Wohnungseigentümer haben nun erst ab Dezember 2023 einen Anspruch auf einen zertifizierten Immobilienverwalter – ein Jahr später als vorgesehen. Der Bundestag stimmte der Verschiebung nun endlich zu.
Engpässe bei der Zertifizierung
Schon länger zeichnete sich ab, dass nicht alle Zertifizierungswilligen bis zum 1. Dezember 2022 eine Prüfung vor den Industrie- und Handelskammern (IHK) hätten ablegen können. Somit hätte es zu einer Klagewelle wegen Wettbewerbsverzerrung oder zur Beschlussanfechtung bei Beauftragung eines nichtzertifizierten Verwalters durch die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kommen können. Dies berichtet unter anderem der Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland).
Der VDIV Deutschland hat daher, wie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), das Bundesministerium der Justiz (BMJ) gebeten, eine zeitliche Verschiebung der Zertifizierung zu prüfen, um eine Entzerrung der Situation zu ermöglichen. Dem wurde nun zugestimmt.
Hintergrund der Regelung
Im Zuge der der Reform des Wohnungseigentumsrecht zum Dezember 2020 haben Wohnungseigentümer Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter als Teil der ordnungsgemäßen Verwaltung ab dem 1. Dezember 2022. Als zertifizierter Verwalter gilt, wer durch eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer nachgewiesen hat, dass er über die rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt, die für die Tätigkeit als Verwalter notwendig sind.
Aktueller Beitrag
2-Zimmer-Wohnung mit Einbauküche und Balkon in Essen-Frintrop
Die helle 2-Zimmer-Wohnung mit Einbauküche befindet sich im 2. Obergeschoss eines sehr gepflegten 8-Familienhauses aus dem Jahre 2000. Die Wohnfläche beträgt ca. 65 m². Die Waschmaschine kann in der Küche, sowie auch in der Gemeinschaftswaschküche angeschlossen werden. Zu der angebotenen Wohnung gehört 1 Kellerraum. Die Heizkosten, Hausreinigung und Winterdienst sind bereits in den Nebenkosten enthalten. Die Wohnung wird frisch gestrichen übergeben.