Für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen künftig Mietspiegel erstellt werden, darauf haben sich Union und SPD geeinigt. Auch der Bundesrat hat bereits zugestimmt.
„Einfacher“ oder qualifizierter Mietspiegel möglich
Mietspiegel sind das wichtigste Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Sie dienen Vermietern zur Begründung von Mieterhöhungen und zur Bestimmung der zulässigen Miete bei Wiedervermietung im Geltungsbereich der Mietpreisbremse. In der Vergangenheit gab es häufig Rechtsstreite über die Aussagekraft von Mietspiegeln, zum Beispiel in Folge von Mieterhöhungen.
Zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel werden künftig einheitliche Vorgaben gemacht. Die neue Mietspiegelverordnung legt Mindeststandards fest, um die ortsübliche Vergleichsmiete rechtssicher und zuverlässig abzubilden. Diese qualifizierten Mietspiegel können nicht mehr ohne Weiteres von Gerichten in Zweifel gezogen werden – juristisch gesehen wird dann vermutet, dass diese nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurden.
Gemeinden, die erstmalig einen Mietspiegel erstellen, müssen diesen bis spätestens 1. Januar 2023 vorlegen und veröffentlichen. Wird ein qualifizierter Mietspiegel erstellt, ist dieser bis spätestens 1. Januar 2024 zu erstellen und zu veröffentlichen. Mietspiegel sind wie bisher nach zwei Jahren an die Marktentwicklung anzupassen, qualifizierte Mietspiegel nach vier Jahren neu zu erstellen.
Einführung einer Auskunftspflicht
Bisher werden die Daten zur Erstellung des Mietspiegels alle zwei Jahre durch freiwillige Umfragen erhoben. Künftig sind Mieter und Vermieter jedoch verpflichtet, Auskunft über ihr Mietverhältnis und die Merkmale ihrer Wohnung zu erteilen. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Aktueller Beitrag
Im Januar 2026 wurde in Deutschland der Bau von 19.500 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 8,4 Prozent oder 1.500 Baugenehmigungen mehr als im Januar 2025. Dabei stieg die Zahl der genehmigten Wohnungen im Neubau um 7,4 Prozent oder 1.100 auf 16.400. Die Zahl genehmigter Wohnungen, die durch den Umbau bestehender Gebäude entstehen, stieg im Januar 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat um 13,5 Prozent oder 400 auf 3.100.
In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden im Januar 2026 insgesamt 16.000 Wohnungen genehmigt, das waren 6,0 Prozent oder 900 Neubauwohnungen mehr als im Vorjahreszeitraum. Dabei stieg die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um 12,6 Prozent (+400) auf 3.800. Bei den Zweifamilienhäusern nahm die Zahl genehmigter Wohnungen um 26,1 Prozent (+300) auf 1.200 zu. In Mehrfamilienhäusern, der zahlenmäßig stärksten Gebäudeart, genehmigten die Bauaufsichtsbehörden 10.500 Neubauwohnungen. Das war einen Anstieg um 7,1 Prozent (+700) gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die Zahl der genehmigten Wohnungen in Wohnheimen fiel im Vergleich zum Januar 2025 um 47,6 Prozent (-450) auf 500 Wohnungen.
In neuen Nichtwohngebäuden wurden im Januar 2026 insgesamt 350 Wohnungen (+148,6 %; +200) genehmigt. Hierunter fallen zum Beispiel Hausmeisterwohnungen in Schulgebäuden oder Wohnungen in Innenstadtlagen über Gewerbeflächen.
Als Umbaumaßnahme in bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden wurden im Januar 2026 insgesamt 3.100 Wohnungen genehmigt, das waren 13,5 Prozent oder 400 Wohnungen mehr als im gleichen Zeitraum des Jahres 2025.
Trotz dieser positiven Entwicklung warnt der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) vor überzogenen Erwartungen: „Für Euphorie ist es deutlich zu früh. Entscheidend für eine echte Entspannung am Wohnungsmarkt sind nicht allein steigende Genehmigungszahlen, sondern vor allem mehr Fertigstellungen”, so ZIA-Hauptgeschäftsführerin Aygül Özkan. Angesichts der weiterhin hohen Baukosten – diese sind zwischen 2015 und Ende 2023 um rund 60 Prozent gestiegen – müssten folgende Maßnahmen ergriffen werden, um den Wohnungsbau nachhaltig anzukurbeln:
„Erst wenn wir diese strukturellen Hebel entschlossen bewegen, entsteht aus steigenden Genehmigungszahlen tatsächlich neuer Wohnraum”, so Özkan weiter. „Kontraproduktiv in dieser Situation sind dagegen zusätzliche Debatten über Verschärfungen im Mietrecht oder gar Vergesellschaftung. Sie verunsichern Investoren und bremsen genau die privaten Mittel aus, die wir für den Wohnungsbau dringend benötigen“, so Özkan weiter.