Vermieter können eine Mieterhöhung mit dem Mietspiegel benachbarter Gemeinen begründen. Jedoch müssen diese dann auch miteinander vergleichbar sein. In einem aktuellen BGH-Urteil wurde das Mieterhöhungsverlangen einer Vermieterin abgewiesen.
Der Fall: Großstadt gegen Kleinstadt
Eine Vermieterin eines Anwesens in der Gemeinde Stein bat ihre Mieterin, einer Mieterhöhung zuzustimmen. Als Begründung zog sie den Mietspiegel der Gemeinde Fürth heran, die nur wenige Kilometer nördlich von Stein liegt. Beide Gemeinden grenzen an Nürnberg. Die Mieterin stimmt der Mieterhöhung nicht zu und begründet dies mit den Unterschieden zwischen den beiden Städten: In Stein leben 15.000 Menschen, in Fürth sind es rund 125.000. Die Bevölkerungsdichte liegt in Stein bei 768 Einwohnern pro Quadratkilometer, in Fürth liegt sie bei 1960 Einwohnern pro Quadratkilometer. Zudem gibt es in Fürth – im Gegensatz zu Stein – relevante Einrichtungen, wie Kino, Theater, ein Krankenhaus sowie eine U-Bahn und S-Bahn.
Der Bundesgerichtshof entschied, dass die beiden Gemeinden nicht miteinander vergleichbar sind. Ausschlaggebend sind hierfür die unterschiedlichen Einwohnerzahlen, die Bevölkerungsdichte, die Infrastruktur sowie das kulturelle Angebot. Die Klage zur Zustimmung zur Mieterhöhung hat demnach keinen Erfolg. [VIII ZR 255/18]
Aktueller Beitrag
Die Mietpreise in deutschen Mittelstädten sind in den vergangenen 4 Jahren deutlich gestiegen. Wie eine aktuelle Analyse des Online-Marktplatzes immowelt von 120 ausgewählten Städten zeigt, haben sich die Angebotsmieten von Bestandswohnungen seit 2022 um bis zu 20 Prozent verteuert. In 97 der 120 untersuchten Mittelstädte legten die Mieten um mindestens 10 Prozent zu. Die Anstiege haben sich vor dem Hintergrund der allgemein starken Teuerung seit Ausbruch des Ukraine-Krieges vor 4 Jahren vollzogen – die Inflationsrate lag im selben Zeitraum bei rund 15 Prozent, die Handwerkerpreise (+28 Prozent) haben sich sogar noch stärker erhöht. Trotz der zum Teil deutlichen Mietanstiege stellen viele Mittelstädte jedoch nach wie vor bezahlbare Alternativen zu den hochpreisigen Großstädten dar. Für die Analyse wurden die durchschnittlichen Angebotsmieten von Bestandswohnungen (75 Quadratmeter, 3 Zimmer, 1. Stock, Baujahr 1990er-Jahre) in 120 ausgewählten deutschen Mittelstädten zum 1. April 2026 und 2022 miteinander verglichen.
„Die hohe Nachfrage nach Mietwohnungen bei gleichzeitig begrenztem Angebot sorgt in vielen Mittelstädten für spürbare Mietanstiege“, sagt immowelt CEO Theo Mseka. „Hinzu kommen die stark gestiegenen Kosten für Handwerker, die viele Vermieter belasten und den Druck auf die Mieten zusätzlich erhöhen. Gleichzeitig profitieren Wohnungssuchende in vielen Mittelstädten allerdings weiterhin von günstigeren Mieten als in den teuren Großstädten.“
Obwohl die Mieten zum Teil deutlich gestiegen sind, besteht in vielen Mittelstädten nach wie vor erhebliches Sparpotenzial gegenüber den hochpreisigen Metropolen. Das wird besonders im Einzugsgebiet von München deutlich: Während Suchende in der Isarmetropole im Schnitt fast 21 Euro pro Quadratmeter für eine Bestandswohnung zahlen, liegen die Angebotsmieten in Rosenheim (11,29 Euro; +13,1 Prozent) oder Landshut (10,87 Euro; +13,1 Prozent) nur rund halb so hoch. Beide Mittelstädte befinden sich weniger als eine Zugstunde von München entfernt.
Ähnlich stellt sich die Situation in den mittelgroßen Städten rund um Berlin dar. In Brandenburg an der Havel (8,75 Euro; +8,4 Prozent) sind Mietwohnungen fast 40 Prozent günstiger als in der Hauptstadt (14,23 Euro). In Oranienburg (11,68 Euro, +11,8 Prozent) – weniger als eine halbe Stunde Zugfahrt von Berlin entfernt – sparen Wohnungssuchende immerhin noch knapp 20 Prozent.
In der Nähe von Stuttgart (15,04 Euro) bieten sich Ludwigsburg (12,45 Euro; +6,9 Prozent) oder Esslingen (11,18 Euro; +7,8 Prozent) als bezahlbare Alternativen an, während Mietwohnungen in Hanau (11,17 Euro; +12,4 Prozent) deutlich günstiger sind als in Frankfurt (16,55 Euro).
Beim Blick auf die Mietpreisentwicklung seit 2022 zeigen sich die deutlichsten Anstiege in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Castrop-Rauxel weist mit 20,0 Prozent das stärkste Plus aller untersuchten Städte auf und rückt damit preislich zunehmend an das nahegelegene Dortmund heran. Mit einer durchschnittlichen Angebotsmiete von 7,33 Euro pro Quadratmeter bleibt die Ruhrgebietsstadt aber trotzdem weiterhin erschwinglich. Der deutliche prozentuale Anstieg erklärt sich somit auch durch das niedrige Ausgangsniveau.
Fast genauso stark haben sich Mietwohnungen in den nordrhein-westfälischen Städten Bocholt (8,75 Euro) und Kleve (8,42 Euro) sowie im niedersächsischen Nordhorn (8,52 Euro) verteuert (je +19,9 Prozent). Alle drei Städte liegen unmittelbar an der Grenze zu den Niederlanden, was darauf hindeuten könnte, dass diese verstärkt für grenzüberschreitende Pendler an Attraktivität gewinnen. Generell sorgt das deutlich höhere Mietpreisniveau in den Niederlanden dafür, dass Wohnungssuchende aus dem Nachbarland gerne auf günstigere grenznahe Orte in Deutschland ausweichen und somit zu den dortigen Mietanstiegen beitragen.
Das Mietpreisranking der 120 untersuchten Mittelstädte wird vom hessischen Bad Homburg vor der Höhe angeführt. Die Angebotsmiete einer Bestandswohnung in der wohlhabenden Kurstadt im Frankfurter Speckgürtel beträgt durchschnittlich 13,09 Euro pro Quadratmeter (+11,1 Prozent). Dahinter folgen Konstanz am Bodensee (12,88 Euro; +14,2 Prozent) sowie das südlich von Stuttgart gelegene Sindelfingen (12,52 Euro; +12,4 Prozent).
Am günstigsten wohnen Mieter hingegen in mehreren ostdeutschen Mittelstädten. Im sächsischen Plauen liegt die Angebotsmiete mit durchschnittlich 5,83 Euro (+9,9 Prozent) am niedrigsten, während in Zwickau (6,15 Euro; +9,6 Prozent) sowie im thüringischen Gera (6,18 Euro; +12,0 Prozent) die 6-Euro-Marke nur knapp überschritten wird.
Berechnungsgrundlage:
Datenbasis für die Berechnung der Mietpreise waren auf immowelt.de inserierte Angebote in 120 ausgewählten deutschen Mittelstädten. Die mittels hedonischer Verfahren errechneten Werte geben die Quadratmeterpreise von Bestandswohnungen (75 Quadratmeter, 3 Zimmer, 1. Stock, Baujahr 1990er-Jahre) zum 01.04.2026 sowie deren Entwicklung im Vergleich zum 01.04.2022 wieder. Bei den Mietpreisen handelt es sich um Nettokaltmieten bei Neuvermietung.