Vermieter und Vermieterinnen müssen sich ab Januar an der CO2-Steuer für Erdgas, Heizöl und Fernwärme beteiligen. Das neue Stufenmodell legt fest, wer wie viel zahlen muss. Die Teilung der Kosten soll Mieter und Mieterinnen entlasten und Vermieter zu energetischen Sanierungen anregen.
CO2-Steuer, die keine Steuer ist
Genaugenommen handelt es sich bei der CO2-Steuer nicht um eine Steuer, sondern um eine Abgabe. Seit dem 1. Januar 2021 gilt in Deutschland das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), das unter anderem eine CO2-Abgabe auf Öl und Erdgas vorsieht. Diese Abgabe soll klimafreundliches Verhalten fördern und dabei helfen, die Klimaziele zu erreichen. Nun wird ab dem 1. Januar 2023 ein Zehn-Stufenmodell gelten, das die Kohlendioxidkosten zwischen Mieter und Vermieter aufteilt – abhängig vom energetischen Zustand der Immobilie. Auch die Kosten für Fernwärme sind hiervon betroffen.
Zehn-Stufenmodell: so werden die Kosten geteilt
Bei Immobilien, die eine besonders schlechte Energiebilanz aufweisen, müssen Vermieter 95 Prozent der CO2-Abgabe zahlen und Mieter nur fünf Prozent. Je besser die Energiebilanz des Hauses ist, desto weniger muss der Vermieter zahlen. Im Jahr 2023 sind dies 30 Euro pro Tonne CO2; der Betrag steigt stufenweise bis zum Jahr 2025 auf 45 Euro pro Tonne. Bei extrem emissionsarmen Gebäuden wird der Vermieter gar nicht mehr zur Kasse gebeten. Ausnahmen gibt es zudem für Vermieter denkmalgeschützter Gebäude oder in Milieuschutzgebieten.
Aktueller Beitrag
Neubau: Modern und energieeffizient, aber oft teurer und zeitintensiver
Ein Neubau überzeugt durch Energieeffizienz, moderne Grundrisse und den neuesten Stand der Technik. Auch individuelle Gestaltungswünsche lassen sich häufig einfacher umsetzen. Neubauten entstehen allerdings oft in neu erschlossenen Lagen, die sich infrastrukturell erst entwickeln müssen. Zudem können Baukosten, gestiegene Materialpreise und längere Fertigstellungszeiten Budget und Geduld strapazieren.
Empfehlung: vergleichen, prüfen und Expertenrat
Der IVD empfiehlt, Angebote genau vergleichen, Bauverträge juristisch prüfen lassen und mögliche Verzögerungen einkalkulieren. Förderprogramme – etwa für klimafreundlichen Neubau – können die Finanzierung erleichtern. Oft lohnt es sich, auch zu prüfen, ob es Förderprogramme auf Landes- oder kommunaler Ebene gibt. Ein erfahrener Makler kennt vergleichbare Projekte und kann realistisch einschätzen, ob Preis und Lage im Marktumfeld passen. Bei technischen Detailfragen und zur unabhängigen Prüfung der Bauqualität empfiehlt sich die Einbindung eines Sachverständigen.
Bestandsimmobilie: Rasch bezugsfertig in gewachsene Infrastruktur, aber oft mit Sanierungsbedarf
Eine gebrauchte Immobilie ist meist schneller verfügbar und liegt oft in etablierten Wohnlagen mit gewachsener Nachbarschaft und Infrastruktur. Gleichzeitig kann ein höherer Sanierungs- und Modernisierungsbedarf bestehen, insbesondere bei der energetischen Beschaffenheit. Hier sind vor allem die Art, das Alter und der Zustand der Heizung sowie die Gebäudehülle zu prüfen. Auch Gemeinschaftseigentum in Mehrfamilienhäusern sollte genau geprüft werden – von der Höhe der Instandhaltungsrücklagen bis zum Zustand der Haustechnik.
Empfehlung: Makler und Sachverständige befragen
Vor dem Kauf eine unabhängige Gebäudebegutachtung einholen. Energieausweis, Modernisierungsbedarf und mögliche Fördermittel prüfen. Makler können bei der Einschätzung des Kaufpreises helfen und Zugang zu geprüften, marktgerechten Angeboten verschaffen. Für eine fachgerechte Wertermittlung und die Einschätzung möglicher Mängel stehen Sachverständige zur Verfügung.
Weitere Entscheidungskriterien: Budget, Zukunftsplanung, Nutzung
Über die Unterschiede zwischen Neubau und Bestand hinaus sollten Kaufinteressierte auch ihre langfristigen Perspektiven im Blick haben. Entscheidend ist, ob die Immobilie zur eigenen Lebensplanung passt – etwa in Bezug auf Familiengründung, berufliche Veränderungen oder Barrierefreiheit im Alter. Ebenso wichtig ist die Frage der Nutzung: Für Kapitalanleger stehen Mietrendite, Vermietbarkeit und steuerliche Aspekte im Vordergrund, während Eigennutzer vor allem Wohnqualität und persönliche Bedürfnisse priorisieren. Auch das verfügbare Budget muss realistisch kalkuliert werden – inklusive Nebenkosten, Rücklagen und möglicher Modernisierungen.
„Ob Neubau oder Bestand – entscheidend ist, dass die Immobilie zu den eigenen Zielen und Möglichkeiten passt. Dabei unterstützen qualifizierte Makler und Sachverständige mit Marktkenntnis, technischer Expertise und individueller Beratung. Wer sich frühzeitig professionell begleiten lässt, trifft eine fundierte Entscheidung und schafft eine verlässliche Grundlage für eine wichtige Lebensentscheidung“, so IVD-Sprecher Stephen Paul.
Baugenehmigungen: Aufwärtstrend bei Einfamilienhäusern
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) berichtet, wurden bei neu zu errichtenden Wohngebäuden im Juni 2025 insgesamt 15.200 Wohnungen genehmigt. Das waren 9,5 Prozent oder 1.300 Wohnungen mehr als im Vorjahresmonat. Im gesamten 1. Halbjahr 2025 wurden 4,3 Prozent oder 3.700 mehr Neubauwohnungen in Wohngebäuden genehmigt als im Vorjahreszeitraum. Dabei stieg die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um 14,1 Prozent (+2.600) auf 21.300.