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Hochwasser: Nur 46 Prozent aller Privathäuser sind versichert

Nach Angaben der Verbraucherzentralen sind nur rund 46 Prozent aller Privathäuser gegen Schäden durch Hochwasser und Überschwemmung versichert. Diese Schäden werden durch eine Elementarschadenversicherung abgedeckt, die in der Regel nicht separat, sondern nur zusammen mit einer Gebäudeversicherung abzuschließen ist.

Wozu eine Elementarschadenversicherung?

Im Fall von Katastrophen wie aktuell in Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen zahlt eine normale Gebäudeversicherung nichts. Die gängigen Tarife decken lediglich Brände, Blitzeinschläge, Sturm und Hagelschauer ab. Für z. B. Rückstau durch eine überlastete Kanalisation, Hochwasser oder Starkregen wird die Zusatzversicherung benötigt. In Risikogebieten sind die Kosten für eine solche Versicherung höher oder es wird eine höhere Selbstbeteiligung verlangt.

Mieter haben keinen Einfluss darauf, ob und wie ihr Wohngebäude versichert ist. Sie sollten jedoch ihr Hab und Gut über eine Hausratversicherung absichern, die für Schäden an Möbeln, Teppichen, technischen Geräten und anderem Besitz aufkommt.

Sorgfalts- und Schadensminderungspflicht

Versicherte unterliegen einer Sorgfaltspflicht. So müssen zum Beispiel Fenster und Türen bei Regen geschlossen sein, Rückschlagklappen installiert werden oder Schäden am Gemäuer rechtzeitig repariert werden. Die Schadensminderungspflicht beinhaltet, dass zum Beispiel Wasser so schnell wie möglich abgepumpt werden muss oder Wertgegenstände im Keller nicht direkt auf dem Fußboden gelagert werden dürfen. Im Streitfall kann es ggf. helfen, den Keller regelmäßig zu fotografieren.

 

Aktueller Beitrag

  • 25.04.2024
  • News
Hybride Eigentümerversammlungen müssen nicht teuer sein

Umfrage zeigt: Mehrkosten zwischen 1 und 15 Euro

Das Ergebnis der Umfrage von Wohnen im Eigentum zeigt: Den meisten Wohnungseigentümern, die sich an der Umfrage beteiligt haben, entstehen durch hybride Eigentümerversammlungen keine Mehrkosten. Zudem nutzen noch viele die Möglichkeit, in Präsenz teilzunehmen. Es nehmen weiterhin mehr Wohnungseigentümer in Präsenz (58 Prozent) als online (42 Prozent) an den Eigentümerversammlungen teil – bezogen auf die Gesamtheit aller in der Umfrage genannten Miteigentümer. Die Durchführung hybrider Versammlungen ist für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht teuer. 77,6 Prozent der Teilnehmenden haben mitgeteilt, dass ihnen gar keine Mehrkosten in Rechnung gestellt wurden. Besonders viele kleine WEGs zahlten nichts (89 Prozent). Fallen Mehrkosten an, liegen diese sehr niedrig: zwischen 1 Euro und 15 Euro je Wohnung. Stärkere Ausreißer nach oben wurden nicht veröffentlicht.

Hybride Versammlung in kleinen WEGs beliebter

Die Zufriedenheit mit der Durchführung hybrider Eigentümerversammlungen sinkt mit zunehmender WEG-Größe. Sie ist in den kleinen WEGs am höchsten. Insgesamt zeigt die Umfrage, dass hybride Versammlungen nicht mit hohen Kosten verbunden sein müssen. WiE spricht sich daher dafür aus, die erleichterte Einführung der reinen Online-Eigentümerversammlung noch nicht gesetzlich zu verankern. „Wir wollen nicht, dass Wohnungseigentümer*innen ausgegrenzt werden – ältere, nicht technik-affine oder -bewanderte Menschen oder bildungsbenachteiligte Menschen“, sagt WiE-Vorständin Gabriele Heinrich. Mit der hybriden Eigentümerversammlung werde keinem etwas weggenommen, sie erhöhe die Chance einer höheren Beteiligung an Eigentümerversammlungen und die Digitalisierung werde gefördert.

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