
Derzeit kommen viele Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland an und erleben große Hilfsbereitschaft: Viele Vermieter, Eigentümer und Mieter möchten ihren Wohnraum zur Verfügung stellen. Doch es gibt einige Dinge zu beachten.
Wohnraum anbieten
Wer Wohnraum anzubieten hat und Geflüchtete aufnehmen möchte, kann dies über verschiedene Internetportale oder bei der zuständigen Kommunalverwaltung anbieten. Mieter dürfen prinzipiell für einen kurzen Zeitraum Menschen aufnehmen (erlaubnisfreier Besuch), danach müssen sie um Erlaubnis bitten. Es empfiehlt sich jedoch die Aufnahme vorab zu besprechen, um Probleme zu vermeiden.
Privatpersonen, die Geflüchtete aufnehmen, erhalten derzeit keine finanzielle Unterstützung. Daher sollten eventuell höhere Nebenkosten eingeplant werden. Inwiefern die Gäste für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen oder ob sie finanzielle Unterstützungen wie Sozialhilfe beantragen, sollte ebenfalls geklärt werden. In einigen Fällen bietet es sich an, mit den Geflüchteten einen Untermietvertrag zu vereinbaren.
Anlaufstellen und Rechtliches
Im Internet finden sich zahlreiche Organisationen, die mit der Bereitstellung von Informationen, der Vermittlung von Dolmetschern und vielem weiteren helfen. In Berlin behandeln zahlreiche Ärzte die Geflüchteten kostenlos; im medizinischen Notfall ist deutschlandweit eine Versorgung gewährleistet. Die Ergo Versicherung bietet eine kostenlose Haftpflichtversicherung für Geflüchtete an, falls sie versehentlich Schäden bei ihren Gastgebern verursachen.
Aktueller Beitrag
Hintergrund ist das Verbot von Bleileitungen, welches am 12. Januar 2026 verbindlich in Kraft tritt (§ 17 TrinkwV). Ab diesem Zeitpunkt dürfen Bleirohre weder im Betrieb bleiben noch repariert oder übergangsweise weiterverwendet werden. Betroffen sind nicht nur Hauptleitungen, sondern auch einzelne Teilstücke, Stichleitungen oder Mischinstallationen. Zuständig für den Austausch ist stets der Eigentümer der Immobilie.
„Das Thema betrifft in erster Linie ältere Gebäude, die noch aus der Zeit vor 1973 stammen“, erklärt Anika Schönfeldt-Schulz, Vorsitzende des IVD Nord. „Gerade in Mehrfamilienhäusern mit gemischtem Leitungsbestand ist es wichtig, jetzt Klarheit zu schaffen, ob eventuell noch Bleileitungen oder bleihaltige Teilstücke vorhanden sind.“
Das Ziel der Verordnung ist der konsequente Gesundheitsschutz. Blei kann sich aus alten Rohren lösen und ins Trinkwasser übergehen – mit potenziell schädlichen Folgen insbesondere für Säuglinge und Kinder. Eigentümer und Verwalter sind deshalb verpflichtet, den Zustand der Trinkwasserinstallation zu prüfen, mögliche Bleileitungen zu identifizieren und diese durch geeignete Materialien zu ersetzen oder stillzulegen. Wer erst kurz vor Ablauf der Frist reagiert, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Engpässe bei Handwerksbetrieben und steigende Kosten durch kurzfristige Aufträge.
Generell sind zwar Leitungsschäden in Gebäuden nicht häufiger geworden – die Zahl der Schadensfälle ist seit Jahren relativ stabil –, doch die Kosten pro Schaden steigen deutlich. Hauptgründe sind die gestiegenen Material- und Lohnkosten, aber auch die komplexeren Sanierungsvorgaben. Damit wächst der finanzielle Druck auf Eigentümer und Verwaltungen, rechtzeitig zu investieren und Instandhaltungsmaßnahmen strategisch zu planen. Ein rechtzeitiger Austausch von Bleileitungen kann also nicht nur gesundheitliche Risiken vermeiden, sondern auch Folgekosten und Versicherungsstreitigkeiten vorbeugen.
„Unsere Empfehlung ist klar: jetzt prüfen, planen und dokumentieren“, betont Carl-Christian Franzen, stellvertretender Vorsitzender des IVD Nord für Hamburg. „Wer frühzeitig handelt, vermeidet unnötigen Aufwand, sichert die Wasserqualität und erhält den Wert seiner Immobilie.“ Eine Bestandsaufnahme durch Fachbetriebe schafft Sicherheit – auch im Hinblick auf Nachweispflichten gegenüber Behörden oder Mietern.
Darüber hinaus rät der Verband, Sanierungen gegebenenfalls mit weiteren Instandhaltungsmaßnahmen zu kombinieren, etwa mit dem Austausch alter Rohrisolierungen oder der Erneuerung der Trinkwasserarmaturen. So lassen sich Synergien nutzen und Kosten bündeln.
Der Energiedienstleister Techem informiert auf seiner Internetseite darüber, dass eine Fristverlängerung nur in folgenden Ausnahmefällen beantragt werden kann: