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BGH: Cousin rechtfertigt keinen Eigenbedarf

Der Fall: Wohnungskauf durch GbR

Im zugrundeliegenden Fall hatte eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nach dem Erwerb einer bewohnten Wohnung eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen, da einer ihrer Gesellschafter die Wohnung selbst nutzen wollte. Die beiden Gesellschafter waren Cousins. Die Mieter hielten die Kündigung für unwirksam und beriefen sich hierbei auf die Kündigungsbeschränkung des § 577a Abs. 1a Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 2 der Kündigungsschutzklausel-Verordnung des Landes Berlin vom 13. August 2013. Hiernach kann sich eine Personengesellschaft, an die vermieteter Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter veräußert worden ist, erst nach Ablauf von zehn Jahren seit der Veräußerung für eine Kündigung der Wohnung gegenüber dem Mieter auf berechtigte Interessen im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 BGB berufen.

Die GbR hingegen berief sich auf § 577a Abs. 1a Satz 2 BGB, demzufolge keine Kündigungsbeschränkung besteht, wenn die Gesellschafter oder Erwerber derselben Familie oder demselben Haushalt angehören.

Das Urteil: Familienbegriff wird eng ausgelegt

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass den Begriffen „Familie“ in § 577a Abs. 1a Satz 2 BGB und „Familienangehörige“ in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB  dieselbe Bedeutung zukommt und hiervon ausschließlich diejenigen Personen umfasst sind, denen ein Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen gemäß § 383 ZPO, § 52 StPO zusteht. Ein entfernterer Verwandter, der – wie ein Cousin – nicht zur Zeugnisverweigerung berechtigt ist, gehört somit auch dann nicht zu dem privilegierten Personenkreis, wenn zwischen ihm und dem Vermieter eine enge persönliche Bindung besteht. In gerader Verwandtschaftslinie sind dies demnach unter anderem Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel. In der Seitenlinie sind dies Geschwister, Tanten, Onkel, Nichten und Neffen.

[BGH, VIII ZR 276/23, 10.7.2024]

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  • 05.03.2026
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Der Traum vom Eigenheim: In diesen Mittelstädten ist er noch bezahlbar

„Die deutschen Mittelstädte stellen eine bezahlbare Alternative für Suchende dar, denen die Metropolen zu teuer sind, die aber nicht auf die Vorzüge des urbanen Lebens verzichten wollen“, sagt immowelt Geschäftsführer und COO Dr. Robert Wagner. „Wer über die Grenzen der Großstädte hinaus blickt, findet oftmals Angebote, die auch für Normalverdiener weiterhin erschwinglich sind.“

Mittelstädte bis zu 50 Prozent günstiger als Metropolen

Obwohl die Preise in den meisten Mittelstädten gestiegen sind, bieten diese vor allem im Vergleich zu den hochpreisigen Metropolen weiterhin realistische Kaufmöglichkeiten. Während in München Bestandswohnungen im Schnitt über 8.000 Euro pro Quadratmeter kosten, liegen die Angebotspreise in den Mittelstädten der Metropolregion zumeist deutlich niedriger. In Landshut etwa – weniger als eine Stunde Zugfahrt von München entfernt – haben sich Bestandswohnungen entgegen dem allgemeinen Trend sogar um 4,2 Prozent vergünstigt und kosten mit 4.120 Euro pro Quadratmeter im Schnitt nur rund halb so viel wie in der Isarmetropole.

Ähnlich verhält es sich im Einzugsgebiet von Hamburg: Bei einem Preisniveau von rund 6.000 Euro pro Quadratmeter in der Hansestadt stellen schleswig-holsteinische Mittelstädte wie Norderstedt (4.121 Euro; +2,1 %) und Elmshorn (2.979 Euro; +1,6 %) bezahlbare Alternativen dar.

Auch im Falle Berlins, wo der Quadratmeterpreis auf die 5.000-Euro-Marke zusteuert, lohnt sich der Blick auf das erweiterte Umland. Eine Zugstunde von der Hauptstadt entfernt finden Käufer in Brandenburg an der Havel (2.455 Euro; +3,0 %) Wohnungen, die im Schnitt nur rund halb so viel kosten wie in Berlin.

Preisanstieg von bis zu 15 Prozent binnen eines Jahres

Beim Blick auf die Preisentwicklung in den Mittelstädten sticht vor allem Nordrhein-Westfalen hervor: sieben der zehn Städte mit den stärksten Anstiegen befinden sich hier. Am deutlichsten legten die Wohnungspreise im Nordosten des Bundeslandes zu: Bad Oeynhausen (2.379 Euro), Herford (2.394 Euro) und Minden (2.023 Euro) verzeichneten mit jeweils 14,7 Prozent das stärkste Plus aller untersuchten Städte, bleiben aber dennoch weiterhin erschwinglich. Die hohen prozentualen Anstiege erklären sich somit auch durch das vergleichsweise geringe Ausgangsniveau.

In mehreren Mittelstädten Niedersachsens sind die Angebotspreise ebenfalls spürbar gestiegen, am deutlichsten in den Küstenstädten Emden (2.092 Euro) und Wilhelmshaven (2.151 Euro) mit einem Plus von jeweils 14,3 Prozent.

Plauen am günstigsten, Spitzenpreise in Konstanz

Die günstigsten Wohnungen finden Suchende in ostdeutschen Mittelstädten. Im sächsischen Plauen kostet der Quadratmeter lediglich 945 Euro (+5,1 %). Auch in Zwickau (1.137 Euro; +1,6 %), Gera (1.242 Euro; +5,1 %) oder Görlitz (1.308 Euro; +7,0 %) ist der Wohnungskauf gut machbar.

Die teuerste Mittelstadt ist Konstanz am Bodensee, wo Käufer im Schnitt mit 5.648 Euro pro Quadratmeter (−1,0 %) für eine Bestandswohnung rechnen müssen. Auch im bayerischen Rosenheim (5.213 Euro; +6,3 %) wird die 5.000-Euro-Marke geknackt, während Tübingen (4.963 Euro; +1,5 %) nur knapp darunter liegt.

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