Seit 1983 Ihr Immobilienmakler in Essen.

Bundeshaushalt 2024: Etat des Bauministeriums wächst auf 10,4 Mrd. Euro

Neben der Anhebung der Förderung für den sozialen Wohnungsbau auf 18,15 Milliarden Euro, der Förderung des klimafreundlichen Neubaus und der Wohneigentumsförderung für Familien von über 2 Milliarden Euro, soll es drei zusätzliche Förderprogramme für neuen Wohnraum geben.

Die wichtigsten Investitionen im Überblick

  • Das Bauministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) teilt in einer aktuellen Pressemitteilung seine wichtigsten Investitionen mit:
  • Bis 2027 fließen insgesamt rund 45 Milliarden Euro des Bundes und der Länder in den sozialen Wohnungsbau.
  • Das Programm „Junges Wohnen“ soll mit 500 Millionen Euro jährlich bezahlbaren Wohnraum am Ausbildungs- oder Studienort schaffen.
  • Das Programm klimafreundlicher Neubau läuft bereits. In 2023 wurden dafür etwa 2 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Damit wurden 46.000 Wohneinheiten gefördert, 830.000 t CO2 eingespart und rund. 17 Milliarden Euro an Investitionen ausgelöst. Das Programm wird nach Inkrafttreten des Haushalts fortgesetzt.
  • Das Programm zur Wohneigentumsförderung (WEF) konnte kontinuierlich weiterlaufen und wird in 2024 mit 350 Millionen Euro fortgeführt. Die Einkommensgrenze für Familien wurde auf 90.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen erhöht und ab März werden die zinsverbilligten Kredite auch für eine Laufzeit von 20 Jahren verfügbar sein.
  • Für das Programm für genossenschaftliches Wohnen wurden die Mittel in 2024 von 75 Millionen Euro auf 150 Millionen Euro erhöht.

Drei neue Förderprogramme

  • Jung kauft Alt: Mit diesem Programm sollen Familien mit minderjährigen Kindern beim Wohneigentumserwerb im Bestand durch Zinsverbilligung gefördert werden. Neben der energetischen Sanierung soll zugleich Leerstand entgegengewirkt werden. Dafür sind 350 Millionen Euro in 2024 vorgesehen.
  • Gewerbe zu Wohnen: Auch leerstehende Gewerbe oder Bürogebäude sollen für mehr Wohnraum zugänglich gemacht werden. Deshalb wird der Erwerb und Umbau sowie deren Sanierung mit einem Zinsverbilligungsprogramm in Höhe von 120 Millionen Euro in 2024 unterstützt.
  • Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment: Das Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ soll kurzfristig wirken und ist zeitlich auf 2024 und 2025 befristet. In 2024 sieht der Haushalt eine Milliarde Euro vor. Das BMWSB erarbeitet derzeit Eckpunkte für die Förderung zur Entsperrung der Mittel beim Haushaltsausschuss.

Die neuen Förderprogramme sollen im Sommer bzw. Herbst 2024 an den Start gehen. Details werden derzeit noch ausgearbeitet.

Aktueller Beitrag

  • 12.06.2025
  • News
Achtung vor Betrugsmaschen auf dem Wohnungsmarkt

Wie die Betrugsmasche funktioniert

Dr. Christian Osthus, IVD-Geschäftsführer sowie Syndikusrechtsanwalt: „Die Täter geben sich häufig als Vertreter seriöser Immobilienunternehmen aus und nutzen deren Namen, um Vertrauen zu erwecken. Sie schalten vermeintlich attraktive Wohnungsanzeigen auf bekannten Immobilienportalen, die nach kurzer Zeit wieder gelöscht werden. Interessenten werden dann aufgefordert, vor einer Wohnungsbesichtigung Kautionen oder Mieten zu überweisen, oft mit der Begründung, die Immobilie sei stark nachgefragt. Diese Zahlungen landen direkt bei den Betrügern.“

Unser Appell an Wohnungssuchende:

  • Keine Zahlungen vor Vertragsabschluss: Gehen Sie niemals auf Forderungen ein, Kautionen oder Mieten vor Unterzeichnung eines Mietvertrages zu überweisen.
  • Vorsicht bei Auslandsbezug: Seien Sie skeptisch, wenn die Kontaktaufnahme aus dem Ausland erfolgt oder wenn ungewöhnliche Zahlungsweisen verlangt werden.
  • Seriosität überprüfen: Lassen Sie sich nicht von vermeintlich bekannten Unternehmensnamen täuschen. Recherchieren Sie gründlich und hinterfragen Sie Angebote, die zu gut erscheinen, um wahr zu sein. Kontaktieren Sie das Unternehmen unter der auf der Webseite aufgeführten Telefonnummer.

Immobilienportale in der Verantwortung

Der IVD fordert von Immobilienportalen verstärkte Maßnahmen, um betrügerische Anzeigen zu erkennen und ihre Nutzer aktiv zu informieren. „Es bedarf einer besseren Überprüfung von Anbietern und schnellen Reaktionen auf gemeldete Verdachtsfälle, um potenzielle Schäden zu verhindern“, appelliert Osthus.

Weitere Betrugsmasche mit Airbnb-Wohnungen

Immer wieder passiert es, dass Kriminelle Wohnungen mieten – z. B. über das Portal Airbnb – und diese dann als Mietwohnung inserieren. Gutgläubige Mietinteressenten kommen zur Besichtigung, unterschreiben einen ungültigen Mietvertrag und bezahlen die Kaution an Betrüger, die in der Regel nicht mehr auffindbar sind.

Geben sich die Kriminellen als Makler aus, sollten sich Interessenten zunächst über das Maklerbüro informieren: Gibt es Referenzen? Ist telefonisch oder sogar vor Ort jemand erreichbar. Auch hier gilt: Ist das Angebot zu gut, um wahr zu sein, ist es vermutlich kein Angebot, sondern ein Betrug.

weiterlesen

Zurück zur Übersicht