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Eisheilige: Start in die Gartensaison

Für viele Pflanz- und Gartenarbeiten ist es wichtig, dass die Nächte frostfrei sind. Viele Gärtner warten die Eisheiligen ab und beginnen dann die Gartensaison. In diesem Jahr geht es ab diesem Wochenende los.

Vorbereitungen
Zunächst sollten Reinigungs- und ggf. Wartungsarbeiten vorgenommen werden. Ist das Vogelhaus noch intakt? Weist die Gartenhütte Witterungsschäden auf? Bäume, Sträucher und Hecken sollten so früh wie möglich beschnitten werden – Gärtner sollten jedoch unbedingt die Brutzeiten und Landesvorgaben beachten. Alte Pflanzenreste und Laub können entfernt und die Erde zur Aussaat aufgelockert werden. Der Rasen kann bereits ab März vertikutiert und gedüngt werden. Wenn nötig, wird vereinzelt Rasen nachgesät.

Gemüse- und Zierpflanzen
Alles, was nicht winterhart ist, kann jetzt ins Freie: Dazu zählen vorgezogene Gemüsepflanzen, Zierpflanzen und auch die Direktaussaat ist möglich. Ältere Pflanzen, vor allem Obstbäume, können gestutzt und zurückgeschnitten werden. Damit die Pflanzen gut wachsen, ist jetzt auch düngen angesagt – am besten eignet sich Kompost, es geht aber auch mit handelsüblichem Dünger. Je nach Wetterlage muss ab Mai kräftig gegossen werden – vor allem junge Pflanzen und Saat brauchen feuchte Erde.

Aktueller Beitrag

  • 08.05.2025
  • News
Frühjahr ist Versammlungszeit – das sollten Eigentümer beachten

Fristen und Mitwirkungsmöglichkeiten für Eigentümer

Die Einladung zur Eigentümerversammlung sollte mindestens drei Wochen vor dem Termin bei den Eigentümern eingehen. Bis zu diesem Zeitpunkt können noch eigene Themen für die Tagesordnung eingereicht werden – etwa zu baulichen Maßnahmen, Sonderumlagen oder Regelungen der Hausordnung. Anträge sollten schriftlich und frühzeitig gestellt werden – eine ausgearbeitete Formulierung ist nicht nötig. Auch kurzfristig eingereichte Themen können – je nach Umfang und Dringlichkeit – noch in der Versammlung behandelt werden.

Ebenso kann der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats die Tagesordnung ergänzen und die Eigentümer fristgerecht informieren.

Beschlussfassung und Mehrheiten

Zur Abstimmung stehen regelmäßig die Jahresabrechnung, der Wirtschaftsplan oder Maßnahmen zur Modernisierung. In der Regel reicht eine einfache Mehrheit der anwesenden Eigentümer, das heißt mehr Ja- als Nein-Stimmen, Enthaltungen zählen nicht. Für bestimmte bauliche Veränderungen ist eine doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich, das heißt mindestens 75 Prozent der anwesenden Eigentümer, die zusammen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile vertreten.

Eine Eigentümerversammlung ist immer beschlussfähig – auch wenn nur ein Eigentümer anwesend ist oder durch Vollmacht vertreten wird.

Wichtige Unterlagen für fundierte Entscheidungen

Für eine effektive Entscheidungsfindung in der Versammlung sind je nach Tagesordnung folgende Unterlagen hilfreich: Jahresabrechnung, Wirtschaftspläne und Kontenübersichten sowie – bei baulichen Vorhaben – Planungsunterlagen, Kostenvoranschläge und Finanzierungsübersichten. Gegebenenfalls kommen Gutachten oder rechtliche Einschätzungen hinzu. Die Unterlagen müssen spätestens zur Versammlung vorliegen. Eine Vorabübersendung ist nicht verpflichtend, aber oft hilfreich.

„Wer gut informiert in die Versammlung geht, entscheidet sicherer und zielgerichteter“, so IVD-Vizepräsident Markus Jugan.

Online- und Hybridversammlungen: Mehr Flexibilität

Immer mehr Gemeinschaften nutzen digitale oder hybride Versammlungen. Die Eigentümerrechte müssen dabei denen einer Präsenzveranstaltung entsprechen. Der Zugangslink ist individualisiert, nur Berechtigte dürfen teilnehmen. Es muss also sichergestellt sein, dass ausschließlich die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer beziehungsweise deren wirksam Bevollmächtigte teilnehmen. Die Technik muss datenschutzkonform sein.

Warum zertifizierte Verwalter jetzt besonders wichtig sind

Die Anforderungen an die Verwaltung steigen. Zertifizierte Verwalter sorgen für eine rechtssichere, transparente Organisation – auch digital. Die Zertifizierung nach DIN SPEC 91462 und das Gleichstellungssiegel der DIAZert stehen für geprüfte Qualität.

„Zertifizierte Verwalter sichern den reibungslosen Ablauf – von der Einladung bis zur Moderation“, so Markus Jugan. „Eigentümer profitieren durch mehr Transparenz, Sicherheit und Werterhalt.

Gut vorbereitet in die Eigentümerversammlung

IVD-Vizepräsident Markus Jugan fasst zusammen: „Eigentümer sollten ihre Rechte kennen und aktiv nutzen. Wer gut vorbereitet ist und auf eine qualifizierte Verwaltung setzt, schafft die Basis für sachgerechte Entscheidungen – ob in Präsenz, hybrid oder online.“

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