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Bundeshaushalt 2024: Etat des Bauministeriums wächst auf 10,4 Mrd. Euro

Neben der Anhebung der Förderung für den sozialen Wohnungsbau auf 18,15 Milliarden Euro, der Förderung des klimafreundlichen Neubaus und der Wohneigentumsförderung für Familien von über 2 Milliarden Euro, soll es drei zusätzliche Förderprogramme für neuen Wohnraum geben.

Die wichtigsten Investitionen im Überblick

  • Das Bauministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) teilt in einer aktuellen Pressemitteilung seine wichtigsten Investitionen mit:
  • Bis 2027 fließen insgesamt rund 45 Milliarden Euro des Bundes und der Länder in den sozialen Wohnungsbau.
  • Das Programm „Junges Wohnen“ soll mit 500 Millionen Euro jährlich bezahlbaren Wohnraum am Ausbildungs- oder Studienort schaffen.
  • Das Programm klimafreundlicher Neubau läuft bereits. In 2023 wurden dafür etwa 2 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Damit wurden 46.000 Wohneinheiten gefördert, 830.000 t CO2 eingespart und rund. 17 Milliarden Euro an Investitionen ausgelöst. Das Programm wird nach Inkrafttreten des Haushalts fortgesetzt.
  • Das Programm zur Wohneigentumsförderung (WEF) konnte kontinuierlich weiterlaufen und wird in 2024 mit 350 Millionen Euro fortgeführt. Die Einkommensgrenze für Familien wurde auf 90.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen erhöht und ab März werden die zinsverbilligten Kredite auch für eine Laufzeit von 20 Jahren verfügbar sein.
  • Für das Programm für genossenschaftliches Wohnen wurden die Mittel in 2024 von 75 Millionen Euro auf 150 Millionen Euro erhöht.

Drei neue Förderprogramme

  • Jung kauft Alt: Mit diesem Programm sollen Familien mit minderjährigen Kindern beim Wohneigentumserwerb im Bestand durch Zinsverbilligung gefördert werden. Neben der energetischen Sanierung soll zugleich Leerstand entgegengewirkt werden. Dafür sind 350 Millionen Euro in 2024 vorgesehen.
  • Gewerbe zu Wohnen: Auch leerstehende Gewerbe oder Bürogebäude sollen für mehr Wohnraum zugänglich gemacht werden. Deshalb wird der Erwerb und Umbau sowie deren Sanierung mit einem Zinsverbilligungsprogramm in Höhe von 120 Millionen Euro in 2024 unterstützt.
  • Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment: Das Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ soll kurzfristig wirken und ist zeitlich auf 2024 und 2025 befristet. In 2024 sieht der Haushalt eine Milliarde Euro vor. Das BMWSB erarbeitet derzeit Eckpunkte für die Förderung zur Entsperrung der Mittel beim Haushaltsausschuss.

Die neuen Förderprogramme sollen im Sommer bzw. Herbst 2024 an den Start gehen. Details werden derzeit noch ausgearbeitet.

Aktueller Beitrag

  • 20.11.2025
  • News
Baugenehmigungen im September 2025: +59,8 % zum Vorjahresmonat
  • +14,2 % bei Wohngebäuden insgesamt
  • +17,4 % bei Einfamilienhäusern
  • -2,8 % bei Zweifamilienhäusern
  • +13,0 % bei Mehrfamilienhäusern

Im September 2025 wurde in Deutschland der Bau von 24.400 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 59,8 % oder 9.100 Baugenehmigungen mehr als im September 2024. Der große Anstieg ist unter anderem dadurch zu erklären, dass im September 2024 mit 15.300 genehmigten Wohnungen der niedrigste Monatswert seit Januar 2012 verzeichnet worden war. Die Zahl der genehmigten Wohnungen im Neubau stieg im September 2025 gegenüber September 2024 um 80,1 % oder 9.300 auf 20.900. Die Zahl genehmigter Wohnungen, die durch den Umbau bestehender Gebäude entstehen, sank im September 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat um 4,9 % oder 180 auf 3.500.

Januar bis September 2025: Aufwärtstrend bei Einfamilienhäusern hält an

Im Zeitraum von Januar bis September 2025 wurde in Deutschland der Bau von 175.600 Wohnungen in neuen sowie bereits bestehenden Gebäuden genehmigt. Das waren 11,7 % oder 18.400 Wohnungen mehr als von Januar bis September 2024.

In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden von Januar bis September 2025 insgesamt 142.600 Wohnungen genehmigt, das waren 14,2 % oder 17.800 Neubauwohnungen mehr als im Vorjahreszeitraum. Dabei stieg die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um 17,4 % (+4.900) auf 33.300. Bei den Zweifamilienhäusern sank die Zahl genehmigter Wohnungen um 2,8 % (-270) auf 9.500. In Mehrfamilienhäusern, der zahlenmäßig stärksten Gebäudeart, genehmigten die Bauaufsichtsbehörden 93.100 Neubauwohnungen. Das war ein Anstieg um 13,0 % (+10.700) gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die Zahl der genehmigten Wohnungen in Wohnheimen stieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 55,9 % (+2.400) auf 6.700 Wohnungen.

In neuen Nichtwohngebäuden wurden von Januar bis September 2025 insgesamt 3.100 Wohnungen genehmigt (-14,5 %; -520). Hierunter fallen zum Beispiel Hausmeisterwohnungen in Schulgebäuden oder Wohnungen in Innenstadtlagen über Gewerbeflächen.

Als Umbaumaßnahme in bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden wurden von Januar bis September 2025 insgesamt 29.900 Wohnungen genehmigt, das waren 3,9 % oder 1.100 Wohnungen mehr als im gleichen Zeitraum des Jahres 2024.

Moderne Planungs- und Bauvorschriften gefordert

„Erfreulich ist, dass der Zuwachs nun auch bei den für den Wohnungsbau besonders relevanten Mehrfamilienhäusern zu verzeichnen ist,” sagt Aygül Özkan, Hauptgeschäftsführerin des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA).  „Die aktuellen Zahlen sind eine erfreuliche Entwicklung,“ so Özkan weiter. „Nach dem ‚Bau-Turbo‘ und der Wiederaufnahme der EH55-Förderung gilt es nun, den Reformkurs fortzusetzen. Das aktuelle Planungsrecht des Baugesetzbuchs ist veraltet. Wir brauchen moderne Planungs- und Bauvorschriften, die den Wohnungsbau weiter beschleunigen und bezahlbar machen. Nur so können wir die dringend benötigte Dynamik erreichen.“

„Der Schein trügt“

Der Präsident des Immobilienverbands Deutschland (IVD) Dirk Wohltorf erklärt dazu: „Der Schein trügt: Genehmigt ist in Deutschland nicht gleichbedeutend mit fertiggestellt. Trotz des leichten Anstiegs der Baugenehmigungen stecken wir weiter in einem Tal historisch niedriger Baufertigstellungen. Damit der Wohnungsbau endlich wieder in Gang kommt, muss der Bauturbo jetzt aus dem Politik-Marketing in den Umsetzungsmodus wechseln. Das Gesetz kann die Flächenmobilisierung deutlich erleichtern – aber nur, wenn die Kommunen und Bezirke die neuen Spielräume auch wirklich nutzen.

Wir brauchen genau diesen Zweiklang: Erstens müssen die Kommunen mit dem Bauturbo das notwendige Bauland schaffen und Verdichtung im Bestand ermöglichen. Und zweitens muss privates Kapital gezielt in den Wohnungsbau gelenkt werden. Der im Koalitionsausschuss vor wenigen Tagen beschlossene Deutschlandfonds soll mehrere Zukunftsbereiche unter einem Dach bündeln. Umso unverständlicher ist es, dass der Wohnungsbau darin bislang nicht vorgesehen ist, obwohl der Koalitionsvertrag ausdrücklich einen Fonds zur Mobilisierung privaten Kapitals für den Wohnungsbau vorsieht. Dieses Instrument gehört zwingend in den Deutschlandfonds, denn der Wohnungsbau ist ebenso ein gesellschaftlich zentrales Zukunftsfeld wie Energie oder Digitalisierung.“

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