Der Fall: Wohnungskauf durch GbR
Im zugrundeliegenden Fall hatte eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nach dem Erwerb einer bewohnten Wohnung eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen, da einer ihrer Gesellschafter die Wohnung selbst nutzen wollte. Die beiden Gesellschafter waren Cousins. Die Mieter hielten die Kündigung für unwirksam und beriefen sich hierbei auf die Kündigungsbeschränkung des § 577a Abs. 1a Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 2 der Kündigungsschutzklausel-Verordnung des Landes Berlin vom 13. August 2013. Hiernach kann sich eine Personengesellschaft, an die vermieteter Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter veräußert worden ist, erst nach Ablauf von zehn Jahren seit der Veräußerung für eine Kündigung der Wohnung gegenüber dem Mieter auf berechtigte Interessen im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 BGB berufen.
Die GbR hingegen berief sich auf § 577a Abs. 1a Satz 2 BGB, demzufolge keine Kündigungsbeschränkung besteht, wenn die Gesellschafter oder Erwerber derselben Familie oder demselben Haushalt angehören.
Das Urteil: Familienbegriff wird eng ausgelegt
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass den Begriffen „Familie“ in § 577a Abs. 1a Satz 2 BGB und „Familienangehörige“ in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB dieselbe Bedeutung zukommt und hiervon ausschließlich diejenigen Personen umfasst sind, denen ein Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen gemäß § 383 ZPO, § 52 StPO zusteht. Ein entfernterer Verwandter, der – wie ein Cousin – nicht zur Zeugnisverweigerung berechtigt ist, gehört somit auch dann nicht zu dem privilegierten Personenkreis, wenn zwischen ihm und dem Vermieter eine enge persönliche Bindung besteht. In gerader Verwandtschaftslinie sind dies demnach unter anderem Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel. In der Seitenlinie sind dies Geschwister, Tanten, Onkel, Nichten und Neffen.
[BGH, VIII ZR 276/23, 10.7.2024]
Aktueller Beitrag
Mehr als 80 Prozent der sanierungsinteressierten Hauseigentümer beabsichtigen, ihre fossilen Heizsysteme durch nachhaltige Alternativen zu ersetzen. Dabei befürwortet eine deutliche Mehrheit von drei Vierteln den Beibehalt der 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel, während die geplante „Bio-Treppe“ für Gas- und Ölheizungen auf starke Ablehnung stößt.
Eine große Mehrheit der sanierungsinteressierten Hauseigentümer spricht sich klar für den Ersatz alter Öl- und Gasheizungen durch klimafreundliche Systeme aus. Das zeigt eine aktuelle Umfrage der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online unter ihren Newsletter-Abonnenten. Gleichzeitig stößt die Abschaffung der bisherigen 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel im aktuellen Eckpunktepapier für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz auf breite Ablehnung; auch die geplante „Bio-Treppe“ findet in der Zielgruppe wenig Zustimmung.
Nachdem die Eckpunkte für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz veröffentlicht wurden, hat co2online ihre Newsletter-Abonnenten zu den wichtigsten geplanten Änderungen befragt. Mehr als 4.800 Verbraucher haben teilgenommen.
Die Ergebnisse zeigen ein klares Bild: Eine große Mehrheit der Befragten will den Abschied von fossilen Heizungen. Über 80 Prozent sind der Meinung, dass veraltete Gas- und Ölheizungen in Wohngebäuden durch klimafreundlichere Heizsysteme ersetzt werden sollten. Fast jeder Dritte spricht sich dafür aus, diesen Wechsel auch gesetzlich vorzugeben.
Kritisch sehen viele Befragte die geplante Abschaffung der bisherigen 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel im Gebäudeenergiegesetz. 56 Prozent bewerten diesen Schritt negativ. In den offenen Antworten wird immer wieder die Sorge geäußert, dass notwendige Entscheidungen weiter aufgeschoben werden. „Das Problem wird auf übermorgen verschoben, statt gelöst“, schreibt ein Teilnehmer. Ein anderer warnt: „Öl- und Gasheizungen werden mittelfristig zur Kostenfalle.“
Auch die sogenannte Bio-Treppe, nach der neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen müssen, stößt bei knapp der Hälfte der Befragten auf Ablehnung. Jeder Fünfte ist zudem der Meinung, dass grundsätzlich keine neuen Gas- und Ölheizungen mehr installiert werden sollten. Häufig genannter Grund für die Ablehnung ist die begrenzte Verfügbarkeit entsprechender Brennstoffe. „Bio-Brennstoffe stehen nicht in ausreichender Menge zur Verfügung, sind teuer und werden in anderen Bereichen dringender benötigt“, heißt es in einer Antwort.
Die Auswertung zeigt deutliche Unterschiede je nach politischer Präferenz der Befragten. Beim grundsätzlichen Ziel, veraltete Fossilheizungen durch klimafreundliche Systeme zu ersetzen, sind sich Wähler der Grünen (99 Prozent), der SPD (96 Prozent) und der CDU (82 Prozent) weitgehend einig. Unter AfD-Wählern spricht sich hingegen etwa jeder Zweite gegen einen Austausch aus.
Unterschiede zeigen sich auch bei den konkreten Regelungen: Wähler der Grünen und der SPD lehnen die Abschaffung der 65-Prozent-Regel besonders deutlich ab (Grüne: 95 Prozent, SPD: 78 Prozent), während bei CDU- und AfD-Wählern die Zustimmung zur Abschaffung überwiegt (CDU: 58 Prozent, AfD: 71 Prozent).
Bei der sogenannten Bio-Treppe zeigt sich hingegen parteiübergreifend Skepsis: Sowohl unter Grünen-, SPD- als auch AfD-Wählern lehnt eine große Mehrheit die Regelung ab, während CDU-Wähler hier knapp mehrheitlich zustimmen.
„Unsere Umfrage zeigt ein klares Signal: Viele engagierte Eigentümerinnen und Eigentümer wollen raus aus Öl und Gas und erwarten von der Politik vor allem verlässliche Regeln“, sagt Nadine Walikewitz, Research-Leiterin bei co2online. „Wer heute eine neue Heizung einbaut, entscheidet für Jahrzehnte. Ohne klare Leitplanken werden viele notwendige Investitionen weiter aufgeschoben.“
„Beim Klimaschutz im Gebäudebereich kommt Deutschland insgesamt zu langsam voran“, sagt co2online-Geschäftsführerin Tanja Loitz. „Gerade deshalb braucht es jetzt wirksame politische Instrumente. Sollten ordnungspolitische Vorgaben abgeschwächt werden, müssen andere Hebel umso stärker wirken, etwa ein verlässlicher CO2-Preis, attraktive Förderprogramme und unabhängige Beratung für Eigentümerinnen und Eigentümer. Nur so lässt sich die Wärmewende im Gebäudebestand wirklich beschleunigen.“
An der Umfrage beteiligten sich mehr als 4.800 Abonnenten des co2online-Newsletters. Die Ergebnisse sind nicht repräsentativ für die Gesamtbevölkerung, spiegeln jedoch gezielt die Sicht sanierungsinteressierter Hauseigentümer wider, also einer Gruppe, die konkrete Investitionsentscheidungen trifft. Um politische Verzerrungen zu vermeiden, wurden die Ergebnisse nach aktueller Wahlabsicht gewichtet.