Auch an hydraulischen Abgleich denken
Bis zum 30. September muss in Mehrfamilienhäusern mit mehr als zehn Wohnungen die Gaszentralheizung überprüft und gegebenenfalls optimiert werden. Auch der hydraulische Abgleich muss durchgeführt werden, sofern nicht eine der folgenden Ausnahmen zutrifft:
Dies berichtet das gemeinnützige Beratungsunternehmen co2online. Die Frist gilt auch für Firmen und öffentliche Gebäude ab 1.000 qm beheizter Fläche. Für Wohngebäude mit 6 Wohneinheiten endet die Frist im September 2024. Für Wohngebäude mit weniger als sechs Wohneinheiten sowie Ein- und Zweifamilienhäusern gibt es keine Pflicht zum hydraulischen Abgleich.
Wer führt den hydraulischen Abgleich durch?
Sowohl die Prüfung der Heizungsanlage als auch der hydraulische Abgleich müssen von Fachpersonal durchgeführt werden. Die richtigen Ansprechpartner sind zum Beispiel Schornsteinfeger, Heizungsbauer oder Energieberater. Die Kosten für den hydraulischen Abgleich trägt der Eigentümer. Sie dürfen nicht auf die Mietparteien umgelegt werden. Co2online rät auch bei Einfamilienhäusern zum hydraulischen Abgleich. Die Kosten betragen rund 800 Euro für den hydraulischen Abgleich inklusive Einbau voreinstellbarer Thermostatventile. Zusammen mit dem dazugehörigen, notwendigen Pumpentausch steigen die Kosten auf etwa 1.130 Euro. Neben einem Komfortgewinn durch gleichmäßigere Wärmeverteilung sind zusätzlich im Schnitt jährlich 290 Euro Ersparnis möglich.
Aktueller Beitrag
Im Januar 2026 wurde in Deutschland der Bau von 19.500 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 8,4 Prozent oder 1.500 Baugenehmigungen mehr als im Januar 2025. Dabei stieg die Zahl der genehmigten Wohnungen im Neubau um 7,4 Prozent oder 1.100 auf 16.400. Die Zahl genehmigter Wohnungen, die durch den Umbau bestehender Gebäude entstehen, stieg im Januar 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat um 13,5 Prozent oder 400 auf 3.100.
In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden im Januar 2026 insgesamt 16.000 Wohnungen genehmigt, das waren 6,0 Prozent oder 900 Neubauwohnungen mehr als im Vorjahreszeitraum. Dabei stieg die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um 12,6 Prozent (+400) auf 3.800. Bei den Zweifamilienhäusern nahm die Zahl genehmigter Wohnungen um 26,1 Prozent (+300) auf 1.200 zu. In Mehrfamilienhäusern, der zahlenmäßig stärksten Gebäudeart, genehmigten die Bauaufsichtsbehörden 10.500 Neubauwohnungen. Das war einen Anstieg um 7,1 Prozent (+700) gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die Zahl der genehmigten Wohnungen in Wohnheimen fiel im Vergleich zum Januar 2025 um 47,6 Prozent (-450) auf 500 Wohnungen.
In neuen Nichtwohngebäuden wurden im Januar 2026 insgesamt 350 Wohnungen (+148,6 %; +200) genehmigt. Hierunter fallen zum Beispiel Hausmeisterwohnungen in Schulgebäuden oder Wohnungen in Innenstadtlagen über Gewerbeflächen.
Als Umbaumaßnahme in bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden wurden im Januar 2026 insgesamt 3.100 Wohnungen genehmigt, das waren 13,5 Prozent oder 400 Wohnungen mehr als im gleichen Zeitraum des Jahres 2025.
Trotz dieser positiven Entwicklung warnt der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) vor überzogenen Erwartungen: „Für Euphorie ist es deutlich zu früh. Entscheidend für eine echte Entspannung am Wohnungsmarkt sind nicht allein steigende Genehmigungszahlen, sondern vor allem mehr Fertigstellungen”, so ZIA-Hauptgeschäftsführerin Aygül Özkan. Angesichts der weiterhin hohen Baukosten – diese sind zwischen 2015 und Ende 2023 um rund 60 Prozent gestiegen – müssten folgende Maßnahmen ergriffen werden, um den Wohnungsbau nachhaltig anzukurbeln:
„Erst wenn wir diese strukturellen Hebel entschlossen bewegen, entsteht aus steigenden Genehmigungszahlen tatsächlich neuer Wohnraum”, so Özkan weiter. „Kontraproduktiv in dieser Situation sind dagegen zusätzliche Debatten über Verschärfungen im Mietrecht oder gar Vergesellschaftung. Sie verunsichern Investoren und bremsen genau die privaten Mittel aus, die wir für den Wohnungsbau dringend benötigen“, so Özkan weiter.