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Bauturbo: Durchbruch für selbstgenutztes Wohneigentum

Gesetzesentwurf überarbeitet

Im neuen Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus hat das Bundesbauministerium eine zentrale Forderung des Verbands Wohneigentum aufgegriffen: Die sogenannte Experimentierklausel (§ 246e BauGB) soll künftig ohne Mindestanzahl an Wohneinheiten gelten. Damit können künftig auch kleinere bauliche Maßnahmen – etwa der Anbau einer Einliegerwohnung oder die Umnutzung eines Nebengebäudes – rechtssicher zügiger ermöglicht werden.

„Das ist ein echter Fortschritt – insbesondere für Eigentümer, die für Kinder, Eltern oder Pflegekräfte auf dem eigenen Grundstück Wohnraum schaffen möchten“, erklärt Verena Örenbas, Bundesgeschäftsführerin des Eigentümerverbands. „Kleinteilige Nachverdichtung wird damit rechtlich einfacher und unbürokratischer möglich.“ Diese Flexibilität ermögliche sowohl die Schaffung neuen Wohnraums als auch die Anpassung bestehender Gebäude an veränderte Lebenssituationen – etwa im Alter oder bei Pflegebedarf.

Kommunen sind gefordert

Zeitlich befristet bis zum 31. Dezember 2030 erlaubt § 246e BauGB künftig Abweichungen vom bestehenden Bauplanungsrecht – vorausgesetzt, die zuständige Gemeinde stimmt dem Vorhaben zu. „Damit dieses Zeitfenster genutzt werden kann, ist jetzt das Mitziehen der Kommunen gefordert“, so Örenbas. Der Verband warnt: Ohne klare gesetzliche Fristen, ohne Rechtsanspruch und ohne Begründungspflicht der Gemeinde bestehe das Risiko, dass sinnvolle Vorhaben abgelehnt oder verzögert würden.

Für eine Zustimmungsfiktion

Der Verband Wohneigentum e.V. fordert daher eine Zustimmungsfiktion nach dem Vorbild des § 36 Abs. 2 BauGB – Wenn eine Gemeinde nicht innerhalb einer bestimmten Frist entscheidet, gilt die Zustimmung als erteilt. „Nur so entsteht die Planungs- und Investitionssicherheit, die viele Eigentümer dringend brauchen“, betont Örenbas.

Eigentum als Teil der Lösung

Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer leisten seit Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag zur Wohnraumversorgung – durch Pflege des Bestands, nachhaltige Nutzung von Flächen und generationsübergreifendes Bauen. Der geänderte Gesetzentwurf erkennt diesen Beitrag erstmals in einem zentralen Planungsinstrument an.

„Familiennah, nachhaltig, unkompliziert – so muss Wohnungsbau auch funktionieren“, fasst Örenbas zusammen. „Jetzt kommt es darauf an, dass diese neue Chance auf allen Ebenen genutzt wird.“

Aktueller Beitrag

  • 23.10.2025
  • News
Aufwärtstrend bei Baugenehmigungen

Januar bis August 2025: Aufwärtstrend bei Einfamilienhäusern hält an

Im Zeitraum von Januar bis August 2025 wurde deutschlandweit der Bau von 151.200 Wohnungen in neuen sowie bereits bestehenden Gebäuden genehmigt. Das waren 6,5 Prozent oder 9.300 Wohnungen mehr als von Januar bis August 2024.

In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden von Januar bis August 2025 insgesamt 122.000 Wohnungen genehmigt, das waren 7,6 Prozent oder 8.600 Neubauwohnungen mehr als im Vorjahreszeitraum. Dabei stieg die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um 15,5 Prozent (+3.900) auf 29.300. Bei den Zweifamilienhäusern sank die Zahl genehmigter Wohnungen um 5,3 Prozent (-500) auf 8.200. In Mehrfamilienhäusern, der zahlenmäßig stärksten Gebäudeart, genehmigten die Bauaufsichtsbehörden 79.100 Neubauwohnungen. Das war einen Anstieg um 4,9 Prozent (+3.700) gegenüber dem Vorjahreszeitraum. In neu zu errichtenden Nichtwohngebäuden wurden von Januar bis August 2025 insgesamt 2.800 Wohnungen (zum Beispiel Hausmeisterwohnungen) genehmigt (-18,5 %; -600).

Als Umbaumaßnahme in bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden wurden von Januar bis August 2025 insgesamt 26.400 Wohnungen genehmigt, das waren 5,2 Prozent oder 1.300 Wohnungen mehr als im gleichen Zeitraum des Jahres 2024.

GdW fordert „Fast Lane“ fürs Wohnen

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft (GdW) fordert weitergehende, strukturelle Reformen für deutlich mehr Tempo, Planungssicherheit und Wirtschaftlichkeit im Wohnungsbau. Notwendig ist eine echte „Fast Lane“ fürs Wohnen – mit einem rechtlich verankerten Abwägungsvorrang zugunsten des Wohnungsbaus. Was bei Windrädern längst selbstverständlich ist, muss auch für bezahlbaren Wohnraum gelten. In Zeiten massiven Mangels muss gelten: Vorfahrt für das, was Menschen wirklich dringend brauchen – ein Dach über dem Kopf.

Auch das derzeitige Fördersystem muss dringend angepasst werden. „Die Bundesförderung muss endlich auf Wirtschaftlichkeit und einfache Standards setzen statt auf teuren Zuckerguss. Wir brauchen bezahlbares Schwarzbrot statt überzogener Klimastandards, damit am Ende Wohnungen entstehen, die sich Normalverdiener auch leisten können“, so Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

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