Im März wurde die Sonderregelung beschlossen, dass Mietern, die wegen der Corona-Krise ihre Mieter nicht bezahlen können, nicht gekündigt werden darf. Diese Maßnahme gilt noch bis zum 30. Juni und soll offenbar nicht verlängert werden.
Kurzfristige Sonderregelung für Mieter
Mietrückstände aus dem Zeitraum von April bis Juni 2020 dürfen nicht zu einer ordentlichen oder fristlosen Kündigung führen. Dies gilt, sofern der Mieter glaubhaft machen kann, dass er z. B. Verdienstausfälle hat. Diese Regelung gilt für private und gewerbliche Mietverhältnisse sowie für Pachtverträge. Andere Kündigungsgründe z. B. Eigenbedarf sind hiervon nicht betroffen. Bis zum 30. Juni 2021 haben Mieter Zeit, die Mietrückstände auszugleichen. Bundestag und Bundesrat hatten der Bundesregierung zugesprochen, das Moratorium bis zum 30. September 2020 zu verlängern. Einstimmigen Medienberichten zufolge wird von dieser Verlängerung jedoch kein Gebrauch gemacht.
Während sich die SPD und der Mieterbund für eine Verlängerung aussprechen, da sich viele Schwierigkeiten erst mit Zeitverzug zeigen, ist die Unionsfraktion dagegen. Sie spricht sich dafür aus, auch die Vermieter zu schützen und die wirtschaftlichen Folgen so gering wie möglich zu halten.
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Neubau: Modern und energieeffizient, aber oft teurer und zeitintensiver
Ein Neubau überzeugt durch Energieeffizienz, moderne Grundrisse und den neuesten Stand der Technik. Auch individuelle Gestaltungswünsche lassen sich häufig einfacher umsetzen. Neubauten entstehen allerdings oft in neu erschlossenen Lagen, die sich infrastrukturell erst entwickeln müssen. Zudem können Baukosten, gestiegene Materialpreise und längere Fertigstellungszeiten Budget und Geduld strapazieren.
Empfehlung: vergleichen, prüfen und Expertenrat
Der IVD empfiehlt, Angebote genau vergleichen, Bauverträge juristisch prüfen lassen und mögliche Verzögerungen einkalkulieren. Förderprogramme – etwa für klimafreundlichen Neubau – können die Finanzierung erleichtern. Oft lohnt es sich, auch zu prüfen, ob es Förderprogramme auf Landes- oder kommunaler Ebene gibt. Ein erfahrener Makler kennt vergleichbare Projekte und kann realistisch einschätzen, ob Preis und Lage im Marktumfeld passen. Bei technischen Detailfragen und zur unabhängigen Prüfung der Bauqualität empfiehlt sich die Einbindung eines Sachverständigen.
Bestandsimmobilie: Rasch bezugsfertig in gewachsene Infrastruktur, aber oft mit Sanierungsbedarf
Eine gebrauchte Immobilie ist meist schneller verfügbar und liegt oft in etablierten Wohnlagen mit gewachsener Nachbarschaft und Infrastruktur. Gleichzeitig kann ein höherer Sanierungs- und Modernisierungsbedarf bestehen, insbesondere bei der energetischen Beschaffenheit. Hier sind vor allem die Art, das Alter und der Zustand der Heizung sowie die Gebäudehülle zu prüfen. Auch Gemeinschaftseigentum in Mehrfamilienhäusern sollte genau geprüft werden – von der Höhe der Instandhaltungsrücklagen bis zum Zustand der Haustechnik.
Empfehlung: Makler und Sachverständige befragen
Vor dem Kauf eine unabhängige Gebäudebegutachtung einholen. Energieausweis, Modernisierungsbedarf und mögliche Fördermittel prüfen. Makler können bei der Einschätzung des Kaufpreises helfen und Zugang zu geprüften, marktgerechten Angeboten verschaffen. Für eine fachgerechte Wertermittlung und die Einschätzung möglicher Mängel stehen Sachverständige zur Verfügung.
Weitere Entscheidungskriterien: Budget, Zukunftsplanung, Nutzung
Über die Unterschiede zwischen Neubau und Bestand hinaus sollten Kaufinteressierte auch ihre langfristigen Perspektiven im Blick haben. Entscheidend ist, ob die Immobilie zur eigenen Lebensplanung passt – etwa in Bezug auf Familiengründung, berufliche Veränderungen oder Barrierefreiheit im Alter. Ebenso wichtig ist die Frage der Nutzung: Für Kapitalanleger stehen Mietrendite, Vermietbarkeit und steuerliche Aspekte im Vordergrund, während Eigennutzer vor allem Wohnqualität und persönliche Bedürfnisse priorisieren. Auch das verfügbare Budget muss realistisch kalkuliert werden – inklusive Nebenkosten, Rücklagen und möglicher Modernisierungen.
„Ob Neubau oder Bestand – entscheidend ist, dass die Immobilie zu den eigenen Zielen und Möglichkeiten passt. Dabei unterstützen qualifizierte Makler und Sachverständige mit Marktkenntnis, technischer Expertise und individueller Beratung. Wer sich frühzeitig professionell begleiten lässt, trifft eine fundierte Entscheidung und schafft eine verlässliche Grundlage für eine wichtige Lebensentscheidung“, so IVD-Sprecher Stephen Paul.
Baugenehmigungen: Aufwärtstrend bei Einfamilienhäusern
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) berichtet, wurden bei neu zu errichtenden Wohngebäuden im Juni 2025 insgesamt 15.200 Wohnungen genehmigt. Das waren 9,5 Prozent oder 1.300 Wohnungen mehr als im Vorjahresmonat. Im gesamten 1. Halbjahr 2025 wurden 4,3 Prozent oder 3.700 mehr Neubauwohnungen in Wohngebäuden genehmigt als im Vorjahreszeitraum. Dabei stieg die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um 14,1 Prozent (+2.600) auf 21.300.