
Am 1. Oktober beginnt offiziell die Heizsaison – mit Blick auf die steigenden Kosten bereitet dies Mietern und Eigentümern Sorge. Doch wer sich vorbereitet, heizt effizienter und kann Geld sparen. Laut der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online sind bis zu 700 Euro Ersparnis möglich.
Gasheizung prüfen lassen
Sollte der zweite Teil der Energiesparverordnung vom Bundesrat abgesegnet werden, müssen Gasheizungen in den nächsten zwei Jahren einen Heizungscheck durchlaufen. „Wird die Heizung daraufhin optimiert, sind Energieeinsparungen von bis zu 20 Prozent möglich. Bei einem Einfamilienhaus mit erhöhtem Energieverbrauch lassen sich bei den aktuellen Gaspreisen jährlich über 700 Euro Heizkosten sparen“ schreibt co2online. Für größere Mehrfamilienhäuser würde der hydraulische Abgleich zur Pflicht – dieser sorgt dafür, dass die Wärme gleichmäßig und effizient durch alle Heizkörper fließt.
Eigentümer sollten zudem ihre Heizrohre dämmen, um beim aktuellen Gaspreis bis zu 40 Euro je Meter Rohr zu sparen. Hierzu eignet sich Rohisolierung aus dem Baumarkt.
So können Mieter sparen
Mieter haben weitaus weniger Einfluss auf ihren Energieverbrauch. Jedoch gibt es ein paar einfache Maßnahmen, um die Rechnung nicht unnötig in die Höhe zu treiben. Thermostate sind ein wichtiges Mittel, um Energie zu sparen. Neuere Modelle lassen sich gradgenau einstellen und sind zeitgesteuert, sodass z. B. nicht geheizt wird, wenn niemand zu Hause ist. Nach 15 Jahren sollten sie ausgetauscht werden.
Um weitere Kosten zu sparen sollten Heizkörper gründlich entstaubt sowie schwere Möbel und Vorhänge vom Heizkörper weggerückt werden. Auch undichte Fenster können mit Dichtungsband aus dem Baumarkt abgedichtet werden. Wenn Kälte aus dem Hausflur in die Wohnung zieht, hilft der sogenannte Zugluftdackel.
Aktueller Beitrag
Hängen Äpfel oder anderes Obst vom Nachbargrundstück über den Zaun, dürfen diese Früchte nicht einfach gepflückt werden. Fallen sie jedoch von selbst in den Garten, gehören sie dem Nachbarn und dürfen aufgesammelt werden. Wichtig: Äste dürfen nicht geschüttelt werden, um Früchte herabfallen zu lassen. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt ausdrücklich, dass hinübergefallene Früchte dem Grundstückseigentümer zustehen, auf dessen Boden sie landen.
Grundsätzlich muss jeder das Laub auf dem eigenen Grundstück beseitigen – auch wenn es von Nachbarbäumen stammt. Solche Immissionen gelten in der Regel als ortsüblich. Nur wenn Laub oder Fallobst die Nutzung des Grundstücks erheblich beeinträchtigen, kann vom Nachbarn Abhilfe verlangt werden. Im Extremfall besteht sogar Anspruch auf Aufwendungsersatz. Für Straßen und Gehwege ist meist die Kommune zuständig, soweit sie die Reinigungspflicht nicht auf Anlieger übertragen hat.
Größere Rückschnitte an Hecken, Büschen und Bäumen sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz vom 1. März bis 30. September verboten. Ab dem 1. Oktober dürfen Grundstückseigentümer wieder umfangreichere Schnittmaßnahmen durchführen. Diese Frist sollte genutzt werden, um rechtzeitig notwendige Pflegemaßnahmen einzuplanen.
„Ein klärendes Gespräch mit der Nachbarschaft ist meist schneller und kostengünstiger als eine gerichtliche Auseinandersetzung. Oft lassen sich einvernehmliche Lösungen finden – etwa gemeinsame Entsorgung, abgestimmte Reinigungsaktionen oder die Erlaubnis zur Ernte von überhängenden Früchten“, rät Engel-Lindner.
„Und noch ein wichtiger Hinweis zuletzt: Laubhaufen sind wichtiger Lebensraum für Kleintiere wie Igel. Vor dem Entfernen sollte geprüft werden, ob Tiere darin leben“, führt Engel-Lindner aus. „Laubhaufen behutsam umsetzen, keine Laubbläser oder Motorsensen direkt einsetzen. Bei verletzten oder hilflosen Tieren hilft die örtliche Tierauffangstation oder der Tierschutz weiter.“