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Kein Mietvertrag = keine Mietausfallzahlung

Ein Paar erhält kurz vor dem gemeinsamen Urlaub die mündliche Zusage für eine Dreizimmerwohnung. Im Urlaub trennen sie sich und beschließen, die Wohnung nicht zu beziehen – der Vermieter fordert Schadenersatz.

Der Fall: Paar sagt mündlich zu
Die Wohnung sollte zum 1. Oktober vermietet werden, am 5. September erteilte der Makler dem Paar telefonisch die Zusage. Dieses befand sich zu dem Zeitpunkt noch im Urlaub und sollte am 16. September zurückkommen. Zwischenzeitlich setzte der Makler einen Mietvertrag auf, der von den Vermietern bereits unterschrieben wurde. Am 17. September teilte das Paar mit, dass es die Wohnung nicht beziehen möchte, da es sich während des Urlaubs getrennt hat.

Da kurzfristig kein anderer Mieter für die Wohnung gefunden wurde, forderten die Vermieter das Paar dazu auf, den Mietausfall in Höhe von 1.450 Euro sowie außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 201,71 Euro zu bezahlen.

Das Urteil: Keine Mietausfallzahlung
Der Richter urteilte, dass das Paar nicht bezahlen muss. Zwar könne nach § 550 BGB ein Mietvertrag formfrei geschlossen werden, im vorliegenden Fall wurde jedoch ausdrücklich ein schriftlicher Mietvertrag festgelegt. Zudem hat dem Paar zu keinem Zeitpunkt ein Vertragsentwurf vorgelegen, sodass es seine vertraglichen Pflichten nicht prüfen konnte. [Amtsgericht München AZ 473 C 21303/19]

Aktueller Beitrag

  • 23.10.2025
  • News
Aufwärtstrend bei Baugenehmigungen

Januar bis August 2025: Aufwärtstrend bei Einfamilienhäusern hält an

Im Zeitraum von Januar bis August 2025 wurde deutschlandweit der Bau von 151.200 Wohnungen in neuen sowie bereits bestehenden Gebäuden genehmigt. Das waren 6,5 Prozent oder 9.300 Wohnungen mehr als von Januar bis August 2024.

In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden von Januar bis August 2025 insgesamt 122.000 Wohnungen genehmigt, das waren 7,6 Prozent oder 8.600 Neubauwohnungen mehr als im Vorjahreszeitraum. Dabei stieg die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um 15,5 Prozent (+3.900) auf 29.300. Bei den Zweifamilienhäusern sank die Zahl genehmigter Wohnungen um 5,3 Prozent (-500) auf 8.200. In Mehrfamilienhäusern, der zahlenmäßig stärksten Gebäudeart, genehmigten die Bauaufsichtsbehörden 79.100 Neubauwohnungen. Das war einen Anstieg um 4,9 Prozent (+3.700) gegenüber dem Vorjahreszeitraum. In neu zu errichtenden Nichtwohngebäuden wurden von Januar bis August 2025 insgesamt 2.800 Wohnungen (zum Beispiel Hausmeisterwohnungen) genehmigt (-18,5 %; -600).

Als Umbaumaßnahme in bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden wurden von Januar bis August 2025 insgesamt 26.400 Wohnungen genehmigt, das waren 5,2 Prozent oder 1.300 Wohnungen mehr als im gleichen Zeitraum des Jahres 2024.

GdW fordert „Fast Lane“ fürs Wohnen

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft (GdW) fordert weitergehende, strukturelle Reformen für deutlich mehr Tempo, Planungssicherheit und Wirtschaftlichkeit im Wohnungsbau. Notwendig ist eine echte „Fast Lane“ fürs Wohnen – mit einem rechtlich verankerten Abwägungsvorrang zugunsten des Wohnungsbaus. Was bei Windrädern längst selbstverständlich ist, muss auch für bezahlbaren Wohnraum gelten. In Zeiten massiven Mangels muss gelten: Vorfahrt für das, was Menschen wirklich dringend brauchen – ein Dach über dem Kopf.

Auch das derzeitige Fördersystem muss dringend angepasst werden. „Die Bundesförderung muss endlich auf Wirtschaftlichkeit und einfache Standards setzen statt auf teuren Zuckerguss. Wir brauchen bezahlbares Schwarzbrot statt überzogener Klimastandards, damit am Ende Wohnungen entstehen, die sich Normalverdiener auch leisten können“, so Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

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