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Energiekrise: Herausforderung für private Vermieter

Über 80 Prozent des Wohnungsbestandes in Deutschland gehört Privatpersonen. Diese bieten zudem zwei Drittel aller Mietwohnungen an. Doch gerade kleine, private Vermieter haben häufig nicht genug „auf der hohen Kante“, um energetische Sanierungen umzusetzen. Gleichzeitig empfinden sie energetische Sanierungen als nicht rentabel.

Umfrage: 70 Prozent heizen mit Gas

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland befragte 1.500 seiner Mitglieder unter anderem zu ihrem Investitionsverhalten. Fast 70 Prozent der Befragten beheizen mindestens eine Immobilie mit einer Gasheizung. Jeder vierte Befragte will in den kommenden fünf Jahren die Heizung in mindestens einem seiner Objekte tauschen. Jedoch geben über 50 Prozent von ihnen an, dass fehlende Rentabilität eines der größten Modernisierungshemmnisse ist. Mehr als die Hälfte der Befragten kann mit den Mieteinnahmen gerade die Ausgaben für die Mietwohnung decken oder macht einen Verlust. Ganze 54 Prozent geben als Hauptgrund dafür, dass ihre Immobilie bis 2045 nicht klimaneutral sein kann an, dass sie es sich finanziell nicht leisten können.

Haus und Grund fordert Lösungen

„Unsere Mitglieder sagen uns, dass sie den Pfad weg von fossilen Energien und zu weniger Energieverbrauch weitergehen wollen, aber zunehmend auf Hürden treffen“, betonte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. „Unsere Mitglieder müssen sich stets auf dem schmalen Grat zwischen dem klimapolitischen Erforderlichen und dem für sie selbst und für ihre Mieter Bezahlbarem bewegen. Wenn wir weiter vorankommen wollen, müssen wir, muss die Politik, diese Nöte und Bedenken ernstnehmen und Lösungen anbieten.“ Der Eigentümerverband fordert unter anderem eine kommunale Wärmeplanung sowie spezielle Fördertöpfe ausschließlich für private Vermieter.

 

Aktueller Beitrag

  • 23.04.2026
  • News
Einbruchschutz rechtssicher umsetzen: Tipps für Mieter und Eigentümer

Der Schutz des eigenen Zuhauses vor Einbruch und Diebstahl ist für Eigentümer und Mieter von oft existentieller Bedeutung. Um wirksamen Schutz zu gewährleisten, braucht es nicht nur entsprechende technische Vorrichtungen, sondern auch Rechtssicherheit. Im Zuge der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und nach Anpassungen im Mietrecht sind die rechtlichen Möglichkeiten zur Umsetzung wirksamer Schutzmaßnahmen praxisnäher – und durch die aktuelle Rechtsprechung weiter konkretisiert. Um was es dabei konkret geht, erläutert Annett Engel-Lindner vom Immobilienverband Deutschland IVD.

WEG- und Mietrecht: Einbruchschutz ist privilegiert

Wohnungseigentümergemeinschaften

Bauliche Veränderungen können per Mehrheitsbeschluss beschlossen oder einzelnen Eigentümern gestattet werden. Für so genannte privilegierte Maßnahmen wie Einbruchschutz besteht ein Individualanspruch; die Kosten trägt grundsätzlich der verlangende Eigentümer. Der Bundesgerichtshof stellte am 9. Februar 2024 klar: Privilegierte bauliche Veränderungen sind regelmäßig angemessen und nur bei atypischen, erheblichen Nachteilen abzulehnen.

Mietwohnungen

Mieter können vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen zum Einbruchschutz verlangen, sofern diese zumutbar sind. Eine automatische Kostenübernahme durch den Vermieter ist damit jedoch nicht verbunden.

Aktuelle Lage: Hohe Fallzahlen, steigende Schäden

Laut aktueller Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wurden 2024 bundesweit 78.436 Wohnungseinbrüche (inklusive Versuche) registriert (2023: 77.819). Hinzu kamen 107.861 Diebstähle aus Keller-, Dachbodenräumen und Waschküchen. Rund jede zweite Tat blieb im Versuch stecken. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beziffert die Versicherungsleistungen 2024 auf rund 350 Millionen Euro, bei durchschnittlich etwa 3.800 Euro Schaden pro Einbruch.

Engel-Lindner betont: „Sowohl Mieter als auch Eigentümer profitieren von geeigneten Gegenmaßnahmen: Mieter und selbstnutzende Eigentümer gewinnen Sicherheit, vermietende Eigentümer schützen ihre Bewohner und steigern zugleich den Wert ihrer Immobilie.“

IVD-Service: Sieben Tipps für wirksamen Schutz

  1. Videoüberwachung rechtssicher gestalten

Sobald Hausflur, Nachbarbereiche oder öffentlicher Raum erfasst werden, ist Videoüberwachung rechtlich konfliktträchtig.

  • – WEG/Mehrfamilienhaus – Video im Klingeltableau: Der Bundesgerichtshof hält eine Lösung für zulässig, wenn die Kamera nur bei Klingelbetätigung aktiviert wird, die Übertragung ausschließlich an die betreffende Wohnung erfolgt, nach kurzer Zeit (beispielsweise maximal eine Minute) endet und keine Daueraufzeichnung möglich ist.
  • – Digitaler Türspion im Hausflur: Gemäß Rechtsprechung entstehen hier regelmäßig Unterlassungs- beziehungsweise Beseitigungsansprüche. Bereits der entstehende Überwachungsdruck durch – scheinbare – Erfassung von Gemeinschaftsflächen ist unzulässig. Das Amtsgericht Hannover erklärte Ende 2025 einen Genehmigungsbeschluss für digitale Türspione unter anderem wegen fehlender Kontroll- und Durchsetzbarkeit technischer Auflagen für ungültig.
  1. Beleuchtung nutzen

Außenbeleuchtung mit Bewegungsmeldern an Zugängen, Wegen, Einfahrten und Hintereingängen installieren.

  1. Verdächtige Markierungen prüfen

Unbekannte Zeichen fotografieren, entfernen und das Umfeld beobachten; bei konkretem Verdacht Polizei informieren.

  1. Fenster und Türen sichern

Keine gekippten Fenster. Mechanische Nachrüstung (z. B. Zusatzschlösser, Pilzkopfverriegelungen, Querriegel) erhöht den Widerstand deutlich.

  1. Rollläden sinnvoll einsetzen

Nachts schließen, tagsüber nicht dauerhaft geschlossen halten. Bei Abwesenheit helfen Zeitschaltuhren oder Nachbarschaftshilfe.

  1. Sensorik und Alarmtechnik

Kontakte, Sensoren und Alarmanlagen einsetzen; Zuständigkeiten klären und Systeme sicher konfigurieren (Updates, starke Passwörter, getrenntes IoT-WLAN, datensparsame Einstellungen).

  1. Schwachstellen sichern

Kellertüren, Nebeneingänge und leicht zugängliche Bereiche besonders schützen – gerade angesichts der hohen Nebenraumdiebstähle und attraktiver Gegenstände wie E-Bikes. Keine „Aufstiegshilfen“ wie Leitern oder Möbel im Außenbereich stehen lassen.

„Wer Einbruchschutz jetzt rechtssicher plant und konsequent umsetzt – in der Wohnungseigentümergemeinschaft per Beschluss oder im Mietverhältnis mit Zustimmung – senkt das Risiko deutlich und schützt zugleich Bewohner wie Immobilienwert“, so Engel-Lindner abschließend.

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