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Einkommensteuererklärung: Nebenkosten richtig absetzen

Mieter können viele der Nebenkosten, die für Arbeiten in Haus oder Wohnung anfallen, von der Steuer absetzen. Einige Posten auf der jährlichen Nebenkostenabrechnung enthalten solche „haushaltsnahe Dienstleistungen“ oder Handwerkerleistungen. Doch was kann von der Steuer abgesetzt werden?

Betriebskosten müssen gut aufgeschlüsselt sein

Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen finden Mieter in der Steuererklärung in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ im Mantelbogen. Als Nachweis gilt die Nebenkostenabrechnung selbst. Wichtig hierbei: die einzelnen Posten müssen detailliert aufgeführt sein. Ist dies nicht der Fall, können Mieter ihren Vermieter zur Aufschlüsselung auffordern. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter mindestens eine separate Bescheinigung über die Kosten auszustellen (LG Berlin – 18 S 339/16).

Welche Kosten sind absetzbar?

Klassische Posten in der Nebenkostenabrechnung, die absetzbar sind, sind zum Beispiel: Gartenarbeiten und -pflege, Winterdienst, Treppenhausreinigung, bestimmte Hausmeistertätigkeiten, Wachdienst und mehr. Arbeitskosten können zu einem Fünftel von maximal 20.000 Euro in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.

Auch Handwerkerleistungen können abgesetzt werden. Hierzu gehören unter anderem: Zählertausch, Aufzugs- und Heizungswartung, Schornsteinfeger, Dach- oder Fassadenarbeiten und vieles mehr. Das Finanzamt kann mit 20 Prozent an den Kosten beteiligt werden, der Höchstbetrag für Rechnungen liegt bei 6.000 Euro im Jahr.

Nicht absetzbar sind hingegen die Gebühren für die Abfallentsorgung, Strom-, Heiz- und Wasserkosten, Grundsteuer und andere verbrauchsabhängige Nebenkosten.

 

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  • 12.03.2026
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Schäden erkennen und beheben: Dach und Keller leisten am meisten

Viele Schäden können mit bloßem Auge erkannt werden. Hier sollten die oft verhältnismäßig geringen Kosten zur Instandsetzung nicht gescheut und der Schaden sofort ausgebessert werden. Dazu zählen beispielsweise Verunreinigungen, gesprungene Dachziegel, leckende Dachrinnen oder andere geringe Abnutzungserscheinungen. Kleine Risse im Mauerwerk, undichte Fenster und andere Verschleißmaterialien können meistens sehr schnell und günstig wieder in Stand gesetzt oder ausgetauscht werden. Ansonsten kann es zu hohen Folgeinvestitionen und erheblichen Einschränkungen im Alltag kommen.

Das Dach und der Keller beziehungsweise die Gründung des Hauses müssen dabei mit besonderer Sorgfalt in Augenschein genommen werden. Hier kann es zu den größten Schäden kommen. Auf dem Dach sammeln sich die Überreste des vergangenen Jahres und wirken belastend auf die Substanz des Hauses ein. Dachrinnen sollten gereinigt, das Dach augenscheinlich auf seine Dichtheit überprüft und andere Verschmutzungen oder Fremdkörper als Vorbeugungsmaßnahme vom Dach entfernt werden. Im unteren Bereich des Hauses entstehen Schäden, etwa wenn im Winter der Schnee an die Hauswand gekehrt wird. Wenn dieser wieder schmilzt, werden die Materialien enormen Belastungen ausgesetzt.

Ist es zu einem Schaden gekommen, ist der Laie gut beraten, ein Fachunternehmen zu beauftragen, da dieses die Arbeiten oft viel schneller, kostengünstiger und sicherer ausführen. Bei substantiellen Beschädigungen des Hauses ist es immer ratsam, einen Gutachter hinzuzuziehen, der das volle Ausmaß feststellt und bei der Lokalisierung von Ursachen beratend zur Seite steht.

Richtig lüften

Immer wieder ein akutes Problem ist die Bildung von Schimmel, entweder verursacht durch eine falsche Belüftung oder dadurch, dass ins Mauerwerk Feuchtigkeit eingedrungen ist. Richtig lüften ist bei Vorbeugung von Schimmel unerlässlich. Hierfür ist das Frühjahr der ideale Zeitraum. Denn die kalte Luft, die hineinströmt, wärmt sich auf, bindet Feuchtigkeit und trägt diese wieder aus dem Haus. So ist eine ideale Luftzirkulation gegeben. Dies ist besonders ratsam für Kellerräume und solche Flächen im Haus, die im Winter kaum benutzt wurden. An besonders heißen Tagen im Sommer sollte nicht zu viel gelüftet werden, da ansonsten die Feuchtigkeit in das Haus hineinströmt und genau das Gegenteil erreicht wird.

Tipp: Stoßlüften ist deutlich effektiver als das Fenster auf Kipp zu lassen. Bei gekipptem Fenster kühlen die Wände aus und die Luft wird nicht ordentlich ausgetauscht.

Reinigung und Pflege von Oberflächen

Eine Maßnahme, die ohne weiteres auch Laien übernehmen können und die vor allem der Optik dient, ist das Reinigen von Stein- oder Metallelementen an der Fassade oder im Außenbereich. Beschläge und Fensterrahmen, Fensterbänke oder Balkonarmaturen können nach dem Winter Pflege gebrauchen. Dasselbe gilt selbstverständlich für Holzflächen, etwa auf Terrassen, die mit einer entsprechenden Politur wetterbeständig behandelt werden sollten. Die meisten Oberflächen können leicht mit einem Hochdruckreiniger oder einer herkömmlichen Bürste aufgefrischt werden. Besonders empfindliche Oberflächen wie weiche Holzarten oder vom Strahl des Hochdruckreinigers unterspülbare Fliesen müssen allerdings mit der nötigen Behutsamkeit behandelt werden.

Gartenleitungen ordentlich durchspülen

Wasseranschlüsse und Gartenleitungen müssen nach der Stilllegung im Winter vor der ersten Nutzung gründlich durchgespült werden, um eventuellen Keimbefall zu vermeiden. Gleichzeitig kann dabei auch geprüft werden, ob Außenleitungen über den Winter – etwa durch Frost oder Rost – undicht geworden sind. Das ist leicht erkennbar: Gibt es irgendwo eine undichte Stelle, dreht sich die Wasseruhr trotz geschlossenem Hahn munter weiter.

Maßnahmen geschickt kombinieren: staatliche Förderung nutzen

Liegen die letzten Sanierungsmaßnahmen schon einige Zeit zurück, bietet es sich an, diese mit den Instandsetzungsmaßnahmen im Frühjahr zu kombinieren. Mögliche Instandsetzungen an der Dachrinne könnten mit Dämmarbeiten am Dach kombiniert werden, für die es ggf. sogar staatliche Zuschüsse gibt und die zu einer besseren Energieeffizienz im Hausbetrieb führen können. Undichte Türen oder Fenster sollten ebenfalls so schnell wie möglich wieder in Stand gesetzt werden. Sicherheitsmaßnahmen wie neue Schlösser, Türriegel oder ähnlicher Einbruchschutz können ebenfalls in Form von KfW-Krediten gefördert werden.

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