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CO2-Steuer: Das kommt auf Mieter und Vermieter zu

Vermieter und Vermieterinnen müssen sich ab Januar an der CO2-Steuer für Erdgas, Heizöl und Fernwärme beteiligen. Das neue Stufenmodell legt fest, wer wie viel zahlen muss.  Die Teilung der Kosten soll Mieter und Mieterinnen entlasten und Vermieter zu energetischen Sanierungen anregen.

CO2-Steuer, die keine Steuer ist

Genaugenommen handelt es sich bei der CO2-Steuer nicht um eine Steuer, sondern um eine Abgabe. Seit dem 1. Januar 2021 gilt in Deutschland das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), das unter anderem eine CO2-Abgabe auf Öl und Erdgas vorsieht. Diese Abgabe soll klimafreundliches Verhalten fördern und dabei helfen, die Klimaziele zu erreichen. Nun wird ab dem 1. Januar 2023 ein Zehn-Stufenmodell gelten, das die Kohlendioxidkosten zwischen Mieter und Vermieter aufteilt – abhängig vom energetischen Zustand der Immobilie. Auch die Kosten für Fernwärme sind hiervon betroffen.

Zehn-Stufenmodell: so werden die Kosten geteilt

Bei Immobilien, die eine besonders schlechte Energiebilanz aufweisen, müssen Vermieter 95 Prozent der CO2-Abgabe zahlen und Mieter nur fünf Prozent. Je besser die Energiebilanz des Hauses ist, desto weniger muss der Vermieter zahlen. Im Jahr 2023 sind dies 30 Euro pro Tonne CO2; der Betrag steigt stufenweise bis zum Jahr 2025 auf 45 Euro pro Tonne. Bei extrem emissionsarmen Gebäuden wird der Vermieter gar nicht mehr zur Kasse gebeten. Ausnahmen gibt es zudem für Vermieter denkmalgeschützter Gebäude oder in Milieuschutzgebieten.

 

Aktueller Beitrag

  • 19.03.2026
  • News
Mehr Baugenehmigungen im Januar – reicht das für die Wende?

Im Januar 2026 wurde in Deutschland der Bau von 19.500 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 8,4 Prozent oder 1.500 Baugenehmigungen mehr als im Januar 2025. Dabei stieg die Zahl der genehmigten Wohnungen im Neubau um 7,4 Prozent oder 1.100 auf 16.400. Die Zahl genehmigter Wohnungen, die durch den Umbau bestehender Gebäude entstehen, stieg im Januar 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat um 13,5 Prozent oder 400 auf 3.100.

Aufwärtstrend bei Ein- und Mehrfamilienhäusern hält an

In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden im Januar 2026 insgesamt 16.000 Wohnungen genehmigt, das waren 6,0 Prozent oder 900 Neubauwohnungen mehr als im Vorjahreszeitraum. Dabei stieg die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um 12,6 Prozent (+400) auf 3.800. Bei den Zweifamilienhäusern nahm die Zahl genehmigter Wohnungen um 26,1 Prozent (+300) auf 1.200 zu. In Mehrfamilienhäusern, der zahlenmäßig stärksten Gebäudeart, genehmigten die Bauaufsichtsbehörden 10.500 Neubauwohnungen. Das war einen Anstieg um 7,1 Prozent (+700) gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die Zahl der genehmigten Wohnungen in Wohnheimen fiel im Vergleich zum Januar 2025 um 47,6 Prozent (-450) auf 500 Wohnungen.

In neuen Nichtwohngebäuden wurden im Januar 2026 insgesamt 350 Wohnungen (+148,6 %; +200) genehmigt. Hierunter fallen zum Beispiel Hausmeisterwohnungen in Schulgebäuden oder Wohnungen in Innenstadtlagen über Gewerbeflächen.

Als Umbaumaßnahme in bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden wurden im Januar 2026 insgesamt 3.100 Wohnungen genehmigt, das waren 13,5 Prozent oder 400 Wohnungen mehr als im gleichen Zeitraum des Jahres 2025.

ZIA: Wohnungsbau auf Gelb – keine Trendwende

Trotz dieser positiven Entwicklung warnt der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) vor überzogenen Erwartungen: „Für Euphorie ist es deutlich zu früh. Entscheidend für eine echte Entspannung am Wohnungsmarkt sind nicht allein steigende Genehmigungszahlen, sondern vor allem mehr Fertigstellungen”, so ZIA-Hauptgeschäftsführerin Aygül Özkan. Angesichts der weiterhin hohen Baukosten – diese sind zwischen 2015 und Ende 2023 um rund 60 Prozent gestiegen – müssten folgende Maßnahmen ergriffen werden, um den Wohnungsbau nachhaltig anzukurbeln:

  • Bauen erleichtern und damit Baukosten senken, insbesondere durch einen neuen Basisstandard Wohnen.
  • die Staatsquote von ca. 37 Prozent senken, zum Beispiel durch den Erlass der Grunderwerbssteuer für der Erwerb der ersten Wohnimmobilie.
  • Einführung von eigenkapitalersetzenden Maßnahmen, wie Staatsbürgschaften. Der geplante Deutschlandfonds ist dabei ein richtiger Ansatz. Entscheidend ist, dass er auch konsequent für den Wohnungsbau geöffnet wird.

„Erst wenn wir diese strukturellen Hebel entschlossen bewegen, entsteht aus steigenden Genehmigungszahlen tatsächlich neuer Wohnraum”, so Özkan weiter. „Kontraproduktiv in dieser Situation sind dagegen zusätzliche Debatten über Verschärfungen im Mietrecht oder gar Vergesellschaftung. Sie verunsichern Investoren und bremsen genau die privaten Mittel aus, die wir für den Wohnungsbau dringend benötigen“, so Özkan weiter.

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