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Etagenheizung kaputt? Diese Regeln und Fristen gelten künftig

GEG bestimmt das Vorgehen

In Deutschland gibt es rund 3,3 Millionen Mehrfamilienhäuser mit im Schnitt sieben Wohneinheiten. Häufig beheizen Gasetagenheizungen und nicht Zentralheizungen die Wohnungen. Fällt eine von mehreren Gasetagenheizungen in einem Mehrfamilienhaus aus, müssen die Immobilieneigentümer oder die Wohneigentümergemeinschaft (WEG) entscheiden, ob sie weiterhin dezentral heizen oder in Zukunft auf eine Zentralheizung umsteigen möchten.

Bis zum sogenannten GEG-Stichtag dürfen weiterhin fossil betriebene Heizungen eingebaut werden. In diesem Fall ist jedoch vor dem Einbau ein Beratungsgespräch mit Fachleuten Pflicht. In dem Gespräch wird auf die anstehenden Preisrisiken hingewiesen. Außerdem muss gewährleistet sein, dass der Anteil an erneuerbaren Energien im Brennstoff ab 2029 schrittweise ansteigt. 2035 muss er 30 Prozent betragen, 2045 schließlich 100 Prozent.

Spätestens Mitte 2028 gelten die 65 Prozent bei einem Heizungstausch dann für alle verbindlich. Der GEG-Stichtag für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist bereits der 30. Juni 2026, für Kommunen mit weniger als 100.000 Bürgerinnen und Bürgern gilt der 30. Juni 2028.

Entscheidung zwischen dezentraler oder zentraler Heizung

Wird eine Etagen- oder Einzelheizung nach diesem Stichtag erneuert, kann sie übergangsweise durch eine fossil betriebene Etagen- oder Einzelheizung oder gleich durch eine Heizung mit dem gesetzlich geforderten 65-Prozent-Anteil an erneuerbaren Energien ersetzt werden. Befindet sich im Haus bereits eine Zentralheizung, kann die Wohnung auch an diese angeschlossen werden, selbst dann, wenn die Zentralheizung noch fossil betrieben wird. Mit dem Heizungstausch beginnt eine Frist von fünf Jahren, in der die Hauseigentümer oder die WEG entscheiden müssen, ob sie zukünftig weiterhin dezentral oder zentral heizen wollen. Verstreicht diese Frist, ist der Umbau auf eine Zentralheizung verpflichtend.

Fällt die Entscheidung für dezentrale Heizungen, müssen alle Heizungen, die nach Ablauf der fünf Jahre kaputt gehen, durch eine Heizung ersetzt werden, die zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren betrieben wird. Fällt die Entscheidung für eine Zentralheizung, haben die Hauseigentümer oder die WEG nach den fünf Jahren weitere acht Jahre, also insgesamt 13 Jahre Zeit, diese einzubauen. Wohnungseigentümer, deren Heizung anschließend erneuert werden muss, sind verpflichtet, anschließend die Zentralheizung zu nutzen.

Das Merkblatt kann auf https://www.zukunftaltbau.de kostenfrei heruntergeladen oder bestellt werden.

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  • 05.03.2026
  • News
Der Traum vom Eigenheim: In diesen Mittelstädten ist er noch bezahlbar

„Die deutschen Mittelstädte stellen eine bezahlbare Alternative für Suchende dar, denen die Metropolen zu teuer sind, die aber nicht auf die Vorzüge des urbanen Lebens verzichten wollen“, sagt immowelt Geschäftsführer und COO Dr. Robert Wagner. „Wer über die Grenzen der Großstädte hinaus blickt, findet oftmals Angebote, die auch für Normalverdiener weiterhin erschwinglich sind.“

Mittelstädte bis zu 50 Prozent günstiger als Metropolen

Obwohl die Preise in den meisten Mittelstädten gestiegen sind, bieten diese vor allem im Vergleich zu den hochpreisigen Metropolen weiterhin realistische Kaufmöglichkeiten. Während in München Bestandswohnungen im Schnitt über 8.000 Euro pro Quadratmeter kosten, liegen die Angebotspreise in den Mittelstädten der Metropolregion zumeist deutlich niedriger. In Landshut etwa – weniger als eine Stunde Zugfahrt von München entfernt – haben sich Bestandswohnungen entgegen dem allgemeinen Trend sogar um 4,2 Prozent vergünstigt und kosten mit 4.120 Euro pro Quadratmeter im Schnitt nur rund halb so viel wie in der Isarmetropole.

Ähnlich verhält es sich im Einzugsgebiet von Hamburg: Bei einem Preisniveau von rund 6.000 Euro pro Quadratmeter in der Hansestadt stellen schleswig-holsteinische Mittelstädte wie Norderstedt (4.121 Euro; +2,1 %) und Elmshorn (2.979 Euro; +1,6 %) bezahlbare Alternativen dar.

Auch im Falle Berlins, wo der Quadratmeterpreis auf die 5.000-Euro-Marke zusteuert, lohnt sich der Blick auf das erweiterte Umland. Eine Zugstunde von der Hauptstadt entfernt finden Käufer in Brandenburg an der Havel (2.455 Euro; +3,0 %) Wohnungen, die im Schnitt nur rund halb so viel kosten wie in Berlin.

Preisanstieg von bis zu 15 Prozent binnen eines Jahres

Beim Blick auf die Preisentwicklung in den Mittelstädten sticht vor allem Nordrhein-Westfalen hervor: sieben der zehn Städte mit den stärksten Anstiegen befinden sich hier. Am deutlichsten legten die Wohnungspreise im Nordosten des Bundeslandes zu: Bad Oeynhausen (2.379 Euro), Herford (2.394 Euro) und Minden (2.023 Euro) verzeichneten mit jeweils 14,7 Prozent das stärkste Plus aller untersuchten Städte, bleiben aber dennoch weiterhin erschwinglich. Die hohen prozentualen Anstiege erklären sich somit auch durch das vergleichsweise geringe Ausgangsniveau.

In mehreren Mittelstädten Niedersachsens sind die Angebotspreise ebenfalls spürbar gestiegen, am deutlichsten in den Küstenstädten Emden (2.092 Euro) und Wilhelmshaven (2.151 Euro) mit einem Plus von jeweils 14,3 Prozent.

Plauen am günstigsten, Spitzenpreise in Konstanz

Die günstigsten Wohnungen finden Suchende in ostdeutschen Mittelstädten. Im sächsischen Plauen kostet der Quadratmeter lediglich 945 Euro (+5,1 %). Auch in Zwickau (1.137 Euro; +1,6 %), Gera (1.242 Euro; +5,1 %) oder Görlitz (1.308 Euro; +7,0 %) ist der Wohnungskauf gut machbar.

Die teuerste Mittelstadt ist Konstanz am Bodensee, wo Käufer im Schnitt mit 5.648 Euro pro Quadratmeter (−1,0 %) für eine Bestandswohnung rechnen müssen. Auch im bayerischen Rosenheim (5.213 Euro; +6,3 %) wird die 5.000-Euro-Marke geknackt, während Tübingen (4.963 Euro; +1,5 %) nur knapp darunter liegt.

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