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Bauzinsen: Zinsrutsch innerhalb weniger Wochen

Kreditnehmer können viel Geld sparen

Ein deutlicher Inflationsrückgang, anhaltende geopolitische Risiken und eine sich abschwächende Wirtschaft spielen Immobilienkäufern und Eigentümern mit Anschlussbedarf in die Karten. „Angesichts der aktuellen Situation an den Geld- und Kapitalmärkten senken viele Kreditgeber ihre Konditionen für Immobilienfinanzierungen“, sagt Mirjam Mohr, Vorständin Privatkundengeschäft bei der Interhyp AG. Im Interhyp Bauzins-Trendbarometer für den Monat Dezember gehen die befragten Experten von einem volatilen Markt aus. Gut vorbereitete Kreditnehmer können im aktuellen Umfeld laut Interhyp tausende Euro sparen. „Aus der anfänglichen Zinsdelle ist ein richtiges Zwischentief geworden, das Sparchancen eröffnet. Bei einem 300.000 EUR-Darlehen (10 Jahre Zinsbindung, 2 Prozent Anfangstilgung) können Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer durch den Zinsrutsch von 4,2 auf 3,8 Prozent rund 13.000 Euro in 10 Jahren sparen“, sagt Mirjam Mohr.

Experten rechnen mit Zinsschwankungen

Laut Interhyp weist der aktuelle Zinsrutsch nicht zwangsläufig auf eine grundlegende Trendumkehr. Höchstwahrscheinlich sei der Leitzinsgipfel erreicht, die Mehrheit der von Interhyp befragten Experten rechnet jedoch frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2024 mit ersten Zinssenkungen. Laut Interhyp verorten die meisten Kreditinstitute die Zinsen mittelfristig auf einem gleichbleibenden Niveau. Sie erwarten Schwankungen zwischen 3,5 bis 4 Prozent. „Kaufinteressierte mit einer konkreten Immobilie an der Hand und Eigentümer, deren Zinsbindung ausläuft, sollten jetzt aktiv werden und das Zeitfenster nutzen. Es eröffnen sich gute Chancen in diesem volatilen Zinsumfeld“, erklärt Mirjam Mohr weiter.

 

Aktueller Beitrag

  • 06.11.2025
  • News
Herbstlichen Nachbarschaftsfragen: Laub, Äpfel & Igelschutz

Fallobst gehört dem Grundstückseigentümer

Hängen Äpfel oder anderes Obst vom Nachbargrundstück über den Zaun, dürfen diese Früchte nicht einfach gepflückt werden. Fallen sie jedoch von selbst in den Garten, gehören sie dem Nachbarn und dürfen aufgesammelt werden. Wichtig: Äste dürfen nicht geschüttelt werden, um Früchte herabfallen zu lassen. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt ausdrücklich, dass hinübergefallene Früchte dem Grundstückseigentümer zustehen, auf dessen Boden sie landen.

Laub: Zumutbar, aber nicht grenzenlos

Grundsätzlich muss jeder das Laub auf dem eigenen Grundstück beseitigen – auch wenn es von Nachbarbäumen stammt. Solche Immissionen gelten in der Regel als ortsüblich. Nur wenn Laub oder Fallobst die Nutzung des Grundstücks erheblich beeinträchtigen, kann vom Nachbarn Abhilfe verlangt werden. Im Extremfall besteht sogar Anspruch auf Aufwendungsersatz. Für Straßen und Gehwege ist meist die Kommune zuständig, soweit sie die Reinigungspflicht nicht auf Anlieger übertragen hat.

Naturschutz beachten

Größere Rückschnitte an Hecken, Büschen und Bäumen sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz vom 1. März bis 30. September verboten. Ab dem 1. Oktober dürfen Grundstückseigentümer wieder umfangreichere Schnittmaßnahmen durchführen. Diese Frist sollte genutzt werden, um rechtzeitig notwendige Pflegemaßnahmen einzuplanen.

IVD-Tipp: Erst reden, dann streiten

„Ein klärendes Gespräch mit der Nachbarschaft ist meist schneller und kostengünstiger als eine gerichtliche Auseinandersetzung. Oft lassen sich einvernehmliche Lösungen finden – etwa gemeinsame Entsorgung, abgestimmte Reinigungsaktionen oder die Erlaubnis zur Ernte von überhängenden Früchten“, rät Engel-Lindner.

Praktische Empfehlungen

  • Reife Früchte nicht vom Nachbarbaum pflücken; herabgefallenes Obst darf verwertet werden.
  • Laub über Biotonne, Kompost oder Grüngutsammelstellen entsorgen – nicht verbrennen.
  • Bei erheblichen Belastungen Nachbarn zur Beseitigung auffordern, gegebenenfalls Frist setzen.
  • Gehölzschnittmaßnahmen ab jetzt bis Ende Februar durchführen.

Igel & Co. schützen

„Und noch ein wichtiger Hinweis zuletzt: Laubhaufen sind wichtiger Lebensraum für Kleintiere wie Igel. Vor dem Entfernen sollte geprüft werden, ob Tiere darin leben“, führt Engel-Lindner aus. „Laubhaufen behutsam umsetzen, keine Laubbläser oder Motorsensen direkt einsetzen. Bei verletzten oder hilflosen Tieren hilft die örtliche Tierauffangstation oder der Tierschutz weiter.“

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