Derzeit kommen viele Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland an und erleben große Hilfsbereitschaft: Viele Vermieter, Eigentümer und Mieter möchten ihren Wohnraum zur Verfügung stellen. Doch es gibt einige Dinge zu beachten.
Wohnraum anbieten
Wer Wohnraum anzubieten hat und Geflüchtete aufnehmen möchte, kann dies über verschiedene Internetportale oder bei der zuständigen Kommunalverwaltung anbieten. Mieter dürfen prinzipiell für einen kurzen Zeitraum Menschen aufnehmen (erlaubnisfreier Besuch), danach müssen sie um Erlaubnis bitten. Es empfiehlt sich jedoch die Aufnahme vorab zu besprechen, um Probleme zu vermeiden.
Privatpersonen, die Geflüchtete aufnehmen, erhalten derzeit keine finanzielle Unterstützung. Daher sollten eventuell höhere Nebenkosten eingeplant werden. Inwiefern die Gäste für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen oder ob sie finanzielle Unterstützungen wie Sozialhilfe beantragen, sollte ebenfalls geklärt werden. In einigen Fällen bietet es sich an, mit den Geflüchteten einen Untermietvertrag zu vereinbaren.
Anlaufstellen und Rechtliches
Im Internet finden sich zahlreiche Organisationen, die mit der Bereitstellung von Informationen, der Vermittlung von Dolmetschern und vielem weiteren helfen. In Berlin behandeln zahlreiche Ärzte die Geflüchteten kostenlos; im medizinischen Notfall ist deutschlandweit eine Versorgung gewährleistet. Die Ergo Versicherung bietet eine kostenlose Haftpflichtversicherung für Geflüchtete an, falls sie versehentlich Schäden bei ihren Gastgebern verursachen.
Aktueller Beitrag
Eine Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) verpflichtet Vermieter seit Januar 2022 dazu, ihren Mietern bei fernablesbaren Geräten eine unterjährige Verbrauchsinformation (uVI) für Heizung und Warmwasser zur Verfügung zu stellen.
Eine aktuelle Marktforschung des Energiedienstleisters Techem zeigt, dass die unterjährige Verbrauchsinformation wirkt: Sie schafft Transparenz und sorgt dadurch für einen bewussteren Umgang mit Energie. Jedoch ist die bestehende uVI-Pflicht teilweise noch unbekannt: So gaben 34 Prozent der befragten privaten Vermieter an, dass sie die Pflicht zur regelmäßigen Bereitstellung der uVI nicht kennen. Diese Wissenslücke spiegelt sich auch in der praktischen Umsetzung wider: Nur 37 Prozent der befragten Mieter erhalten bislang eine unterjährige Verbrauchsinformation. Dabei wird die rechtzeitige Umsetzung immer dringlicher: Bis zum 1. Januar 2027 müssen alle nicht fernablesbaren Messgeräte in Wohngebäuden nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Die Heizkostenverordnung verpflichtet Vermieter damit, auf moderne funkbasierte Systeme umzusteigen und somit auch dazu, den Mietern eine monatliche Verbrauchsinformation zur Verfügung zu stellen.
Die Techem-Umfrage zeigt: 50 Prozent der Mieter, die bereits eine uVI erhalten, geben an, dass sie dadurch bewusster mit ihrem Energieverbrauch umgehen. Zusätzlich äußerten die Befragten, die eine uVI erhalten, dass sie ihren Verbrauch besser verstehen (47 %), mehr Transparenz empfinden (46 %) und konkrete Sparpotenziale erkennen (45 %). Auch unerwartete Nachzahlungen lassen sich so häufiger vermeiden, sagen 44 Prozent in dieser Gruppe. Auf Vermieterseite zeigt sich ein ähnliches Bild: 47 Prozent der Vermieter, denen die uVI-Pflicht bekannt ist, empfinden die gesteigerte Transparenz für Mieter als großen Vorteil. Gleichzeitig bewerten knapp 40 Prozent dieser Personengruppe die uVI nicht nur als regulatorische Pflicht, sondern auch als Chance für mehr Transparenz und Effizienz. Rund 30 Prozent der Vermieter, die die uVI schon eingeführt haben, beobachten zudem bereits einen gesunkenen Energieverbrauch in ihren Gebäuden.
Techem bietet eine rechtskonforme, verständlich aufbereitete und digitale Lösung für die unterjährige Verbrauchsinformation. Die Informationen werden durch Vergleiche zum Vormonat, zum Vorjahresmonat und zur passenden Nutzerkategorie ergänzt und übersichtlich visualisiert. Diagramme zeigen den zeitlichen Verlauf und helfen, Unregelmäßigkeiten zu erkennen. Dies bestätigen auch die befragten Mieter, die eine uVI erhalten: 70 Prozent von ihnen finden die uVI generell verständlich oder sehr verständlich.
„Die Umfrage zeigt sehr deutlich, wie groß die Lücke zwischen gesetzlichen Vorgaben und tatsächlicher Umsetzung noch ist“, sagt Matthias Hartmann, CEO von Techem. „Gleichzeitig wird klar: Wo Transparenz geschaffen wird, verändert sich das Verhalten. Die unterjährige Verbrauchsinformation ermöglicht Millionen Haushalten, ihren Energieverbrauch besser zu verstehen und bewusster zu handeln. Mit unserer Lösung machen wir es Vermietern leicht, die Vorgaben zu erfüllen – und sorgen gleichzeitig dafür, dass Mieter von klaren, verständlichen Daten direkt profitieren.“
Die Ergebnisse der Marktforschung zeigen: Regelmäßige Verbrauchsdaten fördern einen bewussteren Umgang mit Energie und tragen damit spürbar zu Einsparungen im Gebäudesektor bei.