
Vermietern, die unverschuldet von einem Mietausfall betroffen waren, können bis zu 50 Prozent der Grundsteuer erlassen werden. Wer das für 2021 tun will, sollte sich zeitnah darum kümmern: am 31. März läuft die Frist ab.
Bis zu 50 Prozent bei unverschuldetem Leerstand
„Wenn die Mieteinnahmen 2021 mehr als 50 Prozent unter der normalen Jahreskaltmiete lagen, erlässt die Kommune dem Vermieter 25 Prozent der Grundsteuer“, erklärt Konrad Adenauer. Der Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen ergänzt: „Sollte vergangenes Jahr gar keine Miete geflossen sein, steht dem Eigentümer sogar ein Erlass von 50 Prozent zu“. Die Ein unverschuldeter Mietausfall kann viele Ursachen haben: Zahlungsunfähigkeit der Mieter oder langer Leerstand, z. B. durch einen Hausbrand oder Wasserschäden verursacht. Laut Haus & Grund könnten viele betroffene Vermieter der Flutkatastrophe in NRW für einen Teilerlass in Frage kommen.
Leerstand durch mangelnde Nachfrage
Auch wenn der Leerstand durch mangelnde Nachfrage entstanden ist, ist ein Teilerlass möglich. In diesem Fall müssen Vermieter nachweisen, dass sie sich ernsthaft um eine Vermietung bemüht haben, z. B. alle Vermietungsversuche schriftlich festhalten. Hierbei müssen keine unwirtschaftlichen Bemühungen unternommen werden und auch eine Miete unterhalb des üblichen Marktpreisniveaus muss nicht verlangt werden. Natürlich darf die Miete auch nicht unrealistisch hoch angesetzt werden. Bei mehrjährigem Leerstand werden jedoch intensivere Bemühungen erwartet, zum Beispiel die Beauftragung eines Maklers, so Haus & Grund.
Frist kann nicht verlängert werden
Den Antrag auf Teilerlass müssen Vermieter bis zum 31. März 2022 beim Steueramt der Kommune stellen. Diese Frist kann nicht verlängert werden.
Aktueller Beitrag
Grundlage der Berechnung ist ein typisches unsaniertes Einfamilienhaus (Baujahr 1983, 130 Quadratmeter Wohnfläche), bei dem in den vergangenen 20 Jahren keine energetischen Maßnahmen erfolgt sind. Die Modellrechnungen basieren jeweils auf einer vollständigen energetischen Sanierung inklusive Gebäudehülle, Heizsystem und Photovoltaik. Verglichen werden sechs Szenarien: die Erneuerung von Gas- und Ölheizungen sowie der Wechsel zu Luft-Wasser-Wärmepumpen, Erdwärmepumpen, Fernwärme und Pelletheizungen.
In der öffentlichen Debatte werden Heizsysteme häufig anhand der reinen Anschaffungskosten bewertet. Diese Perspektive greift jedoch zu kurz. Entscheidend für Eigentümer sind nicht allein die Investitionen heute, sondern die Gesamtkosten über den Lebenszyklus eines Gebäudes: Investitionen, Finanzierungskosten, staatliche Förderung, laufende Energiekosten, Instandhaltung sowie die Entwicklung des Immobilienwerts.
Die Modellrechnung von co2online setzt deshalb bewusst auf eine 20-Jahres-Betrachtung, um diese Effekte sichtbar zu machen.
Die Ergebnisse zeigen deutliche Unterschiede zwischen den Szenarien:
Diese Werte stellen keinen kurzfristigen finanziellen Gewinn dar, sondern einen positiven Saldo über den Betrachtungszeitraum, etwa durch niedrigere laufende Kosten und einen höheren Immobilienwert. Die vollständige Tabelle und die zugrunde liegenden Annahmen sind online abrufbar.
Die Berechnung basiert auf transparenten und nachvollziehbaren Annahmen:
Die Modellrechnung stellt ausdrücklich keine individuelle Wirtschaftlichkeitsberechnung dar, sondern arbeitet mit Durchschnittswerten.
Die Berechnung arbeitet mit Energiepreisprognosen und Durchschnittswerten. Tatsächliche Entwicklungen können davon abweichen, etwa durch veränderte politische Rahmenbedingungen, regionale Unterschiede oder individuelles Nutzerverhalten. Die Ergebnisse sind daher als Orientierung, nicht als Garantie zu verstehen.
Zugleich ist die Rechnung eher konservativ angelegt: Zusätzliche Risiken für fossile Energieträgersind nicht vollständig abgebildet.
Für Eigentümer empfiehlt co2online, die Modellrechnung als Einstieg zu nutzen und anschließend die Berechnung mit den eigenen Gebäudedaten durchzuführen. Der „ModernisierungsCheck“ von co2online ermöglicht eine erste individuelle Einschätzung und kann eine fundierte Grundlage für das Gespräch mit der Energieberatung und den Handwerksbetrieben sein.
Die Ergebnisse der Modellrechnung zeigen, dass die Umstellung auf Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien aus ökonomischer Sicht keine grundsätzliche Überforderung darstellt, sofern Sanierungen ganzheitlich und über den Lebenszyklus betrachtet werden. Voraussetzung dafür sind eine verlässliche, sozial gestaffelte Förderung sowie Planungssicherheit, da Hauseigentümer Investitionsentscheidungen mit einem Zeithorizont von Jahrzehnten treffen. Kurzfristige Investitionskosten allein geben kein realistisches Bild der tatsächlichen wirtschaftlichen Auswirkungen.