Die Einnahmen der Länder durch die Grunderwerbsteuer sind 2019 auf einen neuen Rekordwert von 15,8 Milliarden Euro geklettert, dies berichtet der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW). Laut Angaben des Bundesfinanzministeriums ist dies ein Anstieg von rund 12,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Bundesweit haben sich die Einnahmen durch die Grunderwerbsteuer seit 2010 verdreifacht.
Grunderwerbsteuer ist Ländersache
Bis 2006 lag die Grunderwerbsteuer deutschlandweit bei 3,5 Prozent, seitdem dürfen die einzelnen Bundesländer diese selbst festlegen. Bis auf Sachsen und Bayern haben alle Bundesländer die Steuer – teilweise mehrfach – angehoben. „Während der Mangel an bezahlbarem Wohnraum immer größer wird, treiben die Länder die Wohnkosten weiter in die Höhe. […] Die Zeche zahlen nicht nur die Käufer, sondern auch die Mieter: Höhere Grunderwerbsteuern treiben über den Anstieg der Kaufnebenkosten auch die Mieten in die Höhe!“ kritisiert BFW-Präsident Andreas Ibel.
Schmerzgrenze für Mittelschicht erreicht
Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer fallen beim Immobilienkauf Notarkosten in Höhe von zwei Prozent und Maklerkosten von bis zu 7,14 Prozent an, so der BFW. Da diese Kaufnebenkosten nicht über einen Kredit finanzierbar sind, wird es insbesondere der Mittelschicht erschwert, Eigentum zu erwerben.
Aktueller Beitrag
Im Zeitraum von Januar bis August 2025 wurde deutschlandweit der Bau von 151.200 Wohnungen in neuen sowie bereits bestehenden Gebäuden genehmigt. Das waren 6,5 Prozent oder 9.300 Wohnungen mehr als von Januar bis August 2024.
In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden von Januar bis August 2025 insgesamt 122.000 Wohnungen genehmigt, das waren 7,6 Prozent oder 8.600 Neubauwohnungen mehr als im Vorjahreszeitraum. Dabei stieg die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um 15,5 Prozent (+3.900) auf 29.300. Bei den Zweifamilienhäusern sank die Zahl genehmigter Wohnungen um 5,3 Prozent (-500) auf 8.200. In Mehrfamilienhäusern, der zahlenmäßig stärksten Gebäudeart, genehmigten die Bauaufsichtsbehörden 79.100 Neubauwohnungen. Das war einen Anstieg um 4,9 Prozent (+3.700) gegenüber dem Vorjahreszeitraum. In neu zu errichtenden Nichtwohngebäuden wurden von Januar bis August 2025 insgesamt 2.800 Wohnungen (zum Beispiel Hausmeisterwohnungen) genehmigt (-18,5 %; -600).
Als Umbaumaßnahme in bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden wurden von Januar bis August 2025 insgesamt 26.400 Wohnungen genehmigt, das waren 5,2 Prozent oder 1.300 Wohnungen mehr als im gleichen Zeitraum des Jahres 2024.
Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft (GdW) fordert weitergehende, strukturelle Reformen für deutlich mehr Tempo, Planungssicherheit und Wirtschaftlichkeit im Wohnungsbau. Notwendig ist eine echte „Fast Lane“ fürs Wohnen – mit einem rechtlich verankerten Abwägungsvorrang zugunsten des Wohnungsbaus. Was bei Windrädern längst selbstverständlich ist, muss auch für bezahlbaren Wohnraum gelten. In Zeiten massiven Mangels muss gelten: Vorfahrt für das, was Menschen wirklich dringend brauchen – ein Dach über dem Kopf.
Auch das derzeitige Fördersystem muss dringend angepasst werden. „Die Bundesförderung muss endlich auf Wirtschaftlichkeit und einfache Standards setzen statt auf teuren Zuckerguss. Wir brauchen bezahlbares Schwarzbrot statt überzogener Klimastandards, damit am Ende Wohnungen entstehen, die sich Normalverdiener auch leisten können“, so Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.