Urteil: Vermieter müssen Hinweisgeber unter Umständen preisgeben			
			
				Erhält ein Vermieter oder Verwalter Hinweise auf Missstände oder auf Fehlverhalten eines Bewohners, muss er diesem unter Umständen mitteilen, wer der Beschwerdegeber war. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH).			
			
				
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