
Hat der Verkäufer einer Immobilie sich eine Pflichtverletzung zuschulden kommen lassen, woraufhin der Käufer vom Kaufvertrag zurücktritt, kann der Käufer die bereits gezahlte Maklerprovision sowie die von ihm entrichtete Grunderwerbssteuer als Schadenersatz einfordern. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
Der Fall: Verkäufer begeht Pflichtverletzung
Mit notariellem Vertrag verkaufte der Beklagte an die Klägerin ein mit einem Wohnhaus und einem Betriebsgebäude bebautes Grundstück zu einem Kaufpreis von 710.000 Euro. In der Folgezeit zahlte die Klägerin an die von ihr beauftragte Maklerin eine Provision von 25.347 Euro. Ferner entrichtete sie die vom Finanzamt festgesetzte Grunderwerbsteuer in Höhe von 23.800 Euro. Wegen arglistiger Täuschung trat die Klägerin vom Kaufvertrag zurück und verlangte in diesem Zug die Erstattung der Maklerprovision sowie der Grunderwerbsteuer.
Das Urteil: Erstattungsansprüche sind an den Verkäufer abzutreten
Der Bundesgerichtshof urteilte, dass die Erstattungsansprüche der Käuferin gegen den Makler und den Fiskus und Klägerin entsprechend § 255 BGB an den Verkäufer abzutreten sind. Die wirksame Anfechtung des vermittelten Kaufvertrages lasse den Provisionsanspruch der Maklerin entfallen, so dass die Klägerin die Provision von dieser zurückverlangen könne. Gleiches gelte für die Grunderwerbsteuer, da die Steuerfestsetzung nach wirksamer Anfechtung und Rückabwicklung des Grundstückskaufvertrages gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG aufzuheben sei. Ein Schaden könne der Klägerin daher nur entstehen, wenn sie mit einem ihrer Rückgewähransprüche ausfalle. Hierfür sei nichts ersichtlich.
[BGH, AZ: V ZR 272/19]
Aktueller Beitrag
Die Heizperiode 2025 war spürbar kälter als 2024. Geht man von einem linearen Zusammenhang zwischen Temperatur und Heizenergieverbrauch aus, ergibt sich ein Verbrauchsanstieg von rund +11,6 Prozent. Während die Preise für Gas (-1,6 %), Strom (-2,1 %) und Heizöl (-8,2 %) im Mittel sogar gesunken sind, überkompensiert der höhere Verbrauch durch die niedrigeren Temperaturen diesen Effekt. Lediglich Fernwärme verzeichnet einen leichten Preisanstieg von +1,5 Prozent. Die höchsten Kostensteigerungen entfallen damit auf Fernwärme (+13,2 %), gefolgt von Gas (+9,7 %) und Strom (+9,2 %). Heizöl steigt nur moderat um +2,4 Prozent.
Die Prognose zeigt deutliche regionale Unterschiede, die durch unterschiedliche Witterungsbedingungen entstehen:
Bundesländer: Während Verbraucherinnen und Verbraucher in Baden-Württemberg mit einem Kostenanstieg von +14,2 Prozent, in Sachsen mit +13,3 Prozent und in Sachsen-Anhalt mit +12,2 Prozent rechnen müssen, fällt die Kostensteigerung in Schleswig-Holstein mit +2,8 Prozent am geringsten aus. Auch in Mecklenburg-Vorpommern (+5,8 %) und Niedersachsen (+5,9 %) sind vergleichsweise niedrigere Kostensteigerungen zu erwarten.
Städte: Kiel (+0,7 %), Solingen (+2,7 %) und Oberhausen (+2,9 %) gehören mit einem vergleichsweise geringen Kostenanstieg zu den Gewinnern. Karlsruhe (+21 %), Halle (Saale) (+14,8 %) und Dresden (+14,6 %) müssen dagegen mit einer deutlichen Kostensteigerung für die Heizkosten rechnen.
„Unsere Heizkostenprognose zeigt auch in diesem Jahr wieder, wie entscheidend ein transparenter Überblick über den eigenen Verbrauch ist – denn Messen schafft Bewusstsein“, betont Matthias Hartmann, CEO von Techem. „Um Kosten und Verbrauch nachhaltig zu reduzieren, setzen wir auf technologische Innovationen […].“ Eine Techem-Umfrage zu Jahresbeginn unter 2.000 Mietenden zeigt: Energiesparen ist ein wichtiges Thema für die Deutschen: 65 Prozent der Befragten haben sich vorgenommen, ihren Energieverbrauch in diesem Jahr zu senken. Besonders gefragt sind dabei digitale Lösungen, die für mehr Transparenz beim Energieverbrauch sorgen. 68 Prozent gaben an, dass sie eine App nutzen würden, um Heizkosten zu sparen. Kostensenkung bleibt dabei der wichtigste Treiber: 91 Prozent der Befragten wollen Energie sparen, um Heiz- und Stromkosten zu reduzieren. Aber auch Nachhaltigkeit spielt eine Rolle: 58 Prozent nennen den Schutz der Umwelt als Motivation. Diese ist im Westen Deutschlands (60 %) etwas ausgeprägter als im Osten (47 %).
Die Umfrage zeigt auch: Viele Mietende haben keinen klaren Überblick über ihre Heizkosten und ihren Verbrauch. 32 Prozent wissen nicht, wie hoch ihre Heizkosten sind und nur 15 Prozent können ihren Heizenergieverbrauch sehr gut nachvollziehen. 41 Prozent haben lediglich einen ungefähren Überblick. „Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass Transparenz und digitale Unterstützung entscheidend sind, um Verbraucherinnen und Verbraucher beim Energiesparen zu unterstützen. Wer seinen Verbrauch kennt, kann gezielt handeln – das ist gut für den Geldbeutel und das Klima“, sagt Matthias Hartmann, CEO von Techem.