Mit der Gesetzesänderung zählen Steckersolaranlagen – auch bekannt als Balkonkraftwerke – zu den sogenannten privilegierten Vorhaben. Genau wie bisher schon bei baulichen Veränderungen, die zum Beispiel benötigte Barrierefreiheit schaffen oder dem Laden von Elektrofahrzeugen dienen, können Eigentümergemeinschaften den Einbau von Steckersolaranlagen zur Stromerzeugung nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Zwar konnten Eigentümer und Eigentümerinnen bereits bisher mit Zustimmung der Eigentümergemeinschaft ein Balkonkraftwerk installieren. Diese Zustimmung zu erhalten habe sich jedoch oft als schwierig erwiesen, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Gleichermaßen haben Mieterinnen und Mieter nun einen Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters zur Installation einer Steckersolaranlage. Ausnahmen gibt es zum Beispiel bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen.
Balkonkraftwerke bestehen in der Regel aus zwei bis drei Solarmodulen und einem Wechselrichter. Der Wechselrichter wandelt den erzeugten Solarstrom in normalen Haushaltsstrom um. Das Solarmodul wird z. B. am Balkongeländer befestigt und angeschlossen. Sobald das Modul Strom erzeugt, läuft der Stromzähler langsamer, denn die im Haushalt angeschlossenen Geräte nutzen zuerst den Solarstrom, bevor sie wieder auf Strom aus dem öffentlichen Netz angewiesen sind.
Aktuell ist die Einspeiseleistung von Balkonkraftwerken nach deutschem Recht auf maximal 800 Watt begrenzt. Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist gesetzlich vorgeschrieben – wurde jedoch im Rahmen des Solarpakets im April 2024 stark vereinfacht und erfordert nur noch wenige Daten. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr notwendig.
Aktueller Beitrag
Die Energieeffizienz hat sich zu einem entscheidenden Preisfaktor bei Wohnimmobilien entwickelt. Während eine schlechte Energiebilanz deutliche Preisabschläge nach sich zieht, erzielen besonders effiziente Gebäude deutlich höhere Preise. Wohnungen mit der besten Energieeffizienzklasse A+ kosten im bundesweiten Durchschnitt rund 20 Prozent mehr als vergleichbare Objekte mit mittlerem Energiestandard der Klasse D. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Analyse des Online-Marktplatzes immowelt über den Einfluss der Energieeffizienzklasse auf den Angebotspreis von Häusern und Wohnungen, die im Jahr 2025 auf immowelt.de inseriert wurden.
Untersucht wurde, wie stark sich die durchschnittlichen Angebotspreise der einzelnen Energieeffizienzklassen vom mittleren Standard der Klasse D unterscheiden. Dieser ist in Deutschland bei angebotenen Wohnimmobilien am weitesten verbreitet. In der Berechnung wurde der genaue Einfluss des Energiestandards auf den Angebotspreis bestimmt, während andere Faktoren wie Lage, Größe oder Ausstattung bewusst ausgeklammert wurden, um den Effekt der Energieeffizienz klar sichtbar zu machen.
„Die Energieeffizienz ist längst zu einem zentralen Werttreiber auf dem Immobilienmarkt geworden“, sagt immowelt Geschäftsführer Theo Mseka. „Käufer achten stärker als früher auf laufende Energiekosten und mögliche Sanierungsaufwände. Entsprechend erzielen besonders effiziente Gebäude deutliche Preisaufschläge, während Immobilien mit schwacher Energiebilanz häufig nur über niedrigere Einstiegspreise Käufer finden.“
Besonders deutlich wirkt sich eine schlechte Energieeffizienzklasse auf die Angebotspreise von Häusern aus. Eigenheime mit der niedrigsten Energieeffizienzklasse H werden durchschnittlich rund 17 Prozent günstiger angeboten als vergleichbare Häuser mit dem mittleren Standard der Klasse D. Auch Häuser mit den Klassen G und F weisen deutliche Preisabschläge auf.
Generell zeigt sich: Je weiter ein Haus energetisch vom mittleren Standard abweicht, desto stärker schlägt sich dies im Angebotspreis nieder. Am oberen Ende der Skala kommt es dementsprechend zu deutlichen Aufschlägen. Häuser mit Energieeffizienzklasse A+ kosten im bundesweiten Durchschnitt rund 15 Prozent mehr als Eigenheime mit mittlerem Standard. Auch Häuser mit den Klassen A und B erzielen noch merkliche Preisaufschläge.
Bei Eigentumswohnungen wirkt sich die Energieeffizienz ebenfalls deutlich auf den Angebotspreis aus, allerdings fallen die Abschläge bei ineffizienten Objekten etwas geringer aus als bei Häusern. Wohnungen mit der schlechtesten Energieeffizienzklasse H werden im Deutschlandmittel rund 9 Prozent günstiger angeboten als vergleichbare Apartments mit der Klasse D.
Ein Grund dafür könnte sein, dass Wohnungseigentümer energetische Sanierungskosten in der Regel gemeinsam innerhalb der Eigentümergemeinschaft tragen, wodurch die finanzielle Belastung für einzelne Käufer geringer ausfällt als bei Einfamilienhäusern.
Dennoch zeigt sich auch bei Wohnungen ein deutlicher Aufpreis für besonders effiziente Gebäude: Apartments mit Energieklasse A+ kosten durchschnittlich rund 20 Prozent mehr als vergleichbare Objekte mit mittlerem Energiestandard. Auch Wohnungen der Klassen A und B werden spürbar teurer angeboten.
Die wachsende Bedeutung der Energieeffizienz zeigt sich auch bei der Preisentwicklung seit dem Zinsanstieg und der Energiekrise im Jahr 2022. Wohnimmobilien mit hoher Energieeffizienz verzeichneten infolge der gestiegenen Zinsen zwar zunächst gemeinsam mit dem restlichen Markt sinkende Angebotspreise, erholten sich anschließend jedoch deutlich schneller.
Besonders ineffiziente Gebäude gerieten während der Marktphase nach dem Zinsanstieg im Jahr 2022 stärker unter Druck. Neben gestiegenen Finanzierungskosten spielten auch höhere Energiepreise sowie die Debatte um strengere energetische Vorgaben eine Rolle. Entsprechend mussten Verkäufer häufig größere Preisabschläge akzeptieren.
Gleichzeitig bleiben solche Immobilien für viele Käufer weiterhin ein möglicher Einstieg in den Markt. Der niedrigere Kaufpreis kann es ermöglichen, eine Immobilie zu erwerben und notwendige energetische Sanierungen erst zu einem späteren Zeitpunkt umzusetzen.