Ist die Tierhaltung in einer Mietwohnung gestattet, sollten sich die Halter unbedingt an die bestehende Hausordnung halten. Tun sie das nicht, droht die Kündigung des Mietverhältnisses, so urteilte nun der Bundesgerichtshof (BGH).
Der Fall: Freilaufende Hunde auf Gemeinschaftsflächen
Die Mieter einer Wohnung in einer Villa hatten ihre Hunde regelmäßig auf den Gemeinschaftsflächen des Anwesens, zu denen auch ein Spielplatz gehört, frei herumlaufen lassen. Mehrere Mitmieter beschwerten sich über diesen Zustand, zumal dies auch laut Hausordnung nicht gestattet war. Die Vermieterin mahnte die Hundehalter mehrfach ab. Da dies zu keiner Änderung führte, kündigte sie das Mietverhältnis fristlos und hilfsweise ordentlich.
Das Urteil: Kündigung ist rechtens
Der Bundesgerichtshof vertritt die Ansicht, dass die Kündigung rechtens ist. Das Laufenlassen der Hunde trotz mehrerer Abmahnungen auf Gemeinschaftsflächen stelle eine beharrliche Pflichtverletzung dar. Da sich Mietmieter über dieses Verhalten geärgert und gestört fühlen, sei zudem der Hausfrieden gestört. Dass es zu keinen Beeinträchtigungen wie z. B. Verschmutzungen gekommen ist, spiele hierbei keine Rolle. [Az.: VIII ZR 328/19]
Aktueller Beitrag
Nach einem schwierigen Absatzjahr 2024 komme die Wärmewende wieder zurück in die Erfolgsspur, so der Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP) e.V., Dr. Martin Sabel: „Die Verbraucher wollen raus aus fossilen Heiztechniken und profitieren dabei von einer hohen Qualität sowohl bei der Installation durch das deutsche Fachhandwerk als auch bei den Wärmepumpen. Beides wird durch die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) exzellent gefördert.
Allerdings muss sich die neue Koalition darüber bewusst sein, dass der Markt sehr sensibel auf abrupte Veränderungen reagiert. Daher muss es das Ziel der neuen Bundesregierung sein, die aktuelle Tendenz steigender Installationszahlen bei hoher Kundenzufriedenheit durch verlässliche Rahmenbedingungen zu unterstützen.“
Der Koalitionsvertrag enthalte dazu einige positive Ankündigungen, aber auch einzelne noch offene Fragen.
Die Absenkung der Stromsteuer und eine zusätzliche Minderung der Netzentgelte sollen laut Koalitionsvertrag zu Entlastungen von insgesamt fünf Cent pro Kilowattstunde führen. Damit setze die Regierung ein wichtiges Zeichen für die Elektrifizierung. „Angesichts der großen Abhängigkeiten von Energieimporten aus autoritär regierten Weltregionen geht es dabei nicht nur um Klimaschutz, sondern auch um die Versorgungssicherheit in Deutschland“, so Sabel.
Dass die neue Koalition die Erfolgsgeschichte der BEG-Heizungsförderung verlässlich weiterführen will, sei sehr zu begrüßen, wie Dr. Martin Sabel erläutert: „Investitionen in die Wärmwende werden über Monate, wenn nicht sogar Jahre vorbereitet. Daher benötigen alle Beteiligten vom Hausbesitzer über den Handwerker bis zur Heizungsindustrie planbare Rahmenbedingungen.“
In dieser Hinsicht seien die Formulierungen im Koalitionsvertrag zum Gebäudeenergiegesetz allerdings nicht zielführend: „Einerseits wird die Abschaffung des ‚Heizungsgesetzes‘ in Aussicht gestellt – eines Gesetzes, das gar nicht existiert. Andererseits wird eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) angekündigt. Angesichts der Europäischen Gebäuderichtlinie und der klimapolitischen Ziele ist völlig klar, dass das GEG auch weiterhin Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien bei neuen Heizungen stellen wird. Die Branche erwartet, dass diese Vorgaben noch im Laufe dieses Jahres feststehen. Eine sich über Jahre hinziehende Überarbeitung ist zu vermeiden. Die Politik steht auch weiterhin in der Pflicht Orientierung zu geben. Die Bürger in die Kostenfalle steigender CO2-Preise laufen zu lassen, kann nicht der Plan der kommenden Regierung sein”, so der BWP-Geschäftsführer.