Seit 1983 Ihr Immobilienmakler in Essen.

Frohes neues Jahr!

Liebe Kunden und Geschäftspartner,

ein außergewöhnliches Jahr neigt sich dem Ende zu. Wir alle standen 2020 vor besonderen Herausforderungen – und hoffen, dass wir uns im neuen Jahr wieder mehr persönlich begegnen können. Wir wünschen Ihnen und uns allen Mut, Hoffnung und Weitblick für das neue Jahr.

Dieses Jahr hat uns wieder einmal deutlich gemacht, wie wichtig Gesundheit ist. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen alles Gute und viel Gesundheit für das Jahr 2021!

Eine bessere Zeit

Man blickt nach vorn, ein neues Jahr,
nichts ist mehr so, wie es einst war.
Es herrscht ein Umbruch, ringsumher
und Neues gibt es mehr und mehr.
Veränderung, Vergangenheit –
Wir hoffen auf eine bessere Zeit.
[Oskar Stock (*1946)]

Aktueller Beitrag

  • 08.05.2025
  • News
Frühjahr ist Versammlungszeit – das sollten Eigentümer beachten

Fristen und Mitwirkungsmöglichkeiten für Eigentümer

Die Einladung zur Eigentümerversammlung sollte mindestens drei Wochen vor dem Termin bei den Eigentümern eingehen. Bis zu diesem Zeitpunkt können noch eigene Themen für die Tagesordnung eingereicht werden – etwa zu baulichen Maßnahmen, Sonderumlagen oder Regelungen der Hausordnung. Anträge sollten schriftlich und frühzeitig gestellt werden – eine ausgearbeitete Formulierung ist nicht nötig. Auch kurzfristig eingereichte Themen können – je nach Umfang und Dringlichkeit – noch in der Versammlung behandelt werden.

Ebenso kann der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats die Tagesordnung ergänzen und die Eigentümer fristgerecht informieren.

Beschlussfassung und Mehrheiten

Zur Abstimmung stehen regelmäßig die Jahresabrechnung, der Wirtschaftsplan oder Maßnahmen zur Modernisierung. In der Regel reicht eine einfache Mehrheit der anwesenden Eigentümer, das heißt mehr Ja- als Nein-Stimmen, Enthaltungen zählen nicht. Für bestimmte bauliche Veränderungen ist eine doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich, das heißt mindestens 75 Prozent der anwesenden Eigentümer, die zusammen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile vertreten.

Eine Eigentümerversammlung ist immer beschlussfähig – auch wenn nur ein Eigentümer anwesend ist oder durch Vollmacht vertreten wird.

Wichtige Unterlagen für fundierte Entscheidungen

Für eine effektive Entscheidungsfindung in der Versammlung sind je nach Tagesordnung folgende Unterlagen hilfreich: Jahresabrechnung, Wirtschaftspläne und Kontenübersichten sowie – bei baulichen Vorhaben – Planungsunterlagen, Kostenvoranschläge und Finanzierungsübersichten. Gegebenenfalls kommen Gutachten oder rechtliche Einschätzungen hinzu. Die Unterlagen müssen spätestens zur Versammlung vorliegen. Eine Vorabübersendung ist nicht verpflichtend, aber oft hilfreich.

„Wer gut informiert in die Versammlung geht, entscheidet sicherer und zielgerichteter“, so IVD-Vizepräsident Markus Jugan.

Online- und Hybridversammlungen: Mehr Flexibilität

Immer mehr Gemeinschaften nutzen digitale oder hybride Versammlungen. Die Eigentümerrechte müssen dabei denen einer Präsenzveranstaltung entsprechen. Der Zugangslink ist individualisiert, nur Berechtigte dürfen teilnehmen. Es muss also sichergestellt sein, dass ausschließlich die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer beziehungsweise deren wirksam Bevollmächtigte teilnehmen. Die Technik muss datenschutzkonform sein.

Warum zertifizierte Verwalter jetzt besonders wichtig sind

Die Anforderungen an die Verwaltung steigen. Zertifizierte Verwalter sorgen für eine rechtssichere, transparente Organisation – auch digital. Die Zertifizierung nach DIN SPEC 91462 und das Gleichstellungssiegel der DIAZert stehen für geprüfte Qualität.

„Zertifizierte Verwalter sichern den reibungslosen Ablauf – von der Einladung bis zur Moderation“, so Markus Jugan. „Eigentümer profitieren durch mehr Transparenz, Sicherheit und Werterhalt.

Gut vorbereitet in die Eigentümerversammlung

IVD-Vizepräsident Markus Jugan fasst zusammen: „Eigentümer sollten ihre Rechte kennen und aktiv nutzen. Wer gut vorbereitet ist und auf eine qualifizierte Verwaltung setzt, schafft die Basis für sachgerechte Entscheidungen – ob in Präsenz, hybrid oder online.“

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