
Wer eine oder mehrere Immobilien vermietet und im Jahr 2022 unverschuldete Mietausfälle hatte, kann noch bis zum 31. März 2023 einen Grundsteuererlass in Höhe von bis zu 50 Prozent beantragen. Wer den Erlass beantragen kann und worauf geachtet werden muss lesen Sie hier.
Wer ist berechtigt?
Jeder Vermieter, der unverschuldet im Jahr 2022 Mietausfälle hatte, kann einen Antrag auf Grundsteuererlass stellen. Gründe für unverschuldete Mietausfälle können Leerstand, ein Wohnungsbrand oder Wasserschaden sein, aber auch Liquiditätsprobleme der Mieter kommen gegebenenfalls infrage. Sind ein Wasserschaden oder Wohnungsbrand jedoch durch fahrlässiges Verhalten entstanden, weil zum Beispiel Rohre oder elektrische Leitungen nicht saniert wurden, wird der Antrag in der Regel abgelehnt. Bei Leerstand müssen entsprechende Bemühungen zur Vermietung nachgewiesen werden. Aus diesem Grund sollten Vermieter ihre Wohnungsanzeigen oder Makleraufträge sorgfältig dokumentieren.
Was ist sonst noch wichtig?
Wurden durch Mietausfälle weniger als 50 Prozent des normalen Rohertrages der Immobilie erwirtschaftet, ist ein Erlass von 25 Prozent der Grundsteuer möglich. Hat die Immobilie überhaupt keinen Ertrag gebracht, können bis zu 50 Prozent der Grundsteuer erlassen werden. Dies ist in § 33 des Grundsteuergesetzes (GrStG) geregelt.
Für den Erlass ist die Gemeinde zuständig, die die Grundsteuer festsetzt. In der Regel ist dies das örtliche Steueramt, in Stadtstaaten sind es die Finanzämter. Der Antrag auf den Grundsteuererlass kann bis zum 31. März in schriftlicher Form bei der Behörde die den Grundsteuerbescheid ausgestellt hat, eingereicht werden.
Aktueller Beitrag
Grundlage der Berechnung ist ein typisches unsaniertes Einfamilienhaus (Baujahr 1983, 130 Quadratmeter Wohnfläche), bei dem in den vergangenen 20 Jahren keine energetischen Maßnahmen erfolgt sind. Die Modellrechnungen basieren jeweils auf einer vollständigen energetischen Sanierung inklusive Gebäudehülle, Heizsystem und Photovoltaik. Verglichen werden sechs Szenarien: die Erneuerung von Gas- und Ölheizungen sowie der Wechsel zu Luft-Wasser-Wärmepumpen, Erdwärmepumpen, Fernwärme und Pelletheizungen.
In der öffentlichen Debatte werden Heizsysteme häufig anhand der reinen Anschaffungskosten bewertet. Diese Perspektive greift jedoch zu kurz. Entscheidend für Eigentümer sind nicht allein die Investitionen heute, sondern die Gesamtkosten über den Lebenszyklus eines Gebäudes: Investitionen, Finanzierungskosten, staatliche Förderung, laufende Energiekosten, Instandhaltung sowie die Entwicklung des Immobilienwerts.
Die Modellrechnung von co2online setzt deshalb bewusst auf eine 20-Jahres-Betrachtung, um diese Effekte sichtbar zu machen.
Die Ergebnisse zeigen deutliche Unterschiede zwischen den Szenarien:
Diese Werte stellen keinen kurzfristigen finanziellen Gewinn dar, sondern einen positiven Saldo über den Betrachtungszeitraum, etwa durch niedrigere laufende Kosten und einen höheren Immobilienwert. Die vollständige Tabelle und die zugrunde liegenden Annahmen sind online abrufbar.
Die Berechnung basiert auf transparenten und nachvollziehbaren Annahmen:
Die Modellrechnung stellt ausdrücklich keine individuelle Wirtschaftlichkeitsberechnung dar, sondern arbeitet mit Durchschnittswerten.
Die Berechnung arbeitet mit Energiepreisprognosen und Durchschnittswerten. Tatsächliche Entwicklungen können davon abweichen, etwa durch veränderte politische Rahmenbedingungen, regionale Unterschiede oder individuelles Nutzerverhalten. Die Ergebnisse sind daher als Orientierung, nicht als Garantie zu verstehen.
Zugleich ist die Rechnung eher konservativ angelegt: Zusätzliche Risiken für fossile Energieträgersind nicht vollständig abgebildet.
Für Eigentümer empfiehlt co2online, die Modellrechnung als Einstieg zu nutzen und anschließend die Berechnung mit den eigenen Gebäudedaten durchzuführen. Der „ModernisierungsCheck“ von co2online ermöglicht eine erste individuelle Einschätzung und kann eine fundierte Grundlage für das Gespräch mit der Energieberatung und den Handwerksbetrieben sein.
Die Ergebnisse der Modellrechnung zeigen, dass die Umstellung auf Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien aus ökonomischer Sicht keine grundsätzliche Überforderung darstellt, sofern Sanierungen ganzheitlich und über den Lebenszyklus betrachtet werden. Voraussetzung dafür sind eine verlässliche, sozial gestaffelte Förderung sowie Planungssicherheit, da Hauseigentümer Investitionsentscheidungen mit einem Zeithorizont von Jahrzehnten treffen. Kurzfristige Investitionskosten allein geben kein realistisches Bild der tatsächlichen wirtschaftlichen Auswirkungen.