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BGH: Mieter dürfen Zahlungsbelege einsehen

Damit Mieter ihre Nebenkostenabrechnung überprüfen können, muss der Vermieter ihnen nicht nur die Rechnungen, sondern auch die dazugehörigen Zahlungsbelege offenlegen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil.

Der Fall: Mieter weigert sich zu zahlen
Ein Mieter verweigerte die geforderte Nachzahlung der Betriebskostenabrechnung in Höhe von rund 1.000 Euro, da die Vermieterin ihm keine Einsicht in die Zahlungsbelege gewährte. Die Vermieterin klagte vor dem Landgericht Berlin, welches dem Mieter Recht gab.

Das Urteil: Mieter hat berechtigtes Interesse
Der Bundesgerichtshof wies die Revision der Vermieterin zurück und gab dem Mieter Recht. Dieser hätte nach § 259 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ein berechtigtes Interesse an der Belegeinsicht und hat somit nach § 242 BGB ein (temporäres) Leistungsverweigerungsrecht. Als Begründung nannte das Gericht, dass es dem Mieter nur durch Einsicht der Zahlungsbelege möglich sei, die Beträge zu überprüfen. So können Fehler bei der Abrechnung aufgedeckt werden und er kann überprüfen, ob die Vermieterin von Preisnachlässen oder anderweitigen Rabatten profitiert hat.
[BGH Az. VIII ZR 118/19]

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  • 24.04.2025
  • News
Union und SPD planen Pflicht zur Elementarschadenversicherung

Hausbesitzer müssten die Freiheit haben, je nach ihren individuellen Möglichkeiten zu entscheiden, welche finanziellen Verpflichtungen sie eingehen möchten und welche nicht. Peter Wegner: „Der Staat darf sich bei der Gefährdung unseres Gebäudebestands durch allgemein verursachte Klimawandelfolgen nicht aus der Verantwortung ziehen. Natürlich übernehmen Hausbesitzer auch selbst Verantwortung. Aber diese gewaltige Aufgabe kann nur gesamtgesellschaftlich gelöst werden.“

Für die Opt-Out-Lösung

Der Verband Wohneigentum plädiert dringend für die Opt-Out-Lösung: Versicherer werden verpflichtet, beim Abschluss einer Gebäudeversicherung den Baustein Elementarschadenversicherung allen Haushalten mit anzubieten, Eigentümer können ihn aber abwählen. Peter Wegner: „Eine Versicherung gegen Elementarschäden ist grundsätzlich zu empfehlen. Mit dem Opt-Out-Modell bleibt die Eigentümer-Autonomie gewahrt und es stellt sicher, dass auch Haushalte in Hochrisikogebieten Versicherungsschutz bekommen können.“

Gegen die Opt-Out-Lösung

Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) begrüßt die im Koalitionsvertrag geplante Einführung einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung.

Seit langem setzt sich der Verband für eine Pflichtversicherung ein – ergänzt durch staatliche Präventionsmaßnahmen, etwa im Hochwasserschutz, und einen stärkeren Verbraucherschutz bei Versicherungsbedingungen. Positiv bewertet WiE daher auch, dass nach dem Koalitionsvertrag Planungsbehörden in den Ländern Verantwortung bei der Bauleitplanung in besonders schadensgefährdeten Gebieten übernehmen sollen. Dabei geht es um Staatshaftungsregeln der planenden Körperschaften, die neue Baugebiete in bisher unbesiedelten Arealen trotz erheblicher Risiken ausweisen.

Im Gegensatz zum Verband Wohneigentum sieht WiE die im Raum stehende Opt-Out-Lösung kritisch. „Eine Opt-Out-Regelung hilft Wohnungseigentümern nur dann, wenn ein Verzicht auf die Versicherung allstimmig beschlossen werden muss“, erklärt Dr. Sandra von Möller. „Ansonsten kann der Versicherungsschutz zu Lasten einzelner Wohnungseigentümer durch die Mehrheit ausgehebelt werden, was im Schadensfall existenzbedrohend sein kann.“

Für Prävention

Der Verband Wohneigentum spricht sich zudem für eine verbesserte Prävention durch alle beteiligten Akteure aus. Dabei gehe es zum einen um generelle Maßnahmen wie die verantwortungsbewusste Vergabe von Baugrundstücken oder die Ertüchtigung von Kanalsystemen, aber auch um die Einzelinitiative von Hausbesitzern, die ihre Immobilie mit Barriere-Systemen sichern oder ihr Grundstück entsiegeln.

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