Ein durchschnittlicher Haushalt im Mehrfamilienhaus (70-m²-Wohnung) musste im Jahr 2023 für das Heizen mit Gas 1.330 Euro zahlen. Das entspricht einem Rückgang von 10 Prozent (145 Euro) gegenüber dem Vorjahr. Auch die Heizkosten für Wärmepumpen (minus 28 Prozent), Holzpellets (minus 20 Prozent) und Heizöl (minus 19 Prozent) sind deutlich gesunken. Lediglich bei Fernwärme gab es eine Steigerung von 8 Prozent.
Nach wie vor sind die Heizkosten teils erheblich höher als vor der Energiekrise 2022. Heizen mit Wärmepumpen hingegen ist laut co2online bereits heute deutlich günstiger als mit fossilen Alternativen.
Die gesunkenen Heizkosten sind vor allem auf die rückläufigen Energiepreise sowie die staatlichen Preisbremsen zurückzuführen. Die Preisbremsen waren 2023 in Kraft getreten und begrenzten den Arbeitspreis für Gas, Fernwärme und Strom. Das bedeutete für viele Haushalte eine deutliche Entlastung. Auch die Entspannung auf den Energiemärkten nach der Krise im Jahr 2022 hat zur Kostensenkung beigetragen. Dagegen hatte der um ein Prozent gesunkene Energieverbrauch nur wenig Einfluss auf die Heizkosten im Jahr 2023.
Für das Jahr 2024 prognostiziert der Heizspiegel eine weitere Entlastung bei den Heizkosten für Gas (minus 25 Prozent), Wärmepumpen (minus 18 Prozent), Holzpellets (minus 6 Prozent) und Heizöl (minus 4 Prozent). Eine Ausnahme bildet die Fernwärme: Hier werden die Kosten voraussichtlich um 21 Prozent steigen. Durch den Wegfall der Preisbremsen und höhere Energiepreise steigen die Fernwärmekosten deutlich. Unzureichende Regulierung und intransparente Preisgestaltung sind laut co2online mögliche weitere Gründe für den deutlichen Anstieg.
Aktueller Beitrag
Dr. Christian Osthus, IVD-Geschäftsführer sowie Syndikusrechtsanwalt: „Die Täter geben sich häufig als Vertreter seriöser Immobilienunternehmen aus und nutzen deren Namen, um Vertrauen zu erwecken. Sie schalten vermeintlich attraktive Wohnungsanzeigen auf bekannten Immobilienportalen, die nach kurzer Zeit wieder gelöscht werden. Interessenten werden dann aufgefordert, vor einer Wohnungsbesichtigung Kautionen oder Mieten zu überweisen, oft mit der Begründung, die Immobilie sei stark nachgefragt. Diese Zahlungen landen direkt bei den Betrügern.“
Unser Appell an Wohnungssuchende:
Der IVD fordert von Immobilienportalen verstärkte Maßnahmen, um betrügerische Anzeigen zu erkennen und ihre Nutzer aktiv zu informieren. „Es bedarf einer besseren Überprüfung von Anbietern und schnellen Reaktionen auf gemeldete Verdachtsfälle, um potenzielle Schäden zu verhindern“, appelliert Osthus.
Immer wieder passiert es, dass Kriminelle Wohnungen mieten – z. B. über das Portal Airbnb – und diese dann als Mietwohnung inserieren. Gutgläubige Mietinteressenten kommen zur Besichtigung, unterschreiben einen ungültigen Mietvertrag und bezahlen die Kaution an Betrüger, die in der Regel nicht mehr auffindbar sind.
Geben sich die Kriminellen als Makler aus, sollten sich Interessenten zunächst über das Maklerbüro informieren: Gibt es Referenzen? Ist telefonisch oder sogar vor Ort jemand erreichbar. Auch hier gilt: Ist das Angebot zu gut, um wahr zu sein, ist es vermutlich kein Angebot, sondern ein Betrug.