
Die teuersten Städte für Singles
Die immowelt-Analyse zur Wohnkostenbelastung von Einpersonenhaushalten in 106 kreisfreien Städte zeigt, dass Singles bis zu 40 Prozent ihres Nettoeinkommens fürs Wohnen ausgeben müssen. Für die Analyse wurde in den Städten jeweils die aktuelle Angebotsmiete einer 50-Quadratmeter-Wohnung zzgl. Nebenkosten in Relation zum Mediannettoeinkommen eines Vollzeitbeschäftigten gesetzt. Am teuersten ist das Wohnen in München: Hier liegt das Mediannettoeinkommen bei 2.774 Euro und die Warmmiete einer 50-Quadratmeter-Wohnung bei 1.102 Euro – die Miete macht demnach 40 Prozent des Einkommens aus. Den 2. Platz teilen sich Berlin und Hamburg mit einer Wohnkostenquote von jeweils 36 Prozent.
Vor allem in der deutschen Hauptstadt sticht die Diskrepanz zwischen Einkommen und Wohnkosten ins Auge: Mit einem Medianettoeinkommen von 2.310 Euro belegt Berlin im Gehaltsvergleich der 106 Städte nur Platz 39. Bei der mittleren Warmmiete für eine Singlewohnung (837 Euro) liegt die Hauptstadt hingegen auf Rang 5.
Hier wohnen Singles günstiger
Lediglich in 10 der 106 kreisfreien Städte geben Singles bei neuen Mietverhältnissen maximal 25 Prozent ihres Nettoeinkommens für die Warmmiete aus. Am geringsten ist die Belastung in Wolfsburg. Hier trifft aufgrund guter Gehälter in der Automobil- und Zuliefererbranche ein hohes Mediannettoeinkommen (2.912 Euro) auf vergleichsweise niedrige Wohnkosten (597 Euro). Die Warmmiete einer 50-Quadratmeter-Wohnung beansprucht in der Autostadt somit lediglich 21 Prozent des Einkommens. Dahinter folgen Chemnitz, Ludwigshafen und Pirmasens, wo Alleinlebende jeweils 24 Prozent des Mediannettoeinkommens für die Mietwohnung ausgeben müssen. Vergleichsweise günstig wohnt es sich zudem in den Ruhrgebietsstädten Gelsenkirchen, Hagen und Herne mit einer Belastung von 25 Prozent. Ebenso so hoch fällt der Wohnkostenanteil in Schweinfurt, Wilhelmshaven und Zweibrücken aus.
Aktueller Beitrag
Hintergrund ist das Verbot von Bleileitungen, welches am 12. Januar 2026 verbindlich in Kraft tritt (§ 17 TrinkwV). Ab diesem Zeitpunkt dürfen Bleirohre weder im Betrieb bleiben noch repariert oder übergangsweise weiterverwendet werden. Betroffen sind nicht nur Hauptleitungen, sondern auch einzelne Teilstücke, Stichleitungen oder Mischinstallationen. Zuständig für den Austausch ist stets der Eigentümer der Immobilie.
„Das Thema betrifft in erster Linie ältere Gebäude, die noch aus der Zeit vor 1973 stammen“, erklärt Anika Schönfeldt-Schulz, Vorsitzende des IVD Nord. „Gerade in Mehrfamilienhäusern mit gemischtem Leitungsbestand ist es wichtig, jetzt Klarheit zu schaffen, ob eventuell noch Bleileitungen oder bleihaltige Teilstücke vorhanden sind.“
Das Ziel der Verordnung ist der konsequente Gesundheitsschutz. Blei kann sich aus alten Rohren lösen und ins Trinkwasser übergehen – mit potenziell schädlichen Folgen insbesondere für Säuglinge und Kinder. Eigentümer und Verwalter sind deshalb verpflichtet, den Zustand der Trinkwasserinstallation zu prüfen, mögliche Bleileitungen zu identifizieren und diese durch geeignete Materialien zu ersetzen oder stillzulegen. Wer erst kurz vor Ablauf der Frist reagiert, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Engpässe bei Handwerksbetrieben und steigende Kosten durch kurzfristige Aufträge.
Generell sind zwar Leitungsschäden in Gebäuden nicht häufiger geworden – die Zahl der Schadensfälle ist seit Jahren relativ stabil –, doch die Kosten pro Schaden steigen deutlich. Hauptgründe sind die gestiegenen Material- und Lohnkosten, aber auch die komplexeren Sanierungsvorgaben. Damit wächst der finanzielle Druck auf Eigentümer und Verwaltungen, rechtzeitig zu investieren und Instandhaltungsmaßnahmen strategisch zu planen. Ein rechtzeitiger Austausch von Bleileitungen kann also nicht nur gesundheitliche Risiken vermeiden, sondern auch Folgekosten und Versicherungsstreitigkeiten vorbeugen.
„Unsere Empfehlung ist klar: jetzt prüfen, planen und dokumentieren“, betont Carl-Christian Franzen, stellvertretender Vorsitzender des IVD Nord für Hamburg. „Wer frühzeitig handelt, vermeidet unnötigen Aufwand, sichert die Wasserqualität und erhält den Wert seiner Immobilie.“ Eine Bestandsaufnahme durch Fachbetriebe schafft Sicherheit – auch im Hinblick auf Nachweispflichten gegenüber Behörden oder Mietern.
Darüber hinaus rät der Verband, Sanierungen gegebenenfalls mit weiteren Instandhaltungsmaßnahmen zu kombinieren, etwa mit dem Austausch alter Rohrisolierungen oder der Erneuerung der Trinkwasserarmaturen. So lassen sich Synergien nutzen und Kosten bündeln.
Der Energiedienstleister Techem informiert auf seiner Internetseite darüber, dass eine Fristverlängerung nur in folgenden Ausnahmefällen beantragt werden kann: