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Einbruchschutz: Das können Eigentümer und Mieter tun

Zahl der Einbrüche wieder gestiegen

Wie wichtig ein wirksamer Schutz vor ungebetenen Gästen ist, zeigt die Entwicklung der Einbruchskriminalität in jüngerer Zeit: Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist seit dem Auslaufen der Corona-Beschränkungen im Jahr 2022 wieder auf das hohe Niveau gestiegen, wie es aus den Jahren vor der Pandemie bekannt war. Im Jahr 2023 stieg die Zahl der Wohnungseinbrüche laut Polizeiangaben um 18,1 Prozent auf insgesamt rund 77.800 Fälle. Hinzu kommen weitere rund 100.000 Diebstähle aus Kellerräumen, Waschküchen und Dachböden. Die deutsche Versicherungswirtschaft beziffert die Schadenssumme in 2023 auf 340 Millionen Euro, ein Anstieg um 70 Millionen Euro. Mit 3.500 Euro pro Einbruch erreichte die Schadenssumme einen neuen Höchstwert.

IVD-Sprecher Stephen Paul sagt: „Sowohl Mieter als auch Eigentümer profitieren von geeigneten Gegenmaßnahmen: Mieter und selbstnutzende Eigentümer erhalten mehr Sicherheit, vermietende Eigentümer schützen ihre Bewohner und steigern den Wert ihrer Immobilie.“

Welche Maßnahmen schützen vor Einbruch?

  1. Bewegungsmelder und Beleuchtung: Eine gut durchdachte Beleuchtung ist eine der besten Abschreckungen gegen Einbrecher. Besonders effektiv sind automatische Beleuchtungssysteme, die ungebetene Gäste sofort in die Flucht schlagen können.
  2. Fenster und Türen richtig sichern: Ein gekipptes Fenster ist wie eine Einladung für Einbrecher: Innerhalb von Sekunden können sie dieses geräuschlos öffnen. Achten Sie daher darauf, Fenster immer zu schließen. Mechanische Riegel wie Bügel bieten zusätzlichen Schutz.
  3. Rollladen hoch und runter – aber mit System: Geschlossene Rollläden halten nicht nur neugierige Blicke fern, sondern erschweren Einbrechern den Zugang zu Fenstern. Wichtig: Lassen Sie Rollläden tagsüber hoch und nachts herunter, um Ihre Anwesenheit vorzutäuschen. Sind Sie im Urlaub, können Nachbarn oder Freunde diese Aufgabe übernehmen, um ein bewohntes Zuhause zu simulieren.
  4. Moderne Technik: Magnetkontakte und smarte Bewegungsmelder: Innovative Technologien wie Magnetkontakte können Fenster und Türen überwachen, indem sie Neigungen, Erschütterungen oder eine Öffnung melden. Bewegungsmelder mit Fotofunktion analysieren, ob es sich um einen Menschen, ein Tier oder ein Gebüsch handelt.
  5. Schwachstellen erkennen: Keller und Nebeneingänge prüfen: Kellertüren und Nebeneingänge sind oft weniger gut gesichert. Verstärken Sie diese mit hochwertigen Zylindern, Gitterstäben und stabilen Schließsystemen. Vergessen Sie nicht, Gartenmöbel ins Haus zu holen, damit diese nicht als Aufstiegshilfen zweckentfremdet werden können.

Aktueller Beitrag

  • 02.04.2026
  • News
Wallbox-Förderung 2026: So sichern Sie sich bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt ab sofort mit einem neuen Förderprogramm den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern. Damit nimmt das BMV gezielt den Gebäudebestand in den Blick, um den Zugang zu Ladeinfrastruktur an den rund 9 Millionen Stellplätzen außerhalb des Straßenverkehrs zu erleichtern. Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung von privater Ladeinfrastruktur, z. B. Wallboxen in Verbindung mit der entsprechenden technischen Ausrüstung. Auch der Netzanschluss oder notwendige Baumaßnahmen sind förderfähig. Anträge sind ab dem 15. April 2026 möglich.

Mehrparteienhäuser im Fokus der Förderung

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder hierzu: „Der Umstieg auf das E-Auto scheitert oft nicht am Willen, sondern an der Lademöglichkeit Zuhause. Gerade in Deutschland lebt ein Großteil der Menschen in Mehrparteienhäusern – doch die zugehörigen Stellplätze sind bislang nur unzureichend mit Ladeinfrastruktur ausgestattet. Das ändern wir jetzt mit unserer Förderung in Höhe von 500 Millionen Euro. Wir machen Investitionen in private Lademöglichkeiten deutlich attraktiver und bringen die Infrastruktur dorthin, wo sie gebraucht wird. Denn Elektromobilität gelingt nur, wenn sie alltagstauglich ist.“

Eckpunkte der Förderung im Überblick

Das Förderprogramm ist unterteilt in drei zeitgleich laufende Förderaufrufe für unterschiedliche Antragsberechtigte:

  1. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG),
  2. kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung und
  3. Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit einem größeren Wohnungsbestand.

Insgesamt steht ein Fördervolumen von bis zu 500 Millionen Euro bereit. Die Ladeleistung pro Ladepunkt darf maximal 22 kW betragen. Interessierte können ihren Antrag auf Förderung ab dem 15. April 2026 einreichen.

Die Anträge für die ersten beiden Empfängergruppen werden direkt nach Eingang bearbeitet. Wird der Antrag bewilligt, wird die Förderung in Form eines Festbetrags beschieden. Eine Antragstellung ist bis zum 10. November 2026 möglich.

Die Vergabe der Fördermittel für Unternehmen mit einem großen Wohnungsbestand erfolgt auf Grundlage eines wettbewerblichen Verfahrens. Hier ist eine Antragstellung bis zum 15. Oktober 2026 möglich. Eine Bewilligung erfolgt nach Abschluss des wettbewerblichen Verfahrens.

Die Bedingungen der Förderung im Überblick

Das neue Förderprogramm nimmt die Elektrifizierung eines größeren Gebäudebestands in den Fokus. So ist eine Bedingung für den Erhalt der Förderung, dass mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze eines Mehrparteienhauses vorverkabelt werden müssen. Zudem müssen immer mindestens sechs Stellplätze in oder an einem Mehrparteienhaus elektrifiziert werden.

Der Förderbetrag je zu elektrifizierendem Stellplatz beträgt:

  • maximal 1.300 Euro ohne installierte Wallbox,
  • maximal 1.500 Euro mit Wallbox oder
  • maximal 2.000 Euro mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt.

Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur, die im Auftrag des BMV und unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH seit 2020 die Aktivitäten zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland plant und unterstützt, betreut das neue Förderprogramm inhaltlich.

Dagmar Fehler, CEO und Sprecherin der NOW GmbH erklärt: „In Deutschland gibt es rund 21 Millionen Wohnungen in Mehrparteienhäusern und fast 9 Millionen Stellplätzen, die dazu gehören – ein riesiges Potenzial für den Ausbau von privater Ladeinfrastruktur. Weil das Laden zu Hause besonders beliebt ist, setzt die neue BMV-Förderung genau hier an. Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur begleitet das Förderprogramm fachlich und organisatorisch – von der Entwicklung bis zur praktischen Umsetzung.“

Investitionsbereitschaft soll gesteigert werden

Mit dem neuen Förderprogramm wird die Maßnahme 3 („Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern“) des „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ umgesetzt, der im November 2025 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Die Maßnahme soll mit einer finanziellen Unterstützung des BMV die Investitionsbereitschaft der Eigentümer bzw. Eigentümergemeinschaften steigern und den Aufbau von Lademöglichkeiten beschleunigen.

Die Antragstellung erfolgt über den Projektträger PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Der Projektträger stellt hierfür ein digitales Antragsportal für den gesamten Prozess zur Verfügung, das neben der eigentlichen Antragstellung auch zahlreiche Informationen und Hilfestellungen bereithält.

Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur hat kürzlich einen neuen Leitfaden zur Umsetzung von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern veröffentlicht. Der „WEGweiser“ richtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaften und unterstützt sie gezielt dabei, sich auf das Förderprogramm vorzubereiten.

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