Im Januar haben sich die Energiekosten für Gas und Heizöl mehr als verdoppelt – und auch die Strompreise zogen an. Das meldet das Vergleichsportal CHECK24. Die Energiekosten für einen Musterhaushalt sind seit Januar 2021 von 3.891 Euro auf 6.092 Euro gestiegen.
Energiekosten erreichen Rekordhoch
Die Energiekosten in Deutschland erreichen ein neues Rekordhoch. Die Kosten für Strom, Heizen und Mobilität lagen für eine Musterfamilie im Januar 2022 bei durchschnittlich 6.092 Euro. Das sind 57 Prozent bzw. 2.201 Euro mehr als im Januar vor einem Jahr. Im Vorjahresmonat betrugen die Kosten lediglich 3.891 Euro. „Derzeit ist Energie so teuer wie nie“, sagt Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie bei CHECK24. „Fast alle Energiearten erreichten in den vergangenen Wochen ihren Allzeitrekord und sind damit auch Treiber der aktuell hohen Inflation.“ Laut CHECK24 sind die Heizkosten am stärksten gestiegen: um 107 Prozent. Im Januar 2021 musste der Musterhaushalt im mengengewichteten Durchschnitt für Gas und Heizöl noch 1.193 Euro zahlen, aktuell sind es bereits 2.472 Euro.
Stromkosten steigen ebenfalls
Nach Angaben von CHECK24 lag der Preis für 5.000 kWh Strom im Januar 2022 mit im Schnitt 2.130 Euro 41 Prozent über dem Vorjahresmonat (1.508 Euro) und damit auf einem absoluten Allzeithoch. Auch der Börsenstrompreis stieg stark an: im Januar kostete eine Megawattstunde 165,42 Euro. Im Vorjahresmonat wurden nur 53,05 Euro fällig – ein Plus von 212 Prozent.
Aktueller Beitrag
Die Suche nach geeignetem und bezahlbarem Wohnraum wird für viele immer schwerer. Das gilt vor allem für jene, die mehr Platz brauchen. 11,7 Prozent der Bevölkerung in Deutschland lebten 2025 in überbelegten Wohnungen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Endergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) mitteilt. Die Überbelegungsquote ist innerhalb von fünf Jahren kontinuierlich gestiegen: Im Jahr 2020 hatten noch 10,2 Prozent der Menschen hierzulande in Wohnungen gelebt, die für die Zahl der Personen zu wenig Zimmer hatten.
Erwachsene mit ausländischer Staatsangehörigkeit zählen zu den besonders von Überbelegung betroffenen Gruppen: In der ausländischen Bevölkerung ab 18 Jahren war der Anteil in überbelegten Wohnungen 2025 mit 30,8 Prozent knapp fünfmal so hoch wie unter deutschen Staatsangehörigen ab 18 Jahren (6,7 %). Auch armutsgefährdete Menschen (27,4 %) zählen zu den besonders betroffenen Gruppen.
Wer in einem Haushalt mit Kindern lebt, war 2025 mit 17,6 Prozent überdurchschnittlich betroffen. Menschen in Haushalten ohne Kinder lagen mit 7,2 Prozent unter dem Durchschnitt (11,7 %).
Unter den Haushalten mit Kindern waren zwei Erwachsene mit mindestens drei Kindern (32,1 %) sowie Alleinerziehende und deren Kinder (29,6 %) mit am stärksten von beengten Wohnverhältnissen betroffen.
Unter den Haushalten ohne Kinder lebten zwei Erwachsene (3,3 %) 2025 anteilig am seltensten in überbelegten Wohnungen. Unter Alleinlebenden war die Quote mit 12,6 Prozent deutlich höher. Gemäß EU-SILC-Definition gilt die Wohnung eines Einpersonenhaushalts als überbelegt, wenn es nicht mindestens zwei Zimmer, also etwa ein getrenntes Wohn- und Schlafzimmer gibt.
Auch bei der Betrachtung der Bevölkerung nach Alter zeigt sich, dass der Wohnraummangel häufig Kinder und Jugendliche betrifft: Unter Minderjährigen lag der Anteil derjenigen, die in Wohnungen mit zu wenig Zimmern lebten, 2025 bei 19,0 Prozent. Am seltensten waren ältere Menschen ab 65 Jahren (3,1 %) von Überbelegung betroffen.
Die Überbelegungsquoten 2025 machen zudem deutlich, dass Wohnraum vor allem in Städten knapp ist. So war der Anteil der Menschen in überbelegten Wohnungen in größeren Städten (16,9 %) deutlich höher als in Vororten und kleineren Städten (9,6 %) und dreimal so hoch wie in ländlichen Gebieten (5,5 %).
Im EU-Durchschnitt lag die Überbelegungsquote laut EU-Statistikbehörde Eurostat 2025 mit 16,8 % höher als in Deutschland (11,7 %). In Rumänien (40,4 %) und Lettland (38,9 %) lebten anteilig die meisten Menschen in überbelegten Wohnungen, in Zypern (2,2 %) und den Niederlanden (4,1 %) die wenigsten.
Als überbelegt gilt eine Wohnung nach EU-SILC-Definition, wenn darin mindestens einer der folgenden Räume nicht vorhanden ist:
Bei den Angaben zur Überbelegung handelt es sich um Ergebnisse der seit 2020 in Deutschland als Unterstichprobe in den Mikrozensus integrierten europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC). EU-SILC ist die amtliche Hauptdatenquelle für die Messung von Armutsgefährdung und Lebensbedingungen in Deutschland sowie in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Zur Verkürzung des Zeitraums zwischen dem Ende des Erhebungsjahres und der Ergebnisbereitstellung werden seit dem Erhebungsjahr 2020 zunächst Erstergebnisse und später Endergebnisse veröffentlicht. Bei den hier erwähnten Ergebnissen für 2025 handelt es sich um Endergebnisse.