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BGH: Hohes Alter allein schützt nicht vor Eigenbedarfskündigung

Wegen Eigenbedarfs kündigte die Vermieterin ihrer 88-jährigen Mieterin und deren inzwischen verstorbenem Ehemann. Das Mitverhältnis bestand seit rund 18 Jahren. Das Ehepaar wies die Kündigung und spätere Räumungsklage zurück und verwies auf das Vorliegen eines Härtefalls.

Hintergrund: Mieter sehen Härtefall

Die Vermieterin sprach 2015 für das 1997 geschlossene Mietverhältnis eine Kündigung wegen Eigebedarfs aus, woraufhin die Mieter die Kündigung zurückwiesen und auf die Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB bestanden. Das Landgericht Berlin gab den Mietern Recht und wies die ausgesprochene Räumungsklage zurück. Es befand die Eigenbedarfskündigung zwar als gerechtfertigt, sah jedoch das hohe Alter der Mieter als Härtefall an.

BGH besteht auf Prüfung

Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) hielt das Urteil des LG Berlin jedoch nicht stand: Er gab den Rechtsstreit an das Berliner Landgericht zurück und forderte weitere Prüfungen. Allein das Alter der Mieterin sei kein Grund für die Anerkennung des Vorliegens eines Härtefalls gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB. Nun soll ein Sachverständigengutachten Aufschluss darüber geben, wie tief die Mieterin mit der Umgebung verwurzelt ist. Dieses berücksichtigt z. B. die sozialen Kontakte der Mieterin, deren Teilnahme an kulturellen, sportlichen oder religiösen Veranstaltungen am Wohnort sowie die Inanspruchnahme von medizinischen und anderen Dienstleistungen vor Ort. Zudem ist zu prüfen, ob ein Umzug Auswirkungen auf ihren gesundheitlichen Zustand hätte. (BGH VIII ZR 68/19)

Aktueller Beitrag

  • 09.04.2026
  • News
Frist bis 2027: Warum Vermieter jetzt auf digitale Heiz-Transparenz setzen sollten

Eine Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) verpflichtet Vermieter seit Januar 2022 dazu, ihren Mietern bei fernablesbaren Geräten eine unterjährige Verbrauchsinformation (uVI) für Heizung und Warmwasser zur Verfügung zu stellen.

Eine aktuelle Marktforschung des Energiedienstleisters Techem zeigt, dass die unterjährige Verbrauchsinformation wirkt: Sie schafft Transparenz und sorgt dadurch für einen bewussteren Umgang mit Energie. Jedoch ist die bestehende uVI-Pflicht teilweise noch unbekannt: So gaben 34 Prozent der befragten privaten Vermieter an, dass sie die Pflicht zur regelmäßigen Bereitstellung der uVI nicht kennen. Diese Wissenslücke spiegelt sich auch in der praktischen Umsetzung wider: Nur 37 Prozent der befragten Mieter erhalten bislang eine unterjährige Verbrauchsinformation. Dabei wird die rechtzeitige Umsetzung immer dringlicher: Bis zum 1. Januar 2027 müssen alle nicht fernablesbaren Messgeräte in Wohngebäuden nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Die Heizkostenverordnung verpflichtet Vermieter damit, auf moderne funkbasierte Systeme umzusteigen und somit auch dazu, den Mietern eine monatliche Verbrauchsinformation zur Verfügung zu stellen.

Wie wirksam ist die unterjährige Verbrauchsinformation?

Die Techem-Umfrage zeigt: 50 Prozent der Mieter, die bereits eine uVI erhalten, geben an, dass sie dadurch bewusster mit ihrem Energieverbrauch umgehen. Zusätzlich äußerten die Befragten, die eine uVI erhalten, dass sie ihren Verbrauch besser verstehen (47 %), mehr Transparenz empfinden (46 %) und konkrete Sparpotenziale erkennen (45 %). Auch unerwartete Nachzahlungen lassen sich so häufiger vermeiden, sagen 44 Prozent in dieser Gruppe. Auf Vermieterseite zeigt sich ein ähnliches Bild: 47 Prozent der Vermieter, denen die uVI-Pflicht bekannt ist, empfinden die gesteigerte Transparenz für Mieter als großen Vorteil. Gleichzeitig bewerten knapp 40 Prozent dieser Personengruppe die uVI nicht nur als regulatorische Pflicht, sondern auch als Chance für mehr Transparenz und Effizienz. Rund 30 Prozent der Vermieter, die die uVI schon eingeführt haben, beobachten zudem bereits einen gesunkenen Energieverbrauch in ihren Gebäuden.

Techem ermöglicht einfache und rechtskonforme Umsetzung

Techem bietet eine rechtskonforme, verständlich aufbereitete und digitale Lösung für die unterjährige Verbrauchsinformation. Die Informationen werden durch Vergleiche zum Vormonat, zum Vorjahresmonat und zur passenden Nutzerkategorie ergänzt und übersichtlich visualisiert. Diagramme zeigen den zeitlichen Verlauf und helfen, Unregelmäßigkeiten zu erkennen. Dies bestätigen auch die befragten Mieter, die eine uVI erhalten: 70 Prozent von ihnen finden die uVI generell verständlich oder sehr verständlich.

„Die Umfrage zeigt sehr deutlich, wie groß die Lücke zwischen gesetzlichen Vorgaben und tatsächlicher Umsetzung noch ist“, sagt Matthias Hartmann, CEO von Techem. „Gleichzeitig wird klar: Wo Transparenz geschaffen wird, verändert sich das Verhalten. Die unterjährige Verbrauchsinformation ermöglicht Millionen Haushalten, ihren Energieverbrauch besser zu verstehen und bewusster zu handeln. Mit unserer Lösung machen wir es Vermietern leicht, die Vorgaben zu erfüllen – und sorgen gleichzeitig dafür, dass Mieter von klaren, verständlichen Daten direkt profitieren.“

Transparenz als Weg zu mehr Energieeffizienz

Die Ergebnisse der Marktforschung zeigen: Regelmäßige Verbrauchsdaten fördern einen bewussteren Umgang mit Energie und tragen damit spürbar zu Einsparungen im Gebäudesektor bei.

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