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BGH: Cousin rechtfertigt keinen Eigenbedarf

Der Fall: Wohnungskauf durch GbR

Im zugrundeliegenden Fall hatte eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nach dem Erwerb einer bewohnten Wohnung eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen, da einer ihrer Gesellschafter die Wohnung selbst nutzen wollte. Die beiden Gesellschafter waren Cousins. Die Mieter hielten die Kündigung für unwirksam und beriefen sich hierbei auf die Kündigungsbeschränkung des § 577a Abs. 1a Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 2 der Kündigungsschutzklausel-Verordnung des Landes Berlin vom 13. August 2013. Hiernach kann sich eine Personengesellschaft, an die vermieteter Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter veräußert worden ist, erst nach Ablauf von zehn Jahren seit der Veräußerung für eine Kündigung der Wohnung gegenüber dem Mieter auf berechtigte Interessen im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 BGB berufen.

Die GbR hingegen berief sich auf § 577a Abs. 1a Satz 2 BGB, demzufolge keine Kündigungsbeschränkung besteht, wenn die Gesellschafter oder Erwerber derselben Familie oder demselben Haushalt angehören.

Das Urteil: Familienbegriff wird eng ausgelegt

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass den Begriffen „Familie“ in § 577a Abs. 1a Satz 2 BGB und „Familienangehörige“ in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB  dieselbe Bedeutung zukommt und hiervon ausschließlich diejenigen Personen umfasst sind, denen ein Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen gemäß § 383 ZPO, § 52 StPO zusteht. Ein entfernterer Verwandter, der – wie ein Cousin – nicht zur Zeugnisverweigerung berechtigt ist, gehört somit auch dann nicht zu dem privilegierten Personenkreis, wenn zwischen ihm und dem Vermieter eine enge persönliche Bindung besteht. In gerader Verwandtschaftslinie sind dies demnach unter anderem Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel. In der Seitenlinie sind dies Geschwister, Tanten, Onkel, Nichten und Neffen.

[BGH, VIII ZR 276/23, 10.7.2024]

Aktueller Beitrag

  • 26.03.2026
  • News
Wertfaktor Energiebilanz: Deutliche Preisaufschläge für effiziente Wohngebäude

Die Energieeffizienz hat sich zu einem entscheidenden Preisfaktor bei Wohnimmobilien entwickelt. Während eine schlechte Energiebilanz deutliche Preisabschläge nach sich zieht, erzielen besonders effiziente Gebäude deutlich höhere Preise. Wohnungen mit der besten Energieeffizienzklasse A+ kosten im bundesweiten Durchschnitt rund 20 Prozent mehr als vergleichbare Objekte mit mittlerem Energiestandard der Klasse D. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Analyse des Online-Marktplatzes immowelt über den Einfluss der Energieeffizienzklasse auf den Angebotspreis von Häusern und Wohnungen, die im Jahr 2025 auf immowelt.de inseriert wurden.

Untersucht wurde, wie stark sich die durchschnittlichen Angebotspreise der einzelnen Energieeffizienzklassen vom mittleren Standard der Klasse D unterscheiden. Dieser ist in Deutschland bei angebotenen Wohnimmobilien am weitesten verbreitet. In der Berechnung wurde der genaue Einfluss des Energiestandards auf den Angebotspreis bestimmt, während andere Faktoren wie Lage, Größe oder Ausstattung bewusst ausgeklammert wurden, um den Effekt der Energieeffizienz klar sichtbar zu machen.

„Die Energieeffizienz ist längst zu einem zentralen Werttreiber auf dem Immobilienmarkt geworden“, sagt immowelt Geschäftsführer Theo Mseka. „Käufer achten stärker als früher auf laufende Energiekosten und mögliche Sanierungsaufwände. Entsprechend erzielen besonders effiziente Gebäude deutliche Preisaufschläge, während Immobilien mit schwacher Energiebilanz häufig nur über niedrigere Einstiegspreise Käufer finden.“

Ineffiziente Häuser mit Preisabschlag von bis zu 17 Prozent

Besonders deutlich wirkt sich eine schlechte Energieeffizienzklasse auf die Angebotspreise von Häusern aus. Eigenheime mit der niedrigsten Energieeffizienzklasse H werden durchschnittlich rund 17 Prozent günstiger angeboten als vergleichbare Häuser mit dem mittleren Standard der Klasse D. Auch Häuser mit den Klassen G und F weisen deutliche Preisabschläge auf.

Generell zeigt sich: Je weiter ein Haus energetisch vom mittleren Standard abweicht, desto stärker schlägt sich dies im Angebotspreis nieder. Am oberen Ende der Skala kommt es dementsprechend zu deutlichen Aufschlägen. Häuser mit Energieeffizienzklasse A+ kosten im bundesweiten Durchschnitt rund 15 Prozent mehr als Eigenheime mit mittlerem Standard. Auch Häuser mit den Klassen A und B erzielen noch merkliche Preisaufschläge.

Wohnungen: Bis zu 20 Prozent Preis-Plus für beste Energiebilanz

Bei Eigentumswohnungen wirkt sich die Energieeffizienz ebenfalls deutlich auf den Angebotspreis aus, allerdings fallen die Abschläge bei ineffizienten Objekten etwas geringer aus als bei Häusern. Wohnungen mit der schlechtesten Energieeffizienzklasse H werden im Deutschlandmittel rund 9 Prozent günstiger angeboten als vergleichbare Apartments mit der Klasse D.

Ein Grund dafür könnte sein, dass Wohnungseigentümer energetische Sanierungskosten in der Regel gemeinsam innerhalb der Eigentümergemeinschaft tragen, wodurch die finanzielle Belastung für einzelne Käufer geringer ausfällt als bei Einfamilienhäusern.

Dennoch zeigt sich auch bei Wohnungen ein deutlicher Aufpreis für besonders effiziente Gebäude: Apartments mit Energieklasse A+ kosten durchschnittlich rund 20 Prozent mehr als vergleichbare Objekte mit mittlerem Energiestandard. Auch Wohnungen der Klassen A und B werden spürbar teurer angeboten.

Preisentwicklung: Effiziente Immobilien stabiler

Die wachsende Bedeutung der Energieeffizienz zeigt sich auch bei der Preisentwicklung seit dem Zinsanstieg und der Energiekrise im Jahr 2022. Wohnimmobilien mit hoher Energieeffizienz verzeichneten infolge der gestiegenen Zinsen zwar zunächst gemeinsam mit dem restlichen Markt sinkende Angebotspreise, erholten sich anschließend jedoch deutlich schneller.

Besonders ineffiziente Gebäude gerieten während der Marktphase nach dem Zinsanstieg im Jahr 2022 stärker unter Druck. Neben gestiegenen Finanzierungskosten spielten auch höhere Energiepreise sowie die Debatte um strengere energetische Vorgaben eine Rolle. Entsprechend mussten Verkäufer häufig größere Preisabschläge akzeptieren.

Gleichzeitig bleiben solche Immobilien für viele Käufer weiterhin ein möglicher Einstieg in den Markt. Der niedrigere Kaufpreis kann es ermöglichen, eine Immobilie zu erwerben und notwendige energetische Sanierungen erst zu einem späteren Zeitpunkt umzusetzen.

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