
Im Januar haben sich die Energiekosten für Gas und Heizöl mehr als verdoppelt – und auch die Strompreise zogen an. Das meldet das Vergleichsportal CHECK24. Die Energiekosten für einen Musterhaushalt sind seit Januar 2021 von 3.891 Euro auf 6.092 Euro gestiegen.
Energiekosten erreichen Rekordhoch
Die Energiekosten in Deutschland erreichen ein neues Rekordhoch. Die Kosten für Strom, Heizen und Mobilität lagen für eine Musterfamilie im Januar 2022 bei durchschnittlich 6.092 Euro. Das sind 57 Prozent bzw. 2.201 Euro mehr als im Januar vor einem Jahr. Im Vorjahresmonat betrugen die Kosten lediglich 3.891 Euro. „Derzeit ist Energie so teuer wie nie“, sagt Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie bei CHECK24. „Fast alle Energiearten erreichten in den vergangenen Wochen ihren Allzeitrekord und sind damit auch Treiber der aktuell hohen Inflation.“ Laut CHECK24 sind die Heizkosten am stärksten gestiegen: um 107 Prozent. Im Januar 2021 musste der Musterhaushalt im mengengewichteten Durchschnitt für Gas und Heizöl noch 1.193 Euro zahlen, aktuell sind es bereits 2.472 Euro.
Stromkosten steigen ebenfalls
Nach Angaben von CHECK24 lag der Preis für 5.000 kWh Strom im Januar 2022 mit im Schnitt 2.130 Euro 41 Prozent über dem Vorjahresmonat (1.508 Euro) und damit auf einem absoluten Allzeithoch. Auch der Börsenstrompreis stieg stark an: im Januar kostete eine Megawattstunde 165,42 Euro. Im Vorjahresmonat wurden nur 53,05 Euro fällig – ein Plus von 212 Prozent.
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Hintergrund ist das Verbot von Bleileitungen, welches am 12. Januar 2026 verbindlich in Kraft tritt (§ 17 TrinkwV). Ab diesem Zeitpunkt dürfen Bleirohre weder im Betrieb bleiben noch repariert oder übergangsweise weiterverwendet werden. Betroffen sind nicht nur Hauptleitungen, sondern auch einzelne Teilstücke, Stichleitungen oder Mischinstallationen. Zuständig für den Austausch ist stets der Eigentümer der Immobilie.
„Das Thema betrifft in erster Linie ältere Gebäude, die noch aus der Zeit vor 1973 stammen“, erklärt Anika Schönfeldt-Schulz, Vorsitzende des IVD Nord. „Gerade in Mehrfamilienhäusern mit gemischtem Leitungsbestand ist es wichtig, jetzt Klarheit zu schaffen, ob eventuell noch Bleileitungen oder bleihaltige Teilstücke vorhanden sind.“
Das Ziel der Verordnung ist der konsequente Gesundheitsschutz. Blei kann sich aus alten Rohren lösen und ins Trinkwasser übergehen – mit potenziell schädlichen Folgen insbesondere für Säuglinge und Kinder. Eigentümer und Verwalter sind deshalb verpflichtet, den Zustand der Trinkwasserinstallation zu prüfen, mögliche Bleileitungen zu identifizieren und diese durch geeignete Materialien zu ersetzen oder stillzulegen. Wer erst kurz vor Ablauf der Frist reagiert, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Engpässe bei Handwerksbetrieben und steigende Kosten durch kurzfristige Aufträge.
Generell sind zwar Leitungsschäden in Gebäuden nicht häufiger geworden – die Zahl der Schadensfälle ist seit Jahren relativ stabil –, doch die Kosten pro Schaden steigen deutlich. Hauptgründe sind die gestiegenen Material- und Lohnkosten, aber auch die komplexeren Sanierungsvorgaben. Damit wächst der finanzielle Druck auf Eigentümer und Verwaltungen, rechtzeitig zu investieren und Instandhaltungsmaßnahmen strategisch zu planen. Ein rechtzeitiger Austausch von Bleileitungen kann also nicht nur gesundheitliche Risiken vermeiden, sondern auch Folgekosten und Versicherungsstreitigkeiten vorbeugen.
„Unsere Empfehlung ist klar: jetzt prüfen, planen und dokumentieren“, betont Carl-Christian Franzen, stellvertretender Vorsitzender des IVD Nord für Hamburg. „Wer frühzeitig handelt, vermeidet unnötigen Aufwand, sichert die Wasserqualität und erhält den Wert seiner Immobilie.“ Eine Bestandsaufnahme durch Fachbetriebe schafft Sicherheit – auch im Hinblick auf Nachweispflichten gegenüber Behörden oder Mietern.
Darüber hinaus rät der Verband, Sanierungen gegebenenfalls mit weiteren Instandhaltungsmaßnahmen zu kombinieren, etwa mit dem Austausch alter Rohrisolierungen oder der Erneuerung der Trinkwasserarmaturen. So lassen sich Synergien nutzen und Kosten bündeln.
Der Energiedienstleister Techem informiert auf seiner Internetseite darüber, dass eine Fristverlängerung nur in folgenden Ausnahmefällen beantragt werden kann: