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KfW-Förderung für private Ladestationen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die KfW starteten zum 24.11. das Förderprodukt zur Errichtung neuer Ladestationen für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von Wohngebäuden.

Ziel der Förderung
Mit dem Zuschuss möchte die Bundesregierung Privatpersonen dazu motivieren, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen und hierfür eine ausreichende Ladeinfrastruktur im privaten Bereich zu schaffen. Wenn alle Voraussetzungen stimmen, erhalten Antragsteller 900 Euro pro Ladepunkt – verfügt die geplante Ladestation über zwei oder mehr Ladepunkte, erhöht sich der Zuschuss entsprechend.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Der für den Ladevorgang genutzte Strom muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Dieser kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag und/oder aus Eigenerzeugung vor Ort z. B. aus eine Photovoltaik-Anlage bezogen werden. Zudem müssen die Gesamtkosten mindestens 900 Euro betragen und der Antrag muss vor Bestellung der Ladestation (z. B. Wallbox) gestellt werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen (Mieter, Eigentümer und Vermieter), Wohneigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger. Im KfW Zuschussportal sind alle geförderten Ladestationen aufgelistet.

Aktueller Beitrag

  • 25.04.2024
  • News
Hybride Eigentümerversammlungen müssen nicht teuer sein

Umfrage zeigt: Mehrkosten zwischen 1 und 15 Euro

Das Ergebnis der Umfrage von Wohnen im Eigentum zeigt: Den meisten Wohnungseigentümern, die sich an der Umfrage beteiligt haben, entstehen durch hybride Eigentümerversammlungen keine Mehrkosten. Zudem nutzen noch viele die Möglichkeit, in Präsenz teilzunehmen. Es nehmen weiterhin mehr Wohnungseigentümer in Präsenz (58 Prozent) als online (42 Prozent) an den Eigentümerversammlungen teil – bezogen auf die Gesamtheit aller in der Umfrage genannten Miteigentümer. Die Durchführung hybrider Versammlungen ist für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht teuer. 77,6 Prozent der Teilnehmenden haben mitgeteilt, dass ihnen gar keine Mehrkosten in Rechnung gestellt wurden. Besonders viele kleine WEGs zahlten nichts (89 Prozent). Fallen Mehrkosten an, liegen diese sehr niedrig: zwischen 1 Euro und 15 Euro je Wohnung. Stärkere Ausreißer nach oben wurden nicht veröffentlicht.

Hybride Versammlung in kleinen WEGs beliebter

Die Zufriedenheit mit der Durchführung hybrider Eigentümerversammlungen sinkt mit zunehmender WEG-Größe. Sie ist in den kleinen WEGs am höchsten. Insgesamt zeigt die Umfrage, dass hybride Versammlungen nicht mit hohen Kosten verbunden sein müssen. WiE spricht sich daher dafür aus, die erleichterte Einführung der reinen Online-Eigentümerversammlung noch nicht gesetzlich zu verankern. „Wir wollen nicht, dass Wohnungseigentümer*innen ausgegrenzt werden – ältere, nicht technik-affine oder -bewanderte Menschen oder bildungsbenachteiligte Menschen“, sagt WiE-Vorständin Gabriele Heinrich. Mit der hybriden Eigentümerversammlung werde keinem etwas weggenommen, sie erhöhe die Chance einer höheren Beteiligung an Eigentümerversammlungen und die Digitalisierung werde gefördert.

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