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Zwischenfazit zum Baukindergeld

Seit September 2018 kann das Baukindergeld zur Bildung von Wohneigentum und zur Altersvorsorge bei der KfW Bankengruppe online beantragt werden. Der Förderzeitraum wurde wegen der Corona-Pandemie verlängert.

Förderung wurde gut angenommen

Bislang wurden fast 310.000 Familien in Deutschland mit dem Baukindergeld gefördert, zwei Drittel von ihnen haben Kinder unter sechs Jahren. Das durchschnittliche zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt bei 60 % der Antragsteller unter 40.000 Euro pro Jahr. Das beantragte Fördervolumen liegt bei 6,5 Mrd. EUR. Für die gesamte Laufzeit stehen 9,9 Mrd. EUR für das Baukindergeld zur Verfügung. Da es wegen der Corona-Pandemie zu Verzögerungen beim Bauen und Hauskauf kam, wurden die Fristen nachträglich angepasst. Nun gilt: Wer zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 eine Baugenehmigung erteilt bekommen oder einen Kaufvertrag unterschrieben hat, ist förderungsfähig sofern die anderen Bedingungen erfüllt werden. Bisher war dies nur bis zum 31.12.2020 möglich. Den Antrag zur Förderung müssen Familien bis spätestens 31. Dezember 2023 stellen.

Was ist das Baukindergeld?

Das Baukindergeld ist eine Förderung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, um den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern zu unterstützen. Pro Jahr erhält eine Familie 1.200 EUR je Kind. Das Baukindergeld wird zehn Jahre lang gezahlt, sodass eine Familie mit einem Kind insgesamt 12.000 EUR erhält, eine Familie mit zwei Kindern 24.000 EUR usw.

 

Aktueller Beitrag

  • 09.04.2026
  • News
Frist bis 2027: Warum Vermieter jetzt auf digitale Heiz-Transparenz setzen sollten

Eine Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) verpflichtet Vermieter seit Januar 2022 dazu, ihren Mietern bei fernablesbaren Geräten eine unterjährige Verbrauchsinformation (uVI) für Heizung und Warmwasser zur Verfügung zu stellen.

Eine aktuelle Marktforschung des Energiedienstleisters Techem zeigt, dass die unterjährige Verbrauchsinformation wirkt: Sie schafft Transparenz und sorgt dadurch für einen bewussteren Umgang mit Energie. Jedoch ist die bestehende uVI-Pflicht teilweise noch unbekannt: So gaben 34 Prozent der befragten privaten Vermieter an, dass sie die Pflicht zur regelmäßigen Bereitstellung der uVI nicht kennen. Diese Wissenslücke spiegelt sich auch in der praktischen Umsetzung wider: Nur 37 Prozent der befragten Mieter erhalten bislang eine unterjährige Verbrauchsinformation. Dabei wird die rechtzeitige Umsetzung immer dringlicher: Bis zum 1. Januar 2027 müssen alle nicht fernablesbaren Messgeräte in Wohngebäuden nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Die Heizkostenverordnung verpflichtet Vermieter damit, auf moderne funkbasierte Systeme umzusteigen und somit auch dazu, den Mietern eine monatliche Verbrauchsinformation zur Verfügung zu stellen.

Wie wirksam ist die unterjährige Verbrauchsinformation?

Die Techem-Umfrage zeigt: 50 Prozent der Mieter, die bereits eine uVI erhalten, geben an, dass sie dadurch bewusster mit ihrem Energieverbrauch umgehen. Zusätzlich äußerten die Befragten, die eine uVI erhalten, dass sie ihren Verbrauch besser verstehen (47 %), mehr Transparenz empfinden (46 %) und konkrete Sparpotenziale erkennen (45 %). Auch unerwartete Nachzahlungen lassen sich so häufiger vermeiden, sagen 44 Prozent in dieser Gruppe. Auf Vermieterseite zeigt sich ein ähnliches Bild: 47 Prozent der Vermieter, denen die uVI-Pflicht bekannt ist, empfinden die gesteigerte Transparenz für Mieter als großen Vorteil. Gleichzeitig bewerten knapp 40 Prozent dieser Personengruppe die uVI nicht nur als regulatorische Pflicht, sondern auch als Chance für mehr Transparenz und Effizienz. Rund 30 Prozent der Vermieter, die die uVI schon eingeführt haben, beobachten zudem bereits einen gesunkenen Energieverbrauch in ihren Gebäuden.

Techem ermöglicht einfache und rechtskonforme Umsetzung

Techem bietet eine rechtskonforme, verständlich aufbereitete und digitale Lösung für die unterjährige Verbrauchsinformation. Die Informationen werden durch Vergleiche zum Vormonat, zum Vorjahresmonat und zur passenden Nutzerkategorie ergänzt und übersichtlich visualisiert. Diagramme zeigen den zeitlichen Verlauf und helfen, Unregelmäßigkeiten zu erkennen. Dies bestätigen auch die befragten Mieter, die eine uVI erhalten: 70 Prozent von ihnen finden die uVI generell verständlich oder sehr verständlich.

„Die Umfrage zeigt sehr deutlich, wie groß die Lücke zwischen gesetzlichen Vorgaben und tatsächlicher Umsetzung noch ist“, sagt Matthias Hartmann, CEO von Techem. „Gleichzeitig wird klar: Wo Transparenz geschaffen wird, verändert sich das Verhalten. Die unterjährige Verbrauchsinformation ermöglicht Millionen Haushalten, ihren Energieverbrauch besser zu verstehen und bewusster zu handeln. Mit unserer Lösung machen wir es Vermietern leicht, die Vorgaben zu erfüllen – und sorgen gleichzeitig dafür, dass Mieter von klaren, verständlichen Daten direkt profitieren.“

Transparenz als Weg zu mehr Energieeffizienz

Die Ergebnisse der Marktforschung zeigen: Regelmäßige Verbrauchsdaten fördern einen bewussteren Umgang mit Energie und tragen damit spürbar zu Einsparungen im Gebäudesektor bei.

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