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Eilantrag: Bundesverfassungsgericht bremst Heizungsgesetz

CDU-Abgeordneter sieht Rechte verletzt

Am späten Mittwochabend teilte das Bundesverfassungsgericht mit, dass das Gebäudeenergiegesetz (GEG) nicht wie geplant in dieser Woche im Deutschen Bundestag verabschiedet werden darf. Das Bundesverfassungsgericht untersagte die für Freitag geplante zweite und finale dritte Lesung des sogenannten Heizungsgesetzes und gab damit einem Antrag auf eine einstweilige Verfügung von CDU-Politiker Thomas Heilmann statt. Am Freitag endet die letzte Sitzungswoche vor der Sommerpause.

Gesetzesentwurf muss frühzeitig vorliegen

Die einstweilige Anordnung sollte dem Bundestag die abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz untersagen, wenn der Gesetzentwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliegt. Heilmann argumentierte, dass dem Parlament ansonsten nicht ausreichend Zeit bleibe. Er sah seine Rechte als Abgeordneter erheblich verletzt. Das Gericht erklärte, „dass die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe überwiegen“. So würde das Interesse an der Vermeidung einer irreversiblen Verletzung der Beteiligungsrechte schwerer wiegen als der Eingriff in die Verfahrensautonomie des Bundestages, der das Gesetzgebungsverfahren lediglich verzögere. Für die Richter in Karlsruhe war es entscheidend, dass das Gesetz später noch verabschiedet werden kann, ohne das geplante Inkrafttreten zum 1. Januar 2024 zu gefährden.

 

Aktueller Beitrag

  • 21.08.2025
  • News
Wohnungsleerstand: bis zu 150.000 Euro Förderung möglich

Bestandsimmobilien kaufen und sanieren

„EigenheimPlus“ richtet sich an natürliche Personen, die eine bestehende Wohnimmobilie in Thüringen erwerben oder modernisieren möchten, um sie selbst zu bewohnen. „Wir möchten die Thüringerinnen und Thüringer dabei unterstützen, ihren Wohntraum zu verwirklichen und zugleich die Nutzung und Sanierung von Bestandsimmobilien attraktiver und erschwinglicher gestalten. So schaffen wir mehr bezahlbaren Wohnraum und engagieren uns zugleich für die nachhaltige Entwicklung unserer ländlichen Regionen“, erklärt Steffen Schütz, Thüringer Minister für Digitales und Infrastruktur.

Bis zu 150.000 Euro Förderung möglich

Über „EigenheimPlus“ können bis zu 150.000 Euro pro Vorhaben finanziert werden, die Kombination mit anderen Fördermitteln und weiteren Ergänzungskrediten ist möglich. Dadurch können Antragstellende ihre Finanzierung individuell und flexibel gestalten. „Mit ‚EigenheimPlus‘ setzen wir ein Signal im Thüringer Wohnungsmarkt. Die Bestandssanierung im ländlichen Raum besitzt großes Potenzial, dem Wohnraummangel in den Ballungsräumen entgegenzuwirken. Hier unterstützen wir ab sofort mit einem passenden Angebot“, ist TAB-Vorstandvorsitzender Matthias Wierlacher überzeugt. 2024 wurde bereits die Grundsteuer in Thüringen von 6,5 auf 5 Prozent gesenkt. Diese Maßnahme zeigte jedoch nur wenig Erfolg, wie aus Zahlen des Thüringer Finanzministeriums hervorgeht.

Anträge für das Programm „EigenheimPlus“ können ab sofort über die Hausbank gestellt werden. Weitere Informationen zu den genauen Konditionen sowie zur Antragstellung sind auf der Webseite der Thüringer Aufbaubank abrufbar.

Kritik von Die Linke

„Das von Infrastrukturminister Schütz in der heutigen Regierungsmedienkonferenz vorgestellte angeblich neue Förderprogramm „Eigenheim plus“ ist keine wirksame Lösung für den Mangel an bezahlbarem Wohnraum und gegen steigende Mietkosten in Thüringen. Hinzu kommt: Diese angekündigten Maßnahmen sind nicht wirklich neu, sie sind faktisch nur eine Ergänzung zu einem schon laufenden Förderprogramm, bei dem es um Hauskauf und Eigenheimneubau für Familien geht. Nun soll noch die Förderung für Sanierungen dazu kommen. Also ein neues Schleifchen mehr an einem gar nicht mehr neuen Paket“, kritisiert Anja Müller, wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag.

Dazu Müller weiter: „Es fehlen immer mehr bezahlbare Mietwohnungen und die Mietpreise explodieren. Wir als Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag werden in den kommenden Haushaltsverhandlungen für die Schaffung einer Landeswohnungsgesellschaft für Thüringen sowie den Erhalt und die Aufstockung des Landeswohnungsbauvermögens kämpfen. Es braucht mehr bezahlbare Mietwohnungen in Thüringen und einen wirksamen Mietendeckel gegen die Mietenexplosion.“

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