Nach Angaben der Verbraucherzentralen sind nur rund 46 Prozent aller Privathäuser gegen Schäden durch Hochwasser und Überschwemmung versichert. Diese Schäden werden durch eine Elementarschadenversicherung abgedeckt, die in der Regel nicht separat, sondern nur zusammen mit einer Gebäudeversicherung abzuschließen ist.
Wozu eine Elementarschadenversicherung?
Im Fall von Katastrophen wie aktuell in Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen zahlt eine normale Gebäudeversicherung nichts. Die gängigen Tarife decken lediglich Brände, Blitzeinschläge, Sturm und Hagelschauer ab. Für z. B. Rückstau durch eine überlastete Kanalisation, Hochwasser oder Starkregen wird die Zusatzversicherung benötigt. In Risikogebieten sind die Kosten für eine solche Versicherung höher oder es wird eine höhere Selbstbeteiligung verlangt.
Mieter haben keinen Einfluss darauf, ob und wie ihr Wohngebäude versichert ist. Sie sollten jedoch ihr Hab und Gut über eine Hausratversicherung absichern, die für Schäden an Möbeln, Teppichen, technischen Geräten und anderem Besitz aufkommt.
Sorgfalts- und Schadensminderungspflicht
Versicherte unterliegen einer Sorgfaltspflicht. So müssen zum Beispiel Fenster und Türen bei Regen geschlossen sein, Rückschlagklappen installiert werden oder Schäden am Gemäuer rechtzeitig repariert werden. Die Schadensminderungspflicht beinhaltet, dass zum Beispiel Wasser so schnell wie möglich abgepumpt werden muss oder Wertgegenstände im Keller nicht direkt auf dem Fußboden gelagert werden dürfen. Im Streitfall kann es ggf. helfen, den Keller regelmäßig zu fotografieren.
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Der sommerliche Wärmeschutz beginnt bei der Fassade, reicht über Fenster und Rollläden bis hin zu Dachbegrünungen oder Sonnenschutzverglasungen. Besonders wirksam sind außenliegende Verschattungen wie Markisen, Raffstores oder Fensterläden. Auch helle Fassadenfarben und Dachbeschichtungen können helfen, Aufheizung zu verringern. Für Flachdächer sind Dachbegrünungen nicht nur klimatisch sinnvoll, sondern erhöhen auch die Lebensdauer der Bausubstanz. Ergänzend kann eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung die Luftqualität verbessern – auch in Hitzezeiten.
Eigentümergemeinschaften sollten sich proaktiv mit baulichen Maßnahmen zum Hitzeschutz befassen. Der IVD weist darauf hin, dass für solche Maßnahmen zahlreiche staatliche Förderprogramme zur Verfügung stehen.
Außenliegende Sonnenschutzsysteme – inklusive intelligenter Steuerung – sind beispielsweise über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) förderfähig. Im Rahmen der BAFA-Einzelmaßnahmen (BEG EM) werden 15 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 30.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit bezuschusst. Bei Einbindung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) kann sich der Zuschuss sogar auf bis zu 20 Prozent erhöhen, was Förderbeträge von bis zu 12.000 Euro ermöglicht.
Darüber hinaus bietet die KfW mit den Programmen 358/359 zinsvergünstigte Ergänzungskredite bis 120.000 Euro je Wohneinheit, insbesondere für selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro. Wer umfassender saniert und dabei ein KfW-Effizienzhaus-Niveau erreicht, kann über das Programm 261 Kredite bis zu 150.000 Euro je Einheit sowie Tilgungszuschüsse von bis zu 20 Prozent erhalten.
Förderfähig sind neben Sonnenschutzmaßnahmen auch Maßnahmen zur Dachbegrünung, Dämmung, zum Austausch von Fenstern, zur Installation energieeffizienter Lüftungsanlagen sowie Leistungen der Energieberatung und Baubegleitung. Alternativ zu den Programmen kann auch der steuerliche Sanierungsbonus in Anspruch genommen werden – mit bis zu 20 Prozent steuerlicher Absetzbarkeit der Sanierungskosten.
Richtig geplant und ausgeführt, ist Hitzeschutz nicht nur ein Beitrag zur Wohnqualität, sondern auch ein Faktor für die langfristige Wertentwicklung einer Immobilie. „Immobilien, die auch bei 35 Grad im Schatten komfortabel bewohnbar sind, werden künftig stärker nachgefragt – das wird sich auch im Preis widerspiegeln“, fasst IVD-Sprecher Stephen Paul zusammen.