
Der Fall: Mieter hat längeren Auslandsaufenthalt
Der Kläger ist Mieter einer Einzimmerwohnung in Berlin. Er bat seine Vermieter wegen eines beruflichen Auslandsaufenthalts um die Gestattung der Untervermietung vom 15. Juni 2021 bis zum 30. November 2022 an eine namentlich benannte Person. Die Vermieter lehnten dies ab. Mit der im Mai 2021 erhobenen, auf die Erlaubnis der Untervermietung „eines Teils der Wohnung“ an den bezeichneten Untermieter gerichteten Klage hat der Kläger vorgetragen, er wolle für die Dauer seiner berufsbedingten Abwesenheit einen Teil der Wohnung an die benannte Person untervermieten, jedoch persönliche Gegenstände weiter in der Wohnung lagern. Diese wollte er in einem Schrank, einer Kommode und einem abgetrennten Bereich am Ende des Flurs lagern. Zudem wollte er im Besitz des Wohnungsschlüssels bleiben.
Das Urteil: BGH gibt Mieter Recht
Der VIII. Zivilsenat des BGH hat nun entschieden, dass dem Kläger ein Anspruch gemäß § 553 Abs. 1 BGB auf Gestattung der befristeten, teilweisen Gebrauchsüberlassung an den von ihm benannten Dritten zusteht. Da der Mieter den Gewahrsam an dem Wohnraum nicht vollständig aufgibt und § 553 weder quantitative Vorgaben an die Größe des beim Mieter verbleibenden Anteils des Wohnraums, noch qualitative Anforderungen bezüglich dessen weiterer Nutzung durch den Mieter stellt, sieht der BGH den Mieter im Recht. Der Mieter wollte sich bei längerer Abwesenheit seinen Wohnraum erhalten. In der Begründung gibt der BGH an, dass es keine sachgerechten Gründe gibt, Mieter von Einzimmerwohnungen als weniger schutzwürdig anzusehen als solche von Mehrzimmerwohnungen.
[BGH, VIII ZR 109/22]
Aktueller Beitrag
Ein zentrales Signal sind die Verkaufszahlen: Für 2025 werden rund 284.000 verkaufte Wärmepumpen erwartet, gegenüber etwa 230.000 neuen Gasheizungen. Erstmals ziehen Wärmepumpen damit am deutschen Heizungsmarkt an Gasheizungen vorbei. Auch das Handwerk unterstützt den Wandel: Installationsbetriebe bewerten Wärmepumpen drei Mal so häufig positiv wie Gasheizungen, Schulungen sind stark nachgefragt, Kapazitäten wurden ausgebaut.
Parallel verliert das Kostenargument an Gewicht. Wärmepumpen sind heute die günstigste Heiztechnologie im laufenden Betrieb. Ein durchschnittlicher Haushalt spart gegenüber einer Gasheizung mehrere hundert Euro pro Jahr, nicht zuletzt durch steigende CO₂-Kosten für fossile Energien. Nach der Preisspitze der Jahre 2022 bis 2024 sinken zudem die Anschaffungskosten, Hersteller rechnen mittelfristig mit Einsparungen von bis zu 40 Prozent.
Auch im Gebäudebestand erweist sich die Technik als geeigneter als ihr Ruf: Bereits jedes zweite Mehrfamilienhaus ist ohne größere Umbauten für Wärmepumpen geeignet. Flankiert wird die Entwicklung durch die kommunale Wärmeplanung, die für mehr als zwei Drittel der Bevölkerung bereits läuft oder abgeschlossen ist, sowie durch verbindliche EU-Vorgaben zum Ausstieg aus fossilen Heizungen bis 2040.
„Die Wärmewende ist keine fragile politische Absichtserklärung mehr, sondern eine ökonomische Realität“, erklärt Julia Hellmer, Projektmanagerin von co2online. „Der Markt hat seine Entscheidung längst getroffen.“
Laut der Bestandsaufnahme zur Wärmewende von co2online entpolarisiert sich die Wärmewende. Zwischen 2023 und 2024 sinkt die spaltende Wahrnehmung von Klima- und Heizthemen von 43 auf 27 Prozent. Die Debatte beruhigt sich, die Akzeptanz steigt. Erst vor diesem Hintergrund verändert sich nun auch die gesellschaftliche Stimmung. Die Heizungsfrage verliert an Schärfe, die Wahrnehmung von Klimathemen als spaltend nimmt ab. Immer mehr Menschen betrachten die Wärmewende nicht mehr als ideologisches Projekt, sondern als praktische Investitionsentscheidung (IKND, 2025). Auffällig ist dabei: Die Akzeptanz folgt dem Markt, nicht umgekehrt. Vertrauen entsteht, weil die Technologie funktioniert, verfügbar ist und sich rechnet.
Auch die Ergebnisse der aktuellen Pollytix-Umfrage im Auftrag von co2online bestätigen das gesellschaftliche Stimmungsbild. Sie zeigt einen deutlichen Fortschritt in der Wahrnehmung der Wärmewende: Es geht zunehmend nicht mehr nur um Akzeptanz, sondern um aktive Präferenz. Im Dezember 2025 ist die Wärmepumpe das Heizsystem der Wahl, bereits heute würde sich jede dritte Person in Deutschland für eine Wärmepumpe entscheiden (Juli 2023: 19 %).