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BGH-Urteil: Modernisierungsmieterhöhung formell unwirksam

Der Fall: Vermieterin macht keine Angabe zu Drittmitteln

In einem Schreiben kündigte die Vermieterin eine Modernisierung der Wohnung des Klägers sowie des Gebäudes an. Sie führte die einzelnen Maßnahmen auf und gab an, hierzu Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu beantragen. Im Anschluss an die Baumaßnahmen setzte die Vermieterin ein weiteres Schreiben auf, das unter anderem detaillierte Informationen zu den durchgeführten Maßnahmen und den entstandenen Kosten enthielt. Sie berücksichtigte den Abzug der Instandhaltungskosten und berechnete die Mieterhöhung. Ob die Vermieterin eine KfW-Förderung oder andere Drittmittel in Anspruch genommen hat, ging aus dem Schreiben nicht hervor. Der Mieter hielt die Mieterhöhung für formell unwirksam, zahlte die erhöhte Miete unter Vorbehalt und klagte.

Das Urteil: Modernisierungsmieterhöhung muss Angabe zu Drittmitteln enthalten

Laut Bundesgerichtshof ist die Mieterhöhung formell unwirksam – er gibt dem Mieter Recht. Nutzt ein Vermieter bei einer Modernisierung anrechenbare Drittmittel wie zum Beispiel zinslose oder -verbilligte Darlehen aus öffentlichen Haushalten oder Aufwendungsbeihilfen muss er dies angeben. Diese verringern den Mieterhöhungsbetrag gemäß § 559a Abs. 2, 3 BGB um den Jahresbetrag der Zinsermäßigung, des Zuschusses oder des Darlehens. Da die Vermieterin in ihrem ersten Schreiben angab, Fördermittel der KfW beantragen zu wollen, muss sie in der Mieterhöhung auch Angaben hierzu machen. Aus Sicht des BGH bleibt es offen, ob die Vermieterin die Förderung bekommen, aber nicht angegeben hat, ob sie nicht genehmigt wurde oder ob der Antrag gar nicht gestellt wurde, „Denkbar ist es auch, dass die Beklagte eine Erklärung zu den Drittmitteln schlicht vergessen hat“, hieß es in der Urteilsverkündung.

[BGH, VIII ZR 416/21]

 

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  • 21.08.2025
  • News
Wohnungsleerstand: bis zu 150.000 Euro Förderung möglich

Bestandsimmobilien kaufen und sanieren

„EigenheimPlus“ richtet sich an natürliche Personen, die eine bestehende Wohnimmobilie in Thüringen erwerben oder modernisieren möchten, um sie selbst zu bewohnen. „Wir möchten die Thüringerinnen und Thüringer dabei unterstützen, ihren Wohntraum zu verwirklichen und zugleich die Nutzung und Sanierung von Bestandsimmobilien attraktiver und erschwinglicher gestalten. So schaffen wir mehr bezahlbaren Wohnraum und engagieren uns zugleich für die nachhaltige Entwicklung unserer ländlichen Regionen“, erklärt Steffen Schütz, Thüringer Minister für Digitales und Infrastruktur.

Bis zu 150.000 Euro Förderung möglich

Über „EigenheimPlus“ können bis zu 150.000 Euro pro Vorhaben finanziert werden, die Kombination mit anderen Fördermitteln und weiteren Ergänzungskrediten ist möglich. Dadurch können Antragstellende ihre Finanzierung individuell und flexibel gestalten. „Mit ‚EigenheimPlus‘ setzen wir ein Signal im Thüringer Wohnungsmarkt. Die Bestandssanierung im ländlichen Raum besitzt großes Potenzial, dem Wohnraummangel in den Ballungsräumen entgegenzuwirken. Hier unterstützen wir ab sofort mit einem passenden Angebot“, ist TAB-Vorstandvorsitzender Matthias Wierlacher überzeugt. 2024 wurde bereits die Grundsteuer in Thüringen von 6,5 auf 5 Prozent gesenkt. Diese Maßnahme zeigte jedoch nur wenig Erfolg, wie aus Zahlen des Thüringer Finanzministeriums hervorgeht.

Anträge für das Programm „EigenheimPlus“ können ab sofort über die Hausbank gestellt werden. Weitere Informationen zu den genauen Konditionen sowie zur Antragstellung sind auf der Webseite der Thüringer Aufbaubank abrufbar.

Kritik von Die Linke

„Das von Infrastrukturminister Schütz in der heutigen Regierungsmedienkonferenz vorgestellte angeblich neue Förderprogramm „Eigenheim plus“ ist keine wirksame Lösung für den Mangel an bezahlbarem Wohnraum und gegen steigende Mietkosten in Thüringen. Hinzu kommt: Diese angekündigten Maßnahmen sind nicht wirklich neu, sie sind faktisch nur eine Ergänzung zu einem schon laufenden Förderprogramm, bei dem es um Hauskauf und Eigenheimneubau für Familien geht. Nun soll noch die Förderung für Sanierungen dazu kommen. Also ein neues Schleifchen mehr an einem gar nicht mehr neuen Paket“, kritisiert Anja Müller, wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag.

Dazu Müller weiter: „Es fehlen immer mehr bezahlbare Mietwohnungen und die Mietpreise explodieren. Wir als Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag werden in den kommenden Haushaltsverhandlungen für die Schaffung einer Landeswohnungsgesellschaft für Thüringen sowie den Erhalt und die Aufstockung des Landeswohnungsbauvermögens kämpfen. Es braucht mehr bezahlbare Mietwohnungen in Thüringen und einen wirksamen Mietendeckel gegen die Mietenexplosion.“

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