Der Fall: Vermieterin macht keine Angabe zu Drittmitteln
In einem Schreiben kündigte die Vermieterin eine Modernisierung der Wohnung des Klägers sowie des Gebäudes an. Sie führte die einzelnen Maßnahmen auf und gab an, hierzu Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu beantragen. Im Anschluss an die Baumaßnahmen setzte die Vermieterin ein weiteres Schreiben auf, das unter anderem detaillierte Informationen zu den durchgeführten Maßnahmen und den entstandenen Kosten enthielt. Sie berücksichtigte den Abzug der Instandhaltungskosten und berechnete die Mieterhöhung. Ob die Vermieterin eine KfW-Förderung oder andere Drittmittel in Anspruch genommen hat, ging aus dem Schreiben nicht hervor. Der Mieter hielt die Mieterhöhung für formell unwirksam, zahlte die erhöhte Miete unter Vorbehalt und klagte.
Das Urteil: Modernisierungsmieterhöhung muss Angabe zu Drittmitteln enthalten
Laut Bundesgerichtshof ist die Mieterhöhung formell unwirksam – er gibt dem Mieter Recht. Nutzt ein Vermieter bei einer Modernisierung anrechenbare Drittmittel wie zum Beispiel zinslose oder -verbilligte Darlehen aus öffentlichen Haushalten oder Aufwendungsbeihilfen muss er dies angeben. Diese verringern den Mieterhöhungsbetrag gemäß § 559a Abs. 2, 3 BGB um den Jahresbetrag der Zinsermäßigung, des Zuschusses oder des Darlehens. Da die Vermieterin in ihrem ersten Schreiben angab, Fördermittel der KfW beantragen zu wollen, muss sie in der Mieterhöhung auch Angaben hierzu machen. Aus Sicht des BGH bleibt es offen, ob die Vermieterin die Förderung bekommen, aber nicht angegeben hat, ob sie nicht genehmigt wurde oder ob der Antrag gar nicht gestellt wurde, „Denkbar ist es auch, dass die Beklagte eine Erklärung zu den Drittmitteln schlicht vergessen hat“, hieß es in der Urteilsverkündung.
[BGH, VIII ZR 416/21]
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Obwohl viele Menschen Mehrgenerationenwohnen heute mehrheitlich ablehnen, können es sich die meisten für das eigene Alter durchaus vorstellen. Was auf den ersten Blick widersprüchlich wirkt, hat bei genauerer Betrachtung nachvollziehbare Gründe – die vor allem mit den unterschiedlichen Lebensphasen und deren Herausforderungen zu tun haben.
„Die Zahlen zeigen ein klassisches Marktversagen: Die Nachfrage nach altersgerechtem Wohnraum steigt durch den demografischen Wandel kontinuierlich, doch das Angebot entwickelt sich in die entgegengesetzte Richtung. Altersgerechte Wohnungen sind zudem häufig teure Neubauten. Das hält ältere Menschen in ihren bestehenden, oft zu großen Wohnungen – und verschärft so die Wohnungsknappheit für alle Generationen“, sagt ImmoScout24 Geschäftsführerin Dr. Gesa Crockford.
Die Deutschen stehen dem Mehrgenerationenwohnen mehrheitlich skeptisch gegenüber. 55 Prozent bewerten diese Wohnform negativ (37 Prozent eher negativ, 19 Prozent sehr negativ), während nur 12 Prozent sie positiv bewerten. Die Hauptgründe für die Ablehnung liegen in Bedenken um unterschiedliche Lebensgewohnheiten (57 Prozent), fehlende Privatsphäre (55 Prozent) und mögliche Generationenkonflikte (50 Prozent). Als generelle Hauptvorteile des Mehrgenerationenwohnens werden gemeinsame Aktivitäten (49 Prozent), Pflege von Familienmitgliedern (47 Prozent), praktische Hilfe im Haushalt (46 Prozent) und Nähe zur Familie (46 Prozent) genannt. Rund die Hälfte der Befragten (47 Prozent) rechnet damit, dass diese Form des Zusammenlebens zunehmen wird.
Trotz der kritischen Grundhaltung zeigt sich beim Blick auf die eigenen Wohnwünsche für das Alter ein anderes Bild. 34 Prozent der Befragten würden im Alter Mehrgenerationenwohnen bevorzugen – 24 Prozent mit der Familie, 10 Prozent in einem Mehrgenerationen-Wohnprojekt mit nicht-verwandten Personen. Damit liegt diese Wohnform gleichauf mit dem Wunsch, allein oder mit dem Partner oder der Partnerin in der gewohnten Umgebung zu bleiben (33 Prozent) und deutlich vor Wohnformen wie Seniorenresidenz oder Senioren-WG (jeweils 8 Prozent).
Die ältere Generation zeigt sich, im Vergleich zu jüngeren Menschen, deutlich aufgeschlossener gegenüber Mehrgenerationenwohnen. Während bei den 18- bis 29-Jährigen 29 Prozent offen für diese Wohnform sind, steigt die Zustimmung von 31 Prozent (30-39 Jahre) auf 41 Prozent bei den 60- bis 69-Jährigen. „Auf keinen Fall“ zum Mehrgenerationenwohnen, sagen zwischen 13 und 18 Prozent aller Altersklassen. Was sich mit dem Alter am stärksten verändert, ist die Gruppe der Unentschlossenen: Sie sinkt von 27 Prozent bei den Jüngsten auf nur noch 15 Prozent bei den Ältesten.
Selbst in ein Mehrgenerationenhaus zu ziehen ist weniger eine freie Entscheidung, sondern meist eine Reaktion auf äußere Umstände. Als wichtigster Auslöser nennen 45 Prozent der Befragten die Pflegebedürftigkeit von Familienmitgliedern. Dahinter folgen ökonomische Zwänge wie hohe Wohnkosten beziehungsweise Wohnungsmangel sowie der Wunsch nach mehr Gemeinschaft (jeweils 36 Prozent).