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Holzpellets richtig lagern

Die stark gestiegenen Energiepreise haben die große Nachfrage nach erneuerbaren Energien noch einmal verstärkt. Auch Pelletheizungen, die mit aus Holzresten hergestellten Pellets betrieben werden, werden immer beliebter. Wer sich für eine Holzpelletheizung entscheidet, muss jedoch einige Dinge beachten, gibt der Verband Privater Bauherren (VPB) zu bedenken.

Geeigneten Lagerraum finden

Wer von Öl auf Pellets umsteigt, kann seinen ehemaligen Tankraum zum Lager umbauen. Grundlage für die Lagerung von Pellets bilden die „Verordnungen über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung“ (FeuVO), die, wie so oft in Deutschland, von Bundesland zu Bundesland variieren können. Der richtige Ansprechpartner für dieses Vorhaben ist das örtliche Bauamt – es informiert zuverlässig über alle geltenden Vorschriften.

Bei der Lagerung von Pellets können Abbauprodukte, wie zum Beispiel Kohlenmonoxid oder Kohlenwasserstoffe aus den Pellets austreten und sich im Lagerraum anreichern. Es gab schon Todesfälle in ungelüfteten Pellet-Lagerräumen durch das unsichtbare und geruchlose Gas Kohlenmonoxid.

Vorschriften bei der Lagerung

Laut VPB ist ab mehr als 6,5 t Pelletlagerung ein Brennstofflagerraum nötig, also ein Raum, der zu keinem anderen Zweck als der Pelletlagerung genutzt werden darf, zudem gibt es unter anderem strenge Belüftungs- und Beschilderungspflichten.

Wer weniger als 6,5 t Pellets lagert, benötigt zwar keinen Brennstofflagerraum, aber ab 500 kg sieht die Muster-FeuVO auch dann die Belüftungs- und Beschilderungspflicht vor.

Wer von fossilen Brennstoffen auf Pellets umstellt, der muss also nicht nur technisch, sondern auch baulich eine ganze Menge beachten. Ein unabhängiger Sachverständiger kann im Vorfeld über Vorschriften, Auflagen, Kosten und Zuschussprogramme informieren.

 

Aktueller Beitrag

  • 17.07.2025
  • News
Mietpreisbremse bis 2029 verlängert

Die sogenannte Mietpreisbremse, die den Mietenanstieg verlangsamt, ist bis zum 31. Dezember 2025 befristet. Die in der Bundesregierung erarbeitete Verlängerung der Mietpreisbremse wurde durch den Bundestag beschlossen und hat den Bundesrat passiert. Dies hilft Menschen, die auf der Suche nach einer Wohnung sind und insbesondere diejenigen mit kleinem und mittlerem Einkommen.

Bezahlbares Wohnen sei „eine der wichtigsten sozialen Fragen unserer Zeit“, das sagte Bundeskanzler Merz in seiner Regierungserklärung vom 14. Mai 2025. Dafür müssen Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn geändert werden.

Miethöhe zu Mietbeginn bis Ende 2029 begrenzt

Die Landesregierungen können damit über den 31. Dezember 2025 hinaus „Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt“ bestimmen. In diesen Ballungsräumen darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen.

Damit soll in diesen Gebieten Wohnraum für alle – Familien, Rentnerinnen und Rentner mit kleinem Einkommen oder für junge Menschen – bezahlbar bleiben. Parallel wird die Bundesregierung Anstrengungen unternehmen, um zu mehr Wohnraum zu kommen.

Eigentümerinnen und Eigentümer, die Wohnraum vermieten, sollen dabei nicht unverhältnismäßig belastet werden. Die Mietpreisbremse wird daher nicht auf Wohnungen angewendet, die nach dem 01. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet werden. Damit soll auch die Motivation zum Neubau von Wohnraum gestärkt werden.

Wohnen darf kein Luxusgut werden

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig (SPD) erklärt dazu: „Wohnen darf kein Luxusgut werden. Deshalb ist die Verlängerung der Mietpreisbremse der erste Gesetzentwurf, den ich vorlege. Wir haben hier keine Zeit zu verlieren. Denn Ende des Jahres läuft die geltende Mietpreisbremse aus. Mieterinnen und Mieter brauchen Schutz, und den bekommen sie. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit.

Klar ist aber auch: Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist nur ein erster Schritt. Im Koalitionsvertrag sind weitere Vorhaben zum Schutz von Mieterinnen und Mietern geplant. Wir wollen mehr Transparenz bei den Nebenkosten schaffen. Auch Verträge mit Indexmieten werden wir strengeren Regeln unterwerfen, den Mieterschutz bei möblierten Wohnungen wollen wir verbessern. Es kann nicht sein, dass ein Vermieter zwei Stühle in eine leere Wohnung stellt und meint, dann deutlich höhere Preise verlangen zu können. Ein starker Mieterschutz ist uns in der Bundesregierung ein gemeinsames Anliegen.“

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