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BGH: Mieter darf Einzimmerwohnung untervermieten

Der Fall: Mieter hat längeren Auslandsaufenthalt

Der Kläger ist Mieter einer Einzimmerwohnung in Berlin. Er bat seine Vermieter wegen eines beruflichen Auslandsaufenthalts um die Gestattung der Untervermietung vom 15. Juni 2021 bis zum 30. November 2022 an eine namentlich benannte Person. Die Vermieter lehnten dies ab. Mit der im Mai 2021 erhobenen, auf die Erlaubnis der Untervermietung „eines Teils der Wohnung“ an den bezeichneten Untermieter gerichteten Klage hat der Kläger vorgetragen, er wolle für die Dauer seiner berufsbedingten Abwesenheit einen Teil der Wohnung an die benannte Person untervermieten, jedoch persönliche Gegenstände weiter in der Wohnung lagern. Diese wollte er in einem Schrank, einer Kommode und einem abgetrennten Bereich am Ende des Flurs lagern. Zudem wollte er im Besitz des Wohnungsschlüssels bleiben.

Das Urteil: BGH gibt Mieter Recht

Der VIII. Zivilsenat des BGH hat nun entschieden, dass dem Kläger ein Anspruch gemäß § 553 Abs. 1 BGB auf Gestattung der befristeten, teilweisen Gebrauchsüberlassung an den von ihm benannten Dritten zusteht. Da der Mieter den Gewahrsam an dem Wohnraum nicht vollständig aufgibt und § 553 weder quantitative Vorgaben an die Größe des beim Mieter verbleibenden Anteils des Wohnraums, noch qualitative Anforderungen bezüglich dessen weiterer Nutzung durch den Mieter stellt, sieht der BGH den Mieter im Recht. Der Mieter wollte sich bei längerer Abwesenheit seinen Wohnraum erhalten. In der Begründung gibt der BGH an, dass es keine sachgerechten Gründe gibt, Mieter von Einzimmerwohnungen als weniger schutzwürdig anzusehen als solche von Mehrzimmerwohnungen.  
[BGH, VIII ZR 109/22]

 

Aktueller Beitrag

  • 26.02.2026
  • News
Bis zu 90.000 Euro Vorteil: Wärmepumpen schlagen Gas und Öl

Grundlage der Berechnung ist ein typisches unsaniertes Einfamilienhaus (Baujahr 1983, 130 Quadratmeter Wohnfläche), bei dem in den vergangenen 20 Jahren keine energetischen Maßnahmen erfolgt sind. Die Modellrechnungen basieren jeweils auf einer vollständigen energetischen Sanierung inklusive Gebäudehülle, Heizsystem und Photovoltaik. Verglichen werden sechs Szenarien: die Erneuerung von Gas- und Ölheizungen sowie der Wechsel zu Luft-Wasser-Wärmepumpen, Erdwärmepumpen, Fernwärme und Pelletheizungen.

Warum kurzfristige Betrachtungen in die Irre führen

In der öffentlichen Debatte werden Heizsysteme häufig anhand der reinen Anschaffungskosten bewertet. Diese Perspektive greift jedoch zu kurz. Entscheidend für Eigentümer sind nicht allein die Investitionen heute, sondern die Gesamtkosten über den Lebenszyklus eines Gebäudes: Investitionen, Finanzierungskosten, staatliche Förderung, laufende Energiekosten, Instandhaltung sowie die Entwicklung des Immobilienwerts.

Die Modellrechnung von co2online setzt deshalb bewusst auf eine 20-Jahres-Betrachtung, um diese Effekte sichtbar zu machen.

Wärmepumpen schlagen Gas und Öl deutlich – über 20 Jahre bis zu 90.000 Euro günstiger

Die Ergebnisse zeigen deutliche Unterschiede zwischen den Szenarien:

  • Die Heizkosten über 20 Jahre liegen bei Heizsystemen auf Basis erneuerbarer Energien deutlich unter denen fossiler Heizungen. Während sie im Modellfall bei einer Gasheizung rund 28.000 Euro und bei einer Ölheizung rund 41.000 Euro betragen, liegen sie bei Wärmepumpen je nach Ausführung bei etwa 13.000 bis 17.000 Euro.
  • Zwar sind die Investitionskosten für Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien höher, durch staatliche Förderung und geringere laufende Kosten liegen die Gesamtkosten aus Investition und Energie jedoch niedriger als bei Gas- oder Ölheizungen.
  • Werden zusätzlich Instandhaltungskosten und die durchschnittliche Wertsteigerung des Gebäudes berücksichtigt, ergibt sich im Modellfall ein ökonomischer Vorteil in Höhe von rund 39.000 Euro für Luft-Wasser-Wärmepumpen und 48.000 Euro für Erdwärmepumpen, während bei Gas- und Ölheizungen Mehrkosten von rund 31.000 Euro bzw. 43.000 Euro entstehen. Im Vergleich entspricht das einem Vorteil von etwa 70.000 bis 90.000 Euro zugunsten der Wärmepumpen.

Diese Werte stellen keinen kurzfristigen finanziellen Gewinn dar, sondern einen positiven Saldo über den Betrachtungszeitraum, etwa durch niedrigere laufende Kosten und einen höheren Immobilienwert. Die vollständige Tabelle und die zugrunde liegenden Annahmen sind online abrufbar.

Welche Annahmen wurden getroffen?

Die Berechnung basiert auf transparenten und nachvollziehbaren Annahmen:

  • Energieverbrauch: Heizenergieverbrauch gemäß Heizspiegel
  • Energiepreise: prognostizierte Endverbraucherpreise, ermittelt im Auftrag des Umweltbundesamtes
  • Investitionskosten: co2online-Berechnungen auf Basis von Werten des Baukosteninformationszentrums, angepasst an aktuelle Marktbedingungen
  • Förderung: aktuelle Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
  • Finanzierung: Berücksichtigung von Zinskosten
  • Wertsteigerung: durchschnittliche Effekte auf Basis von Immobilienmarktdaten
  • Instandhaltung: Kosten, die auch ohne energetische Sanierung anfallen

Die Modellrechnung stellt ausdrücklich keine individuelle Wirtschaftlichkeitsberechnung dar, sondern arbeitet mit Durchschnittswerten.

Tatsächliche Entwicklungen können abweichen

Die Berechnung arbeitet mit Energiepreisprognosen und Durchschnittswerten. Tatsächliche Entwicklungen können davon abweichen, etwa durch veränderte politische Rahmenbedingungen, regionale Unterschiede oder individuelles Nutzerverhalten. Die Ergebnisse sind daher als Orientierung, nicht als Garantie zu verstehen.

Zugleich ist die Rechnung eher konservativ angelegt: Zusätzliche Risiken für fossile Energieträgersind nicht vollständig abgebildet.

Empfehlung: individuelle Berechnung für das eigene Gebäude

Für Eigentümer empfiehlt co2online, die Modellrechnung als Einstieg zu nutzen und anschließend die Berechnung mit den eigenen Gebäudedaten durchzuführen. Der „ModernisierungsCheck“ von co2online ermöglicht eine erste individuelle Einschätzung und kann eine fundierte Grundlage für das Gespräch mit der Energieberatung und den Handwerksbetrieben sein.

Einordnung zur aktuellen Debatte zum Gebäudeenergiegesetz

Die Ergebnisse der Modellrechnung zeigen, dass die Umstellung auf Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien aus ökonomischer Sicht keine grundsätzliche Überforderung darstellt, sofern Sanierungen ganzheitlich und über den Lebenszyklus betrachtet werden. Voraussetzung dafür sind eine verlässliche, sozial gestaffelte Förderung sowie Planungssicherheit, da Hauseigentümer Investitionsentscheidungen mit einem Zeithorizont von Jahrzehnten treffen. Kurzfristige Investitionskosten allein geben kein realistisches Bild der tatsächlichen wirtschaftlichen Auswirkungen.

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