
Die von den Koalitionsfraktionen ins Auge gefassten Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom können nach dem Willen der Bundestagsmehrheit greifen. Mit ihnen sollen die Folgen der stark gestiegenen Preise für Verbraucher und Unternehmen abgefedert werden. Nun billigte auch der Bundesrat die Gesetze.
Preise ab März 2023 gedeckelt
Das Gesetz sieht vor, dass die Preise für Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen für eine Menge bis zu 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gedeckelt werden. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der Vertragspreis gelten. Das neue Gesetz soll ab 1. März in Kraft treten, aber rückwirkend ab Januar gelten. Für die Industrie gelten Preisbremsen bereits ab dem Jahreswechsel. Somit wird der Gaspreis auf 12 Cent pro Kilowattstunde und der Bruttopreis für Fernwärme auf 9,5 Cent gedeckelt. Aktuell liegt der durchschnittliche Gaspreis für Neukunden nach Berechnungen von Vergleichsportalen bei etwas über 17 Cent.
Auch Strompreis wird gedeckelt
Die Strompreisbremse soll ebenso vom 1.3.2023 bis 30.4.2024 gelten und ebenfalls rückwirkend ab Januar gelten. Auch hier werden 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt.
Aktueller Beitrag
Die Mutter sitzt in der Kinder Kreis;
nun schweiget alles auf ihr Geheiß:
sie singet des Christkinds Lob und Preis.
Und rings, vom Weihnachtsbaum erhellt,
ist schön in Bildern aufgestellt
des heiligen Buches Palmenwelt.
Die Kinder schauen der Bilder Pracht,
und haben wohl des Singen acht,
das tönt so süß in der Weihenacht!
(Peter Cornelius (1824 – 1874)
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