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BGH-Urteil: Vermieterin legt Waschküche still

Eine gemeinsam genutzte Waschküche ist nicht als Teil der Mietsache anzusehen, wenn sie oder deren Nutzung nicht ausdrücklich im Mietvertrag festgelegt worden sind. Im vorliegenden Fall legte die Vermieterin die Waschküche still und informierte darüber in einem Schreiben.

Der Fall: Mieter hat keinen Waschmaschinenanschluss

Im Jahr 2017 bezog der Mieter eine Erdgeschosswohnung in Berlin. Der Eingang der Wohnung ist durch den Garten des Anwesens erreichbar. Die anderen vermieteten Wohnungen sowie eine für alle Mieter zugängliche Waschküche, in der sich eine Waschmaschine und ein Trockner befanden, können (nur) über das Haupthaus betreten werden, zu dem der Kläger bei seinem Einzug in die Wohnung von der Hausverwaltung einen Schlüssel erhalten hatte. In der dem Mietvertrag als Anlage beigefügten Hausgemeinschaftsordnung ist geregelt, dass das Waschen und Trocknen von Wäsche in der Wohnung „nur nicht gestattet ist, soweit es zu Schäden an der Mietsache führen kann“.

Im Juli 2020 kündigte die Vermieterin in einem Schreiben an, die Waschküche stillzulegen, da diese außer dem Kläger niemand nutzte. Die Vermieterin ließ zudem nach Ablauf der Frist das Schloss austauschen, sodass der Mieter keinen Zugang mehr hatte. Sie bot ihm jedoch an, in seiner Wohnung einen Waschmaschinenanschluss installieren zu lassen.

Das Urteil: Waschküche ist nicht Teil der Mietsache

Wie auch das Amts- und Landgericht, wies der Bundesgerichtshof (BGH) die Klage ab. Der Kläger habe aus § 535 BGB keinen Anspruch auf Zugang zum Haupthaus, denn die Waschküche sei nach dem schriftlichen Mietvertrag nicht Gegenstand der Mietsache. Im Text des Mietvertrags sei sie nicht erwähnt. Zum Mietgebrauch des Klägers an der Wohnung sei die Nutzung der Waschküche nicht erforderlich. Das Waschen und Trocknen in der Wohnung sei nach dem Mietvertrag erlaubt, soweit dies nicht zu Schäden an der Mietsache führe. [BGH, VIII ZR 394/21]

 

Aktueller Beitrag

  • 12.02.2026
  • News
Heizkostenprognose 2025: Trotz sinkender Energiepreise sind steigende Kosten zu erwarten

Kältere Heizperiode sorgt für Mehrverbrauch

Die Heizperiode 2025 war spürbar kälter als 2024. Geht man von einem linearen Zusammenhang zwischen Temperatur und Heizenergieverbrauch aus, ergibt sich ein Verbrauchsanstieg von rund +11,6 Prozent. Während die Preise für Gas (-1,6 %), Strom (-2,1 %) und Heizöl (-8,2 %) im Mittel sogar gesunken sind, überkompensiert der höhere Verbrauch durch die niedrigeren Temperaturen diesen Effekt. Lediglich Fernwärme verzeichnet einen leichten Preisanstieg von +1,5 Prozent. Die höchsten Kostensteigerungen entfallen damit auf Fernwärme (+13,2 %), gefolgt von Gas (+9,7 %) und Strom (+9,2 %). Heizöl steigt nur moderat um +2,4 Prozent.

Baden-Württemberger müssen mit höchstem Kostenanstieg rechnen

Die Prognose zeigt deutliche regionale Unterschiede, die durch unterschiedliche Witterungsbedingungen entstehen:

Bundesländer: Während Verbraucherinnen und Verbraucher in Baden-Württemberg mit einem Kostenanstieg von +14,2 Prozent, in Sachsen mit +13,3 Prozent und in Sachsen-Anhalt mit +12,2 Prozent rechnen müssen, fällt die Kostensteigerung in Schleswig-Holstein mit +2,8 Prozent am geringsten aus. Auch in Mecklenburg-Vorpommern (+5,8 %) und Niedersachsen (+5,9 %) sind vergleichsweise niedrigere Kostensteigerungen zu erwarten.

Städte: Kiel (+0,7 %), Solingen (+2,7 %) und Oberhausen (+2,9 %) gehören mit einem vergleichsweise geringen Kostenanstieg zu den Gewinnern. Karlsruhe (+21 %), Halle (Saale) (+14,8 %) und Dresden (+14,6 %) müssen dagegen mit einer deutlichen Kostensteigerung für die Heizkosten rechnen.

Digitale Lösungen helfen beim Sparen

„Unsere Heizkostenprognose zeigt auch in diesem Jahr wieder, wie entscheidend ein transparenter Überblick über den eigenen Verbrauch ist – denn Messen schafft Bewusstsein“, betont Matthias Hartmann, CEO von Techem. „Um Kosten und Verbrauch nachhaltig zu reduzieren, setzen wir auf technologische Innovationen […].“ Eine Techem-Umfrage zu Jahresbeginn unter 2.000 Mietenden zeigt: Energiesparen ist ein wichtiges Thema für die Deutschen: 65 Prozent der Befragten haben sich vorgenommen, ihren Energieverbrauch in diesem Jahr zu senken. Besonders gefragt sind dabei digitale Lösungen, die für mehr Transparenz beim Energieverbrauch sorgen. 68 Prozent gaben an, dass sie eine App nutzen würden, um Heizkosten zu sparen. Kostensenkung bleibt dabei der wichtigste Treiber: 91 Prozent der Befragten wollen Energie sparen, um Heiz- und Stromkosten zu reduzieren. Aber auch Nachhaltigkeit spielt eine Rolle: 58 Prozent nennen den Schutz der Umwelt als Motivation. Diese ist im Westen Deutschlands (60 %) etwas ausgeprägter als im Osten (47 %).

Informationsdefizit beim Energieverbrauch

Die Umfrage zeigt auch: Viele Mietende haben keinen klaren Überblick über ihre Heizkosten und ihren Verbrauch. 32 Prozent wissen nicht, wie hoch ihre Heizkosten sind und nur 15 Prozent können ihren Heizenergieverbrauch sehr gut nachvollziehen. 41 Prozent haben lediglich einen ungefähren Überblick. „Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass Transparenz und digitale Unterstützung entscheidend sind, um Verbraucherinnen und Verbraucher beim Energiesparen zu unterstützen. Wer seinen Verbrauch kennt, kann gezielt handeln – das ist gut für den Geldbeutel und das Klima“, sagt Matthias Hartmann, CEO von Techem.

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