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Ersatzbaustoffverordnung ist in Kraft getreten

Verwertung war bislang Ländersache

Ab 1. August 2023 legt die Ersatzbaustoffverordnung erstmalig die Standards für die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken für ganz Deutschland einheitlich fest. Bisher war die Verwertung mineralischer Abfälle in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. „Mit der neuen Ersatzbaustoffverordnung gehen wir einen Riesenschritt in Richtung Kreislaufwirtschaft im Bausektor. Wir beenden die Kleinstaaterei bei der Frage der recycelten Baustoffe und schaffen bundesweit einheitliche Regeln“, sagte Christian Kühn, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Mineralische Abfälle sind massebezogen der größte Abfallstrom in Deutschland, so das Ministerium. Jedes Jahr fallen in Deutschland rund 250 Millionen Tonnen mineralische Abfälle an, wie zum Beispiel Bau- und Abbruchabfälle (Bauschutt), Bodenmaterial (zum Beispiel ausgehobene Erde), Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen. Das sind etwa 60 Prozent des gesamten Abfallaufkommens in Deutschland.

Mineralischer Schutt soll Produktstatus erlangen können

Im nächsten Schritt soll mineralischer Schutt soll Produktstatus erlangen können. Sekundärbaustoffe, die qualitativ hochwertig und aus Umweltsicht unbedenklich sind sollen künftig nicht mehr als Abfall gelten. Die stetig zunehmende Bauaktivität in Deutschland verbraucht Ressourcen und macht es erforderlich, das hochwertige Recycling von Baustoffen zu fördern. Je mehr vorhandene Recycling-Potenziale genutzt werden, desto mehr werden wertvolle Ressourcen gesichert. Dies soll die Wirtschaft in Deutschland unabhängiger von Importen machen und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten, so das BMUV.

 

Aktueller Beitrag

  • 04.09.2025
  • News
Neubau oder Bestand? Worauf Käufer beim Immobilienerwerb achten sollten

Neubau: Modern und energieeffizient, aber oft teurer und zeitintensiver

Ein Neubau überzeugt durch Energieeffizienz, moderne Grundrisse und den neuesten Stand der Technik. Auch individuelle Gestaltungswünsche lassen sich häufig einfacher umsetzen. Neubauten entstehen allerdings oft in neu erschlossenen Lagen, die sich infrastrukturell erst entwickeln müssen. Zudem können Baukosten, gestiegene Materialpreise und längere Fertigstellungszeiten Budget und Geduld strapazieren.

Empfehlung: vergleichen, prüfen und Expertenrat

Der IVD empfiehlt, Angebote genau vergleichen, Bauverträge juristisch prüfen lassen und mögliche Verzögerungen einkalkulieren. Förderprogramme – etwa für klimafreundlichen Neubau – können die Finanzierung erleichtern. Oft lohnt es sich, auch zu prüfen, ob es Förderprogramme auf Landes- oder kommunaler Ebene gibt. Ein erfahrener Makler kennt vergleichbare Projekte und kann realistisch einschätzen, ob Preis und Lage im Marktumfeld passen. Bei technischen Detailfragen und zur unabhängigen Prüfung der Bauqualität empfiehlt sich die Einbindung eines Sachverständigen.

Bestandsimmobilie: Rasch bezugsfertig in gewachsene Infrastruktur, aber oft mit Sanierungsbedarf

Eine gebrauchte Immobilie ist meist schneller verfügbar und liegt oft in etablierten Wohnlagen mit gewachsener Nachbarschaft und Infrastruktur. Gleichzeitig kann ein höherer Sanierungs- und Modernisierungsbedarf bestehen, insbesondere bei der energetischen Beschaffenheit. Hier sind vor allem die Art, das Alter und der Zustand der Heizung sowie die Gebäudehülle zu prüfen. Auch Gemeinschaftseigentum in Mehrfamilienhäusern sollte genau geprüft werden – von der Höhe der Instandhaltungsrücklagen bis zum Zustand der Haustechnik.

Empfehlung: Makler und Sachverständige befragen

Vor dem Kauf eine unabhängige Gebäudebegutachtung einholen. Energieausweis, Modernisierungsbedarf und mögliche Fördermittel prüfen. Makler können bei der Einschätzung des Kaufpreises helfen und Zugang zu geprüften, marktgerechten Angeboten verschaffen. Für eine fachgerechte Wertermittlung und die Einschätzung möglicher Mängel stehen Sachverständige zur Verfügung.

Weitere Entscheidungskriterien: Budget, Zukunftsplanung, Nutzung

Über die Unterschiede zwischen Neubau und Bestand hinaus sollten Kaufinteressierte auch ihre langfristigen Perspektiven im Blick haben. Entscheidend ist, ob die Immobilie zur eigenen Lebensplanung passt – etwa in Bezug auf Familiengründung, berufliche Veränderungen oder Barrierefreiheit im Alter. Ebenso wichtig ist die Frage der Nutzung: Für Kapitalanleger stehen Mietrendite, Vermietbarkeit und steuerliche Aspekte im Vordergrund, während Eigennutzer vor allem Wohnqualität und persönliche Bedürfnisse priorisieren. Auch das verfügbare Budget muss realistisch kalkuliert werden – inklusive Nebenkosten, Rücklagen und möglicher Modernisierungen.

 „Ob Neubau oder Bestand – entscheidend ist, dass die Immobilie zu den eigenen Zielen und Möglichkeiten passt. Dabei unterstützen qualifizierte Makler und Sachverständige mit Marktkenntnis, technischer Expertise und individueller Beratung. Wer sich frühzeitig professionell begleiten lässt, trifft eine fundierte Entscheidung und schafft eine verlässliche Grundlage für eine wichtige Lebensentscheidung“, so IVD-Sprecher Stephen Paul.

Baugenehmigungen: Aufwärtstrend bei Einfamilienhäusern

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) berichtet, wurden bei neu zu errichtenden Wohngebäuden im Juni 2025 insgesamt 15.200 Wohnungen genehmigt. Das waren 9,5 Prozent oder 1.300 Wohnungen mehr als im Vorjahresmonat. Im gesamten 1. Halbjahr 2025 wurden 4,3 Prozent oder 3.700 mehr Neubauwohnungen in Wohngebäuden genehmigt als im Vorjahreszeitraum. Dabei stieg die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um 14,1 Prozent (+2.600) auf 21.300.

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