
Dies sind die Ergebnisse aus dem aktuellen Betriebskostenspiegel, den der Deutsche Mieterbund heute auf Grundlage der bundesweiten Abrechnungsdaten des Jahres 2023 vorlegt. Für eine 80 Quadratmeter große Wohnung mussten bei Anfallen aller Betriebskostenarten durchschnittlich 3.361,20 Euro für das Abrechnungsjahr 2023 aufgebracht werden.
Die Kosten für Heizung und Warmwasser liegen im Abrechnungsjahr 2023 im Durchschnitt bei 1,26 Euro/qm/Monat, in der Spitze bei 2,15 Euro/qm/Monat. Hier wird die Höhe der Kosten vor allem durch den energetischen Zustand der Wohnung und starke Preisunterschiede sowohl zwischen Heizöl, Gas und Fernwärme als auch zwischen den einzelnen Gas- und Fernwärmeversorgern bestimmt. Die CO2-Kosten, die in den meisten Fällen überwiegend von den Mieterinnen und Mietern zu tragen sind, verteuern die fossile Energie zusätzlich.
Neben den Kosten für Heizung und Warmwasser, zahlen Mieter durchschnittlich 30 Cent pro Quadratmeter und Monat für den Hauswart. 28 Cent entfallen auf Sach- und Haftpflichtversicherung, 26 Cent auf die Wasserversorgung (inkl. Abwasser). 20 Cent werden für den Aufzug fällig, der Rest verteilt sich auf Antenne/Kabel (12 Cent), Schornsteinreinigung (3 Cent), Beleuchtung (6 Cent), Müllbeseitigung (14 Cent) und Grundsteuer (17 Cent).
„Die hohen Energiepreise und die nicht regulierten Preise für Fernwärme schlagen bei der diesjährigen Heizkostenabrechnung voll durch. Das zeigen eindrücklich unsere Zahlen: Mieterinnen und Mieter müssen im Vergleich zum Jahr 2022 allein für ihre Heiz- und Warmwasserkosten durchschnittlich rund 18 Prozent mehr zahlen. Die Nebenkosten insgesamt haben sich um rund 10 Prozent erhöht. Das ist fatal für alle Mieterinnen und Mieter. Denn nicht nur ihre Kaltmieten steigen von Jahr zu Jahr, auch die Nebenkosten klettern immer weiter in die Höhe und das sogar im zweistelligen Bereich. Es ist höchste Zeit, das zu ändern. Wir brauchen neben einer fairen Mietpreisregulierung auch endlich ein transparentes Nebenkostenrecht. Wir appellieren an den Gesetzgeber, hier endlich zu handeln“, fordert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten.
Aktueller Beitrag
Hintergrund ist das Verbot von Bleileitungen, welches am 12. Januar 2026 verbindlich in Kraft tritt (§ 17 TrinkwV). Ab diesem Zeitpunkt dürfen Bleirohre weder im Betrieb bleiben noch repariert oder übergangsweise weiterverwendet werden. Betroffen sind nicht nur Hauptleitungen, sondern auch einzelne Teilstücke, Stichleitungen oder Mischinstallationen. Zuständig für den Austausch ist stets der Eigentümer der Immobilie.
„Das Thema betrifft in erster Linie ältere Gebäude, die noch aus der Zeit vor 1973 stammen“, erklärt Anika Schönfeldt-Schulz, Vorsitzende des IVD Nord. „Gerade in Mehrfamilienhäusern mit gemischtem Leitungsbestand ist es wichtig, jetzt Klarheit zu schaffen, ob eventuell noch Bleileitungen oder bleihaltige Teilstücke vorhanden sind.“
Das Ziel der Verordnung ist der konsequente Gesundheitsschutz. Blei kann sich aus alten Rohren lösen und ins Trinkwasser übergehen – mit potenziell schädlichen Folgen insbesondere für Säuglinge und Kinder. Eigentümer und Verwalter sind deshalb verpflichtet, den Zustand der Trinkwasserinstallation zu prüfen, mögliche Bleileitungen zu identifizieren und diese durch geeignete Materialien zu ersetzen oder stillzulegen. Wer erst kurz vor Ablauf der Frist reagiert, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Engpässe bei Handwerksbetrieben und steigende Kosten durch kurzfristige Aufträge.
Generell sind zwar Leitungsschäden in Gebäuden nicht häufiger geworden – die Zahl der Schadensfälle ist seit Jahren relativ stabil –, doch die Kosten pro Schaden steigen deutlich. Hauptgründe sind die gestiegenen Material- und Lohnkosten, aber auch die komplexeren Sanierungsvorgaben. Damit wächst der finanzielle Druck auf Eigentümer und Verwaltungen, rechtzeitig zu investieren und Instandhaltungsmaßnahmen strategisch zu planen. Ein rechtzeitiger Austausch von Bleileitungen kann also nicht nur gesundheitliche Risiken vermeiden, sondern auch Folgekosten und Versicherungsstreitigkeiten vorbeugen.
„Unsere Empfehlung ist klar: jetzt prüfen, planen und dokumentieren“, betont Carl-Christian Franzen, stellvertretender Vorsitzender des IVD Nord für Hamburg. „Wer frühzeitig handelt, vermeidet unnötigen Aufwand, sichert die Wasserqualität und erhält den Wert seiner Immobilie.“ Eine Bestandsaufnahme durch Fachbetriebe schafft Sicherheit – auch im Hinblick auf Nachweispflichten gegenüber Behörden oder Mietern.
Darüber hinaus rät der Verband, Sanierungen gegebenenfalls mit weiteren Instandhaltungsmaßnahmen zu kombinieren, etwa mit dem Austausch alter Rohrisolierungen oder der Erneuerung der Trinkwasserarmaturen. So lassen sich Synergien nutzen und Kosten bündeln.
Der Energiedienstleister Techem informiert auf seiner Internetseite darüber, dass eine Fristverlängerung nur in folgenden Ausnahmefällen beantragt werden kann: