Seit 1983 Ihr Immobilienmakler in Essen.

Erst 18 Prozent der Grundsteuererklärungen eingereicht

36 Millionen bebaute und unbebaute Grundstücke müssen neu bewertet werden. Hierzu müssen Eigentümer eine Grundsteuererklärung einreichen. Doch gerade mal 18 Prozent der Eigentümer haben dies bis jetzt erledigt – die Frist endet in sieben Wochen.

Abgabequote sehr gering

Für die Neuberechnung der reformierten Grundsteuer müssen Eigentümer die Grundsteuererklärung einreichen. Bisher sind jedoch lediglich 6,2 Millionen Formulare online eingereicht worden, weitere 584.000 Erklärungen gingen in Papierform ein, so eine Sprecherin des Finanzministeriums. Somit haben erst knapp 18 Prozent der Eigentümer eine Erklärung abgegeben. Die Abgabefrist endet am 31. Oktober.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte die bisherige Regelung im Jahre 2018 für verfassungswidrig. Bis zum Ende des Jahres 2024 wird die Grundsteuer noch nach dem aktuellen Stand berechnet. Dann greifen neue Berechnungsmethoden. Da die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen von Städten und Gemeinden ist, gilt die Reform als eine der größten Steuerreformen der vergangenen Jahrzehnte.

Probleme mit „Elster“, Fristverlängerung möglich

Seit dem 1. Juli können die Erklärungen über die Steuerplattform „Elster“ eingereicht werden. Die Plattform war jedoch Mitte Juli vorrübergehend nicht erreichbar – bereits hier forderten einige Verbände und Landespolitiker eine Fristverlängerung. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) schloss eine Fristverlängerung nicht aus; eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums sagte nun, die Länder müssen diese Entscheidung treffen und dass es „sinnvoll“ wäre, wenn diese sich auf ein gemeinsames Vorgehen einigen.

 

Aktueller Beitrag

  • 01.05.2025
  • News
Wärmepumpen-Absatz steigt um 35 Prozent

Aufwärtstrend beim Wärmepumpenabsatz erkennbar

Nach einem schwierigen Absatzjahr 2024 komme die Wärmewende wieder zurück in die Erfolgsspur, so der Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP) e.V., Dr. Martin Sabel: „Die Verbraucher wollen raus aus fossilen Heiztechniken und profitieren dabei von einer hohen Qualität sowohl bei der Installation durch das deutsche Fachhandwerk als auch bei den Wärmepumpen. Beides wird durch die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) exzellent gefördert.

Allerdings muss sich die neue Koalition darüber bewusst sein, dass der Markt sehr sensibel auf abrupte Veränderungen reagiert. Daher muss es das Ziel der neuen Bundesregierung sein, die aktuelle Tendenz steigender Installationszahlen bei hoher Kundenzufriedenheit durch verlässliche Rahmenbedingungen zu unterstützen.“

Der Koalitionsvertrag enthalte dazu einige positive Ankündigungen, aber auch einzelne noch offene Fragen.

Verlässliche Absenkung der Strompreise und Netzentgelte entscheidend

Die Absenkung der Stromsteuer und eine zusätzliche Minderung der Netzentgelte sollen laut Koalitionsvertrag zu Entlastungen von insgesamt fünf Cent pro Kilowattstunde führen. Damit setze die Regierung ein wichtiges Zeichen für die Elektrifizierung. „Angesichts der großen Abhängigkeiten von Energieimporten aus autoritär regierten Weltregionen geht es dabei nicht nur um Klimaschutz, sondern auch um die Versorgungssicherheit in Deutschland“, so Sabel.

Förderung und Gebäudeenergiegesetz

Dass die neue Koalition die Erfolgsgeschichte der BEG-Heizungsförderung verlässlich weiterführen will, sei sehr zu begrüßen, wie Dr. Martin Sabel erläutert: „Investitionen in die Wärmwende werden über Monate, wenn nicht sogar Jahre vorbereitet. Daher benötigen alle Beteiligten vom Hausbesitzer über den Handwerker bis zur Heizungsindustrie planbare Rahmenbedingungen.“

In dieser Hinsicht seien die Formulierungen im Koalitionsvertrag zum Gebäudeenergiegesetz allerdings nicht zielführend: „Einerseits wird die Abschaffung des ‚Heizungsgesetzes‘ in Aussicht gestellt – eines Gesetzes, das gar nicht existiert. Andererseits wird eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) angekündigt. Angesichts der Europäischen Gebäuderichtlinie und der klimapolitischen Ziele ist völlig klar, dass das GEG auch weiterhin Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien bei neuen Heizungen stellen wird. Die Branche erwartet, dass diese Vorgaben noch im Laufe dieses Jahres feststehen. Eine sich über Jahre hinziehende Überarbeitung ist zu vermeiden. Die Politik steht auch weiterhin in der Pflicht Orientierung zu geben. Die Bürger in die Kostenfalle steigender CO2-Preise laufen zu lassen, kann nicht der Plan der kommenden Regierung sein”, so der BWP-Geschäftsführer.

weiterlesen

Zurück zur Übersicht