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Gute Idee: Wertgutachten für Immobilie

Viele Immobilienbesitzer haben keine richtige Vorstellung vom Wert ihrer Immobilie. In gefragten Gegenden oder durch aufwändige Sanierungsarbeiten und gute Pflege kann der Wert stark gestiegen sein, während er bei vernachlässigten Immobilien vielleicht sogar gesunken ist. In einigen Fällen kann es deshalb ratsam sein, sich ein Wertgutachten von einem unabhängigen Sachverständigen erstellen zu lassen.

Wer benötigt ein Wertgutachten?
Insbesondere Eigentümer, die in naher Zukunft verkaufen möchten, erhalten durch ein Wertgutachten eine realistische Einschätzung ihrer Immobilie. Aber auch bei Erb- und Ehestreitigkeiten sowie bei Ärger mit dem Finanzamt sind Wertgutachten nützlich, so der Verband Privater Bauherren (VPB).

Was wird geprüft?
Für das Verkehrswertgutachten analysieren die Experten die bauliche Substanz und klären, ob Lasten auf dem Grundstück liegen, wie etwa Wohn-, Erbbau- oder Nießbrauchsrechte, aber auch Baulasten, die den Verkehrswert der Immobilie schmälern können. Laut Angaben des VPB liegen die Honorare bei einem 300.000 Euro teuren Objekt bei etwa einem Prozent davon. Wer jedoch nur aus Interesse wissen möchte, wie viel die eigene Immobilie wert ist, kann auch einen Bauchsachverständigen oder einen Immobilienexperten zurate ziehen.

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  • 31.12.2025
  • News
Frohes neues Jahr

Will das Glück nach seinem Sinn
Dir was Gutes schenken,
Sage Dank und nimm es hin
Ohne viel Bedenken.

Jede Gabe sei begrüßt,
Doch vor allen Dingen:
Das, worum du dich bemühst,
Möge dir gelingen.

[Wilhelm Busch (1832 – 1908), deutscher Zeichner, Maler und Schriftsteller]

 

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schon wieder ist ein Jahr vergangen. Wir danken Ihnen für Ihre Treue, Ihr Vertrauen und viele spannende Projekte, Pläne und Herausforderungen. Wenn wir auf das Jahr 2025 zurückblicken, sehen wir ein gutes Jahr, das uns hoffnungsvoll und gespannt auf die Zukunft macht.

So wünschen wir Ihnen einen Jahreswechsel, wie Sie ihn sich wünschen. Für das kommende Jahr 2026 wünschen wir Ihnen alles Gute, Glück und Gesundheit.

Wir freuen uns darauf, Ihnen im neuen Jahr wieder zu begegnen! Guten Rutsch und ein frohes neues Jahr!

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