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Bei Bauarbeiten im Winter auf Temperaturen achten

In einer aktuellen Meldung empfiehlt der Verein Privater Bauherren (VPB), bei Bauarbeiten, die im Winter durchgeführt werden, auf die Temperaturen zu achten. Nicht alle Materialien vertragen niedrige Temperaturen.

Typisch: Frostbedingte Schäden
Ärgerlich, wenn der frisch aufgebrachte Putz bereits nach kurzer Zeit Risse aufzeigt – deshalb ist es umso wichtiger, auf die optimale Verarbeitungstemperatur zu achten. Die Sachverständigen des VPB beobachten bei ihren Kontrollen häufig frostbedingte Schäden, weil Putze und Estriche nicht ausreichend Zeit zum Aushärten hatten. Zu den typischen Mängeln gehören Risse, unzureichende Erhärtung und Festigkeit, fehlende Untergrundhaftung sowie Hohlstellenbildung. Maßgeblich für die Verarbeitungstemperatur sind nicht nur die Lufttemperatur rings ums Gewerk, sondern auch die Außentemperatur und die Bauteiltemperatur, so der VPB.

Guter Rat: Temperaturen dokumentieren
Bauherren, die eine Baufirma beauftragt haben, sollten – vor allem in der Übergangszeit – stets die Außenluft- und die Raumlufttemperaturen sowie die relative Luftfeuchte innen dokumentieren. Stellt sich später heraus, dass die Baufirma Baustoffe falsch eingesetzt oder verarbeitet hat, muss sie die Schäden in Ordnung bringen.

 

 

Aktueller Beitrag

  • 17.07.2025
  • News
Mietpreisbremse bis 2029 verlängert

Die sogenannte Mietpreisbremse, die den Mietenanstieg verlangsamt, ist bis zum 31. Dezember 2025 befristet. Die in der Bundesregierung erarbeitete Verlängerung der Mietpreisbremse wurde durch den Bundestag beschlossen und hat den Bundesrat passiert. Dies hilft Menschen, die auf der Suche nach einer Wohnung sind und insbesondere diejenigen mit kleinem und mittlerem Einkommen.

Bezahlbares Wohnen sei „eine der wichtigsten sozialen Fragen unserer Zeit“, das sagte Bundeskanzler Merz in seiner Regierungserklärung vom 14. Mai 2025. Dafür müssen Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn geändert werden.

Miethöhe zu Mietbeginn bis Ende 2029 begrenzt

Die Landesregierungen können damit über den 31. Dezember 2025 hinaus „Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt“ bestimmen. In diesen Ballungsräumen darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen.

Damit soll in diesen Gebieten Wohnraum für alle – Familien, Rentnerinnen und Rentner mit kleinem Einkommen oder für junge Menschen – bezahlbar bleiben. Parallel wird die Bundesregierung Anstrengungen unternehmen, um zu mehr Wohnraum zu kommen.

Eigentümerinnen und Eigentümer, die Wohnraum vermieten, sollen dabei nicht unverhältnismäßig belastet werden. Die Mietpreisbremse wird daher nicht auf Wohnungen angewendet, die nach dem 01. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet werden. Damit soll auch die Motivation zum Neubau von Wohnraum gestärkt werden.

Wohnen darf kein Luxusgut werden

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig (SPD) erklärt dazu: „Wohnen darf kein Luxusgut werden. Deshalb ist die Verlängerung der Mietpreisbremse der erste Gesetzentwurf, den ich vorlege. Wir haben hier keine Zeit zu verlieren. Denn Ende des Jahres läuft die geltende Mietpreisbremse aus. Mieterinnen und Mieter brauchen Schutz, und den bekommen sie. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit.

Klar ist aber auch: Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist nur ein erster Schritt. Im Koalitionsvertrag sind weitere Vorhaben zum Schutz von Mieterinnen und Mietern geplant. Wir wollen mehr Transparenz bei den Nebenkosten schaffen. Auch Verträge mit Indexmieten werden wir strengeren Regeln unterwerfen, den Mieterschutz bei möblierten Wohnungen wollen wir verbessern. Es kann nicht sein, dass ein Vermieter zwei Stühle in eine leere Wohnung stellt und meint, dann deutlich höhere Preise verlangen zu können. Ein starker Mieterschutz ist uns in der Bundesregierung ein gemeinsames Anliegen.“

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