
Bauministerium für 2023 optimistisch
Klara Geywitz (SPD) rechnet damit, dass bis Ende des Jahres etwa 500 von 851 Behörden der unteren Bauaufsicht das neue System zur digitalen Antragstellung nutzen werden. Damit können Bauherren und ihre Architekten Unterlagen digital beim Amt hochladen. Alle beteiligten Behörden können elektronisch auf die Akte zugreifen und die Genehmigungsschritte abarbeiten. Ausgedruckte Bauanträge auf Papier sollen nach und nach ersetzt werden. Am Ende steht eine Genehmigung mit elektronischem Siegel. Das soll Zeit und Geld sparen. Geywitz geht davon aus, dass in ein bis zwei Jahren ein deutlicher Beschleunigungseffekt sichtbar werde. Ziel sei angesichts des Fachkräftemangels, mit derselben Zahl von Mitarbeitern mehr Anträge zu bearbeiten.
Mecklenburg-Vorpommern als Vorreiter
Bereits im Mai 2019 wurde das Projekt „digitale Baugenehmigung“ in Nordwestmecklenburg gestartet. Seit dem 1. Januar 2021 können Bauanträge in Mecklenburg-Vorpommern vollständig elektronisch gestellt und bearbeitet werden. Innenminister Christian Pegel (SPD) sagte hierzu, dass alle Kinderkrankheiten überwunden seien und dass das System bereits in 149 Behörden Anwendung findet. Das System aus Mecklenburg-Vorpommern kann auch in anderen Bundesländern genutzt werden – zehn Bundesländer haben sich bereits angeschlossen. Einige Bundesländer entschieden sich für einen anderen Weg und entwickelten eigene Systeme. Darunter sind Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen und Thüringen.
Aktueller Beitrag
Hintergrund ist das Verbot von Bleileitungen, welches am 12. Januar 2026 verbindlich in Kraft tritt (§ 17 TrinkwV). Ab diesem Zeitpunkt dürfen Bleirohre weder im Betrieb bleiben noch repariert oder übergangsweise weiterverwendet werden. Betroffen sind nicht nur Hauptleitungen, sondern auch einzelne Teilstücke, Stichleitungen oder Mischinstallationen. Zuständig für den Austausch ist stets der Eigentümer der Immobilie.
„Das Thema betrifft in erster Linie ältere Gebäude, die noch aus der Zeit vor 1973 stammen“, erklärt Anika Schönfeldt-Schulz, Vorsitzende des IVD Nord. „Gerade in Mehrfamilienhäusern mit gemischtem Leitungsbestand ist es wichtig, jetzt Klarheit zu schaffen, ob eventuell noch Bleileitungen oder bleihaltige Teilstücke vorhanden sind.“
Das Ziel der Verordnung ist der konsequente Gesundheitsschutz. Blei kann sich aus alten Rohren lösen und ins Trinkwasser übergehen – mit potenziell schädlichen Folgen insbesondere für Säuglinge und Kinder. Eigentümer und Verwalter sind deshalb verpflichtet, den Zustand der Trinkwasserinstallation zu prüfen, mögliche Bleileitungen zu identifizieren und diese durch geeignete Materialien zu ersetzen oder stillzulegen. Wer erst kurz vor Ablauf der Frist reagiert, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Engpässe bei Handwerksbetrieben und steigende Kosten durch kurzfristige Aufträge.
Generell sind zwar Leitungsschäden in Gebäuden nicht häufiger geworden – die Zahl der Schadensfälle ist seit Jahren relativ stabil –, doch die Kosten pro Schaden steigen deutlich. Hauptgründe sind die gestiegenen Material- und Lohnkosten, aber auch die komplexeren Sanierungsvorgaben. Damit wächst der finanzielle Druck auf Eigentümer und Verwaltungen, rechtzeitig zu investieren und Instandhaltungsmaßnahmen strategisch zu planen. Ein rechtzeitiger Austausch von Bleileitungen kann also nicht nur gesundheitliche Risiken vermeiden, sondern auch Folgekosten und Versicherungsstreitigkeiten vorbeugen.
„Unsere Empfehlung ist klar: jetzt prüfen, planen und dokumentieren“, betont Carl-Christian Franzen, stellvertretender Vorsitzender des IVD Nord für Hamburg. „Wer frühzeitig handelt, vermeidet unnötigen Aufwand, sichert die Wasserqualität und erhält den Wert seiner Immobilie.“ Eine Bestandsaufnahme durch Fachbetriebe schafft Sicherheit – auch im Hinblick auf Nachweispflichten gegenüber Behörden oder Mietern.
Darüber hinaus rät der Verband, Sanierungen gegebenenfalls mit weiteren Instandhaltungsmaßnahmen zu kombinieren, etwa mit dem Austausch alter Rohrisolierungen oder der Erneuerung der Trinkwasserarmaturen. So lassen sich Synergien nutzen und Kosten bündeln.
Der Energiedienstleister Techem informiert auf seiner Internetseite darüber, dass eine Fristverlängerung nur in folgenden Ausnahmefällen beantragt werden kann: