Noch immer sind die Konditionen für die Immobilienfinanzierung günstig: Niedrige Zinssätze gleichen die steigenden Immobilienpreise häufig aus. Bei der Wahl des Kreditinstituts können Käufer viel Geld sparen. In einem aktuellen Artikel zeigt Stiftung Warentest die Möglichkeiten auf.
Schritt für Schritt zum Kredit
In zwölf Stufen führen die Experten der Stiftung Warentest den Leser zur optimalen Immobilienfinanzierung. Hier lässt sich ausrechnen, wie teuer die Immobilie höchstens sein darf und welche Kreditsumme bzw. monatliche Rate tragbar ist. Zudem stellt die Stiftung Warentest – monatlich aktualisiert – die Zinssätze von insgesamt 70 Banken, Kreditvermittlern und Versicherern zur Verfügung. Ergänzend gibt es einen Überblick über KfW-Kredite (etwa für energiesparendes Bauen und Modernisierungen), der laufend aktualisiert wird.
Große Unterschiede bei den Konditionen
Sind die Zinsen in der ersten Jahreshälfte noch deutlich gestiegen, so stagnieren sie nun oder sind sogar gesunken – im Schnitt etwa um einen zehntel Prozentpunkt. Kredite mit zehn Jahren Zinsbindung gibt es derzeit bei den günstigsten Anbietern schon ab einem Effektivzins von gut 0,5 Prozent, die sicherere Variante mit 20 Jahren Zinsbindung schon ab 1 Prozent, so die Stiftung Warentest. Gleichzeitig weist sie auf die nahezu unverändert hohen Zinsunterschiede bei den Banken hin: Eine 90-Prozent-Finanzierung mit einem 270 000-Euro-Kredit und 20 Jahren Zinsbindung kostet im besten Fall rund 37.750 Euro Zinsen. Bei der teuersten Bank sind es 69.700 Euro.
Aktueller Beitrag
Der Schutz des eigenen Zuhauses vor Einbruch und Diebstahl ist für Eigentümer und Mieter von oft existentieller Bedeutung. Um wirksamen Schutz zu gewährleisten, braucht es nicht nur entsprechende technische Vorrichtungen, sondern auch Rechtssicherheit. Im Zuge der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und nach Anpassungen im Mietrecht sind die rechtlichen Möglichkeiten zur Umsetzung wirksamer Schutzmaßnahmen praxisnäher – und durch die aktuelle Rechtsprechung weiter konkretisiert. Um was es dabei konkret geht, erläutert Annett Engel-Lindner vom Immobilienverband Deutschland IVD.
Bauliche Veränderungen können per Mehrheitsbeschluss beschlossen oder einzelnen Eigentümern gestattet werden. Für so genannte privilegierte Maßnahmen wie Einbruchschutz besteht ein Individualanspruch; die Kosten trägt grundsätzlich der verlangende Eigentümer. Der Bundesgerichtshof stellte am 9. Februar 2024 klar: Privilegierte bauliche Veränderungen sind regelmäßig angemessen und nur bei atypischen, erheblichen Nachteilen abzulehnen.
Mieter können vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen zum Einbruchschutz verlangen, sofern diese zumutbar sind. Eine automatische Kostenübernahme durch den Vermieter ist damit jedoch nicht verbunden.
Laut aktueller Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wurden 2024 bundesweit 78.436 Wohnungseinbrüche (inklusive Versuche) registriert (2023: 77.819). Hinzu kamen 107.861 Diebstähle aus Keller-, Dachbodenräumen und Waschküchen. Rund jede zweite Tat blieb im Versuch stecken. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beziffert die Versicherungsleistungen 2024 auf rund 350 Millionen Euro, bei durchschnittlich etwa 3.800 Euro Schaden pro Einbruch.
Engel-Lindner betont: „Sowohl Mieter als auch Eigentümer profitieren von geeigneten Gegenmaßnahmen: Mieter und selbstnutzende Eigentümer gewinnen Sicherheit, vermietende Eigentümer schützen ihre Bewohner und steigern zugleich den Wert ihrer Immobilie.“
Sobald Hausflur, Nachbarbereiche oder öffentlicher Raum erfasst werden, ist Videoüberwachung rechtlich konfliktträchtig.
Außenbeleuchtung mit Bewegungsmeldern an Zugängen, Wegen, Einfahrten und Hintereingängen installieren.
Unbekannte Zeichen fotografieren, entfernen und das Umfeld beobachten; bei konkretem Verdacht Polizei informieren.
Keine gekippten Fenster. Mechanische Nachrüstung (z. B. Zusatzschlösser, Pilzkopfverriegelungen, Querriegel) erhöht den Widerstand deutlich.
Nachts schließen, tagsüber nicht dauerhaft geschlossen halten. Bei Abwesenheit helfen Zeitschaltuhren oder Nachbarschaftshilfe.
Kontakte, Sensoren und Alarmanlagen einsetzen; Zuständigkeiten klären und Systeme sicher konfigurieren (Updates, starke Passwörter, getrenntes IoT-WLAN, datensparsame Einstellungen).
Kellertüren, Nebeneingänge und leicht zugängliche Bereiche besonders schützen – gerade angesichts der hohen Nebenraumdiebstähle und attraktiver Gegenstände wie E-Bikes. Keine „Aufstiegshilfen“ wie Leitern oder Möbel im Außenbereich stehen lassen.
„Wer Einbruchschutz jetzt rechtssicher plant und konsequent umsetzt – in der Wohnungseigentümergemeinschaft per Beschluss oder im Mietverhältnis mit Zustimmung – senkt das Risiko deutlich und schützt zugleich Bewohner wie Immobilienwert“, so Engel-Lindner abschließend.