Für die Kündigung bei Mietrückständen zählt der gesamte Mietrückstand – dieser darf „nicht unerheblich“ sein. Ob dieser Rückstand sich in einzelne monatliche Rückstände aufteilt, zählt wiederum nicht. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
Der Fall: Mieterin hat Mietschulden
Die Mieterin einer Wohnung zahlte im Januar 2018 nur 569 Euro statt 704 Euro Miete. Im Februar zahlte sie gar nicht. Daraufhin sprach ihre Vermieterin die fristlose sowie hilfsweise fristgerechte Kündigung des Mietvertrages aus. Nachdem das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg der Räumungsklage stattgab, hob das Landgericht Berlin das Urteil wieder auf. Nun entschied der Bundesgerichtshof.
Das Urteil: Gesamtrückstand ist maßgeblich
Der BGH gibt der Räumungsklage statt und hebt damit das Urteil des Landgerichts Berlin wieder auf. Zum Zeitpunkt der Kündigung hat ein wichtiger Grund im Sinne von § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a Alt. 2 vorgelegen. Die Höhe des Mietrückstandes ist dann nicht unerheblich, wenn sie in Summe eine Monatsmiete übersteigt (§ 569 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 BGB). Hierbei zählt laut des BGH nur der Gesamtrückstand, nicht die einzelnen Positionen. Die Mieterin befand sich zur Zeit der Kündigungserklärung mit Mietzahlungen für die Monate Januar 2018 (135 Euro) und Februar 2018 (704 Euro) in Höhe von insgesamt 839 Euro in Verzug. Dieser Betrag übersteigt die geschuldete Monatsmiete von 704 Euro.
[BGH, 8.12.2021, AZ VIII ZR 32/20]
Aktueller Beitrag
Die Mietpreise in deutschen Mittelstädten sind in den vergangenen 4 Jahren deutlich gestiegen. Wie eine aktuelle Analyse des Online-Marktplatzes immowelt von 120 ausgewählten Städten zeigt, haben sich die Angebotsmieten von Bestandswohnungen seit 2022 um bis zu 20 Prozent verteuert. In 97 der 120 untersuchten Mittelstädte legten die Mieten um mindestens 10 Prozent zu. Die Anstiege haben sich vor dem Hintergrund der allgemein starken Teuerung seit Ausbruch des Ukraine-Krieges vor 4 Jahren vollzogen – die Inflationsrate lag im selben Zeitraum bei rund 15 Prozent, die Handwerkerpreise (+28 Prozent) haben sich sogar noch stärker erhöht. Trotz der zum Teil deutlichen Mietanstiege stellen viele Mittelstädte jedoch nach wie vor bezahlbare Alternativen zu den hochpreisigen Großstädten dar. Für die Analyse wurden die durchschnittlichen Angebotsmieten von Bestandswohnungen (75 Quadratmeter, 3 Zimmer, 1. Stock, Baujahr 1990er-Jahre) in 120 ausgewählten deutschen Mittelstädten zum 1. April 2026 und 2022 miteinander verglichen.
„Die hohe Nachfrage nach Mietwohnungen bei gleichzeitig begrenztem Angebot sorgt in vielen Mittelstädten für spürbare Mietanstiege“, sagt immowelt CEO Theo Mseka. „Hinzu kommen die stark gestiegenen Kosten für Handwerker, die viele Vermieter belasten und den Druck auf die Mieten zusätzlich erhöhen. Gleichzeitig profitieren Wohnungssuchende in vielen Mittelstädten allerdings weiterhin von günstigeren Mieten als in den teuren Großstädten.“
Obwohl die Mieten zum Teil deutlich gestiegen sind, besteht in vielen Mittelstädten nach wie vor erhebliches Sparpotenzial gegenüber den hochpreisigen Metropolen. Das wird besonders im Einzugsgebiet von München deutlich: Während Suchende in der Isarmetropole im Schnitt fast 21 Euro pro Quadratmeter für eine Bestandswohnung zahlen, liegen die Angebotsmieten in Rosenheim (11,29 Euro; +13,1 Prozent) oder Landshut (10,87 Euro; +13,1 Prozent) nur rund halb so hoch. Beide Mittelstädte befinden sich weniger als eine Zugstunde von München entfernt.
Ähnlich stellt sich die Situation in den mittelgroßen Städten rund um Berlin dar. In Brandenburg an der Havel (8,75 Euro; +8,4 Prozent) sind Mietwohnungen fast 40 Prozent günstiger als in der Hauptstadt (14,23 Euro). In Oranienburg (11,68 Euro, +11,8 Prozent) – weniger als eine halbe Stunde Zugfahrt von Berlin entfernt – sparen Wohnungssuchende immerhin noch knapp 20 Prozent.
In der Nähe von Stuttgart (15,04 Euro) bieten sich Ludwigsburg (12,45 Euro; +6,9 Prozent) oder Esslingen (11,18 Euro; +7,8 Prozent) als bezahlbare Alternativen an, während Mietwohnungen in Hanau (11,17 Euro; +12,4 Prozent) deutlich günstiger sind als in Frankfurt (16,55 Euro).
Beim Blick auf die Mietpreisentwicklung seit 2022 zeigen sich die deutlichsten Anstiege in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Castrop-Rauxel weist mit 20,0 Prozent das stärkste Plus aller untersuchten Städte auf und rückt damit preislich zunehmend an das nahegelegene Dortmund heran. Mit einer durchschnittlichen Angebotsmiete von 7,33 Euro pro Quadratmeter bleibt die Ruhrgebietsstadt aber trotzdem weiterhin erschwinglich. Der deutliche prozentuale Anstieg erklärt sich somit auch durch das niedrige Ausgangsniveau.
Fast genauso stark haben sich Mietwohnungen in den nordrhein-westfälischen Städten Bocholt (8,75 Euro) und Kleve (8,42 Euro) sowie im niedersächsischen Nordhorn (8,52 Euro) verteuert (je +19,9 Prozent). Alle drei Städte liegen unmittelbar an der Grenze zu den Niederlanden, was darauf hindeuten könnte, dass diese verstärkt für grenzüberschreitende Pendler an Attraktivität gewinnen. Generell sorgt das deutlich höhere Mietpreisniveau in den Niederlanden dafür, dass Wohnungssuchende aus dem Nachbarland gerne auf günstigere grenznahe Orte in Deutschland ausweichen und somit zu den dortigen Mietanstiegen beitragen.
Das Mietpreisranking der 120 untersuchten Mittelstädte wird vom hessischen Bad Homburg vor der Höhe angeführt. Die Angebotsmiete einer Bestandswohnung in der wohlhabenden Kurstadt im Frankfurter Speckgürtel beträgt durchschnittlich 13,09 Euro pro Quadratmeter (+11,1 Prozent). Dahinter folgen Konstanz am Bodensee (12,88 Euro; +14,2 Prozent) sowie das südlich von Stuttgart gelegene Sindelfingen (12,52 Euro; +12,4 Prozent).
Am günstigsten wohnen Mieter hingegen in mehreren ostdeutschen Mittelstädten. Im sächsischen Plauen liegt die Angebotsmiete mit durchschnittlich 5,83 Euro (+9,9 Prozent) am niedrigsten, während in Zwickau (6,15 Euro; +9,6 Prozent) sowie im thüringischen Gera (6,18 Euro; +12,0 Prozent) die 6-Euro-Marke nur knapp überschritten wird.
Berechnungsgrundlage:
Datenbasis für die Berechnung der Mietpreise waren auf immowelt.de inserierte Angebote in 120 ausgewählten deutschen Mittelstädten. Die mittels hedonischer Verfahren errechneten Werte geben die Quadratmeterpreise von Bestandswohnungen (75 Quadratmeter, 3 Zimmer, 1. Stock, Baujahr 1990er-Jahre) zum 01.04.2026 sowie deren Entwicklung im Vergleich zum 01.04.2022 wieder. Bei den Mietpreisen handelt es sich um Nettokaltmieten bei Neuvermietung.