
Wer sollte wechseln?
Die Verbraucherzentrale rät Menschen, die aktuell deutlich über Preisbremsenniveau für Strom oder Gas zahlen, einen Tarifvergleich durchzuführen und ggf. zu wechseln. Jeder Haushalt kann den Stromanbieter wechseln, einen Vertrag mit dem Gasanbieter haben in der Regel nur Eigentümer, Vermieter oder Mieter mit Gasetagenheizung. Auch Haushalte mit Nachtspeicherheizung oder Wärmepumpe können den Energieanbieter wechseln.
Den neuen Anbieter solle man sich genau anschauen und zum Beispiel auch die Bewertungen anderer Kunden lesen und nach negativen Bewertungen suchen. Wird dort häufig über untergeschobene Verträge, Ärger mit Kündigungen oder nicht ausbezahlten Prämien berichtet, sollten Verbraucher von diesem Anbieter Abstand nehmen.
Preisgarantie: ja oder nein?
Die Verbraucherzentrale rät – bei akzeptablen Tarifangeboten – eine Vertragslaufzeit von etwa einem Jahr in Verbindung mit einer Preisgarantie zu wählen. Kürzere Vertragslaufzeiten machen zwar flexibler, jedoch können sie mitunter zu früheren ordentlichen Kündigungen durch den neuen Anbieter und neuen Vertragsangeboten mit schlechteren Preiskonditionen führen. In diesem Fall besteht jedoch ein Sonderkündigungsrecht.
Aktueller Beitrag
Die Zustimmung zur Wärmepumpe ist seit 2023 um 14 Prozentpunkte gestiegen. Über Parteigrenzen hinweg sehen viele Menschen die Wärmepumpe inzwischen als kostengünstige Option. Das zeigt, dass am Ende die Wirtschaftlichkeit den Ausschlag gibt und nicht die politischen Positionen.
Hauseigentümer entscheiden sich zunehmend für Wärmepumpen, da diese effizient arbeiten, die Heizkosten senken und zugleich einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Zudem erkennen sie die Risiken fossiler Heizungen. Zwei Drittel der Befragten stimmen zu, dass das Heizen mit Erdgas oder Öl langfristig zur Kostenfalle wird.
Denn die Fakten sind klar: Hohe Brennstoffpreise, ein steigender CO2-Preis und wachsende Netzentgelte treiben die Heizkosten in die Höhe. In 20 Jahren könnten die Kosten doppelt so hoch sein wie heute. Hinzu kommt das Risiko, dass Gasnetze in den nächsten Jahren zurückgebaut werden und Kommunen ihre Gasversorgung frühzeitig ganz einstellen könnten.
„Die Nachfrage ist da, aber viele Menschen zögern, weil sie nicht wissen, worauf sie sich verlassen können“, sagt Tanja Loitz, Geschäftsführerin der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. „Seit Monaten warten Verbraucher und die gesamte Branche auf klare Rahmenbedingungen – und bekommen heute im Grunde nur einen neuen Namen präsentiert. Im Klartext: Wir wissen immer noch nicht, was aus der 65-Prozent-Regel wird und wie die Förderung aussehen soll. So kann niemand verlässlich planen. Das ist für Eigentümer wie für das Handwerk ein enttäuschendes Signal.“
Auch die neueste Absatzstatistik, des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) zeigt, dass Wärmepumpen auf dem Vormarsch sind. Bis einschließlich Oktober 2025 wurden über alle Wärmepumpen-Technologien hinweg rund 255.000 Geräte verkauft – ein Plus von 57 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Für das Gesamtjahr prognostiziert der BDH rund 284.000 abgesetzte Wärmepumpen und damit ein Wachstum von 47 Prozent gegenüber 2024.
Die Dynamik im Wärmepumpenmarkt sei erfreulich, reiche aber bei Weitem nicht aus, um die Ziele der früheren Bundesregierung zu erreichen, so der BDH. Die Vorgängerkoalition hatte 500.000 installierte Wärmepumpen pro Jahr ab 2024 als Zielmarke ausgegeben. Allein in den ersten beiden Jahren wurde das Ziel um über 50 Prozent verfehlt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Marktentwicklung erneuert der BDH seinen Appell an die Bundesregierung, rasch für Planungssicherheit und Klarheit bei den ordnungsrechtlichen Vorgaben zu sorgen.
Unabhängig von der politischen Entwicklung können Hauseigentümer mit dem kostenlosen „ModernisierungsCheck“ von co2online prüfen, wie teuer der Heizungstausch wird, welche Fördermittel möglich sind und ob sich die Investition lohnt. Das interaktive Online-Tool berücksichtigt aktuelle Preise sowie künftige Kostenentwicklungen und schafft eine transparente Entscheidungsgrundlage.